Generalplanungsleistungen Sanierung Hauptverwaltung der BARMER in Wuppertal Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9-3922
Fax: [gelöscht]9-3909
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.barmer.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7d754e18-b5d6-4f0f-be4a-10224f573b86
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/7d754e18-b5d6-4f0f-be4a-10224f573b86
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanungsleistungen Sanierung Hauptverwaltung der BARMER in Wuppertal

Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BARMER plant die Sanierung der Gebäude ihrer Hauptverwaltung in Wuppertal. In diesem Zusammenhang werden Leistungen der Generalplanung benötigt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die BARMER ist eine der beiden größten Krankenkassen in Deutschland. Als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung ist sie Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie unterhält drei Hauptverwaltungsstandorte in Berlin (juristischer Sitz), Wuppertal und Schwäbisch Gmünd.

 

Das zu sanierende Objekt der Auftraggeberin befindet sich in Wuppertal an der Lichtscheider Straße 89 - 95 im Stadtteil Barmen. Das derzeitige Bestandsgebäude besteht aus fünf Gebäudeteilen, die in drei Bauabschnitten in den Jahren 1984, 1992 und 2002 fertiggestellt wurden.

 

Die Gebäudeteile weisen ihrem Alter entsprechende Schäden auf. Dabei sind die größten Schäden im Gebäudeteil A zu verzeichnen. Hier ist ein Modernisierungsstau, z.B. in der Technischen Gebäudeausrüstung (hervorzuheben ist die Fassadenheizung, die erhebliche Mängel aufweist, nicht zu sanieren und wenig nachhaltig ist), an der Fassade und den Fenstern, den Sanitäreinrichtungen und einiges mehr, zu beobachten. Die Tiefgarage benötigt eine Betonsanierung und eine Anpassung der Technischen Gebäudeausrüstung. Weiterhin soll die Liegenschaft den Anforderungen an moderne Arbeitswelten angepasst werden.

 

Vor dem Hintergrund dieser bautechnischen Gegebenheiten plant die BARMER nun die Durchführung erforderlichen Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten im Rahmen von drei Bauabschnitten. In einer Variante ist der Rückbau des Gebäudeteils A bis auf das 1. OG vorgesehen (bzw. ein Abriss des 2.-8. Obergeschosses des genannten Gebäudeteils, wobei das 7. und 8. Obergeschoss reine Technikgeschosse sind). Die zurück zu bauenden Etagen weisen den höchsten Instandhaltungsrückstau auf und sind damit sowohl heute als auch künftig am kostenintensivsten einzuschätzen. Ferner soll eine Sanierung der Tiefgarage und die Fertigstellung der Außenanlagen erfolgen.

 

Grund für die geplanten Arbeiten ist – neben den zuvor genannten baulichen Gegebenheiten – auch der Umstand, dass ein Rückgang der durch die BARMER benötigten Flächen zu beobachten ist.

 

Für die vorgesehene Baumaßnahme werden grundsätzlich Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-8/9 nach HOAI benötigt, wobei der beauftragte Leistungsumfang von der Vergabestrategie bei den Bauleistungen abhängt.

 

Folgende Leistungen sind im Rahmen der Generalplanung zu erbringen:

 

• Gebäude und Innenräume;

• Tragwerksplanung;

• Technische Ausrüstung (v.a. Abwasser, Wasser, Gas; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen; Starkstromanlagen; Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; Förderanlagen; Nutzungsspezifische Anlagen; Gebäudeautomation);

• Brandschutz;

• Wärmeschutz, Bauakustik, Bauphysik, Raumakustik;

• Ggf. Besondere Leistungen;

• Ggf. weitere optionale Leistungen.

 

Die Vergabestelle hat noch keine letztverbindliche Entscheidung im Hinblick auf die zu realisierende Vergabeart getroffen. Die BARMER wird die Leistungen stufenweise beauftragen. Mit Abschluss des Vertrages werden zunächst Leistungen der Generalplanung gem. den Leistungsphasen 1 und 2 HOAI beauftragt.

 

Für den Fall der Durchführung einer Generalunternehmervergabe mit partnerschaftlicher Beschaffungsstruktur soll für die weiteren Leistungsphasen eine Weiterbeschäftigung des künftigen Auftragnehmers durch den Generalunternehmer auf Grundlage der im Rahmen dieser Ausschreibung getroffenen Vertragsgrundlagen ermöglicht werden.

 

Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 04/10/2022
Ende: 31/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der öffentliche Auftrag wird – vorbehaltlich des konkreten Beauftragungsumfangs – eine Laufzeit entsprechend der tatsächlichen Projektdauer haben, d.h. grundsätzlich vom Zuschlag bis zur Fertigstellung der Maßnahme.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als die angegebene Bewerberzahl die Eignungskriterien erfüllt. Die 3 bis 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Es werden ausschließlich Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für selbst erbrachte Leistungen gewertet.

 

Vorlage von Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung ein-schließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.

 

Die Referenzen müssen in den letzten fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, erbracht – d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen – worden sein.

 

Es werden höchstens 5 Referenzen gewertet. Je Referenz können maximal 20 Punkte erreicht werden. Insge-samt werden 100 Punkte vergeben. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften werden gebeten, sich auf die Vorlage mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, sind die 5 Referenzen zu benennen, die für das Auswahlkriterium gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 5 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, werden die 5 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 5 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.

 

Der Nachweis eines Referenzprojekts kann im Falle einer (Planergemeinschaft) auch wie folgt erbracht werden: Sofern Generalplaneraufträge als Referenzprojekte nur in Teilen durch ein Mitglied der Planergemein-schaft erbracht wurden (zum Beispiel in Hinblick auf nur eine Planungsdisziplin) kann die Referenz angeführt werden, sofern die weiteren, in der Referenz ausgeführten Planungsdisziplinen durch komplementäre Generalplaneraufträge eines anderen Mitglieds der Planergemeinschaft ergänzt werden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistungen werden optional/stufenweise abgerufen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb wird ein Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Die Bewerbung hat unter Verwendung dieses Teilnahmeantrages/Bewerbungsbogens zu erfolgen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nach-weise sind mit dem Antrag vorzulegen.

 

Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben – mit Aus-nahme der unter Ziff. III.1.3. geforderten Referenzen – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen.

 

- aktueller Auszug (nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einsendung des Teilnahmeantrags) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Verzeichnis der Architektenkammer, Ingenieurkammer etc.) des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers bzw. des Mitglieds einer Bewerberge-meinschaft,

- unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,

- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet; Darstellung der konkreten Gesellschaftsstruktur und etwaige Verflechtung mit anderen (juristischen) Personen in Form eines Organigramms; unterschriebene „Verpflichtungserklärung Konzern verbundene Unternehmen“ gem. Formblatt der Vergabestelle, sofern einschlägig

- unterschriebene Geheimhaltungsverpflichtung sowie unterschriebene Eigenerklärung (Ausschluss Russ-landbezug) gem. Formblatt der Vergabestelle

 

Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch

nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.

 

Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1 bis III.1.3. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff.III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in den hier nachgefragten Leistungsbereichen und hinsichtlich sonstiger, damit zusammenhängender oder ähnlicher Leistungen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1) Vorlage von mindestens 5 Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben in dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.

 

Die Referenzen müssen in den letzten fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, erbracht – d.h. begonnen, durchgeführt und abgeschlossen – worden sein.

 

Der Nachweis eines Referenzprojekts kann im Falle einer Planergemeinschaft auch wie folgt erbracht werden: Sofern Generalplaneraufträge als Referenzprojekte nur in Teilen durch ein Mitglied der Planergemeinschaft erbracht wurden (zum Beispiel in Hinblick auf nur eine Planungsdisziplin) kann die Referenz angeführt werden, sofern die weiteren, in der Referenz ausgeführten Planungsdiszipli-nen durch komplementäre Generalplaneraufträge eines anderen Mitglieds der Planergemeinschaft ergänzt werden.

 

(2) Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte innerhalb der letzten drei Jahre) und Qualifikation der Führungskräfte des Unternehmens sowie zur technischen Ausstattung des Büros.

 

Voraussetzung für die Eignungsfeststellung ist, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft personell in der Lage ist, den Auftrag erfolgreich umzusetzen. Vor diesem Hintergrund sollen die folgenden Expertisen von Schlüsselpersonal vorhanden sein: Planer für Gebäude und Innenräume, Planer für Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysikplaner und Tragwerksplaner.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.

 

Weitere Voraussetzung ist, dass der Bewerber nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nummer 833/2014 (in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukrainerin destabilisieren) genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört, vgl. die zugehörigen Vorgaben des Formblattes des Vergabestelle sowie die diesbezüglich auszufüllende Erklärung des Bewerbers.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/07/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 23/07/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/10/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich rein elektronisch möglich.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.

 

Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1).

 

§160 Abs. 3 GWB:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2022

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Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
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