OA22003 Lieferung und Installation von zwei stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen auf der Rheinbrücke
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
OA22003 Lieferung und Installation von zwei stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen auf der Rheinbrücke
Lieferung und Installation von zwei stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen auf der Rheinbrücke
Karlsruhe
Die Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, betreibt im Stadtgebiet Karlsruhe mehrere stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen, seit dem Jahr 2010 auch drei auf der Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Maximiliansau. Im Rahmen der Sanierung der Rheinbrücke mussten die Überwachungsanlagen dann im Juli 2018 abgebaut werden, da sie die Bauarbeiten behinderten. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und Prüfung der technischen Voraussetzungen sowie Klärung der standortspezifischen Eigenheiten des Brückenbauwerkes soll an zwei Standorten erneut eine stationäre Messanlage errichtet werden. Hierbei ist aufgrund starker Witterungseinflüsse auf der Rheinbrücke eine non-invasive Technik erforderlich.
Die Anlagen sind im Mittelstreifen (Fahrbahntrennung) zu errichten. Aufgrund der Leitplankenhöhe von 1,4 Metern ist es erforderlich, dass die Sensorhöhe eine Mindesthöhe von 1,4 Metern nicht unterschreitet.
Die Überwachung erfolgt über drei Fahrspuren. Die Erstellung eines Fundaments sowie ein statischer Nachweis sind zwingend.
Pflegevertrag Eichung, Standortspeicher für jede Anlage zur Sicherung von Daten bei Stromausfällen, je ein Bedienrechner (Com-PC) inklusive Installationskosten und Anwenderschulung zum Gebrauch der Messtechnik
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen, d.h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen;
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt;
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist;
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat;
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt:
Soweit keine Versicherung mit ausreichenden Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von sieben Tagen abgeschlossen wird. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers eizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über:
- Referenzprojekte (Mindestens 2):
Erklärung, dass ich/wir innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
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- Nachweis über eine aktuell gültige Zulassung der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) als Geschwindigkeitsüberwachungsgerät.
- Nachweis, dass es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt, anhand eines OLG-Urteils
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E68953268.
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Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
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Fragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
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Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
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Eine Abgabe eines Angebotes in Papierform ist nicht zulässig! Die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote hat ausschließlich elektronisch zu erfolgen. Das Angebot muss verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ELViS hochgeladen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer [gelöscht] zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karslruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).