Ersatzneubau Ziegelhäuser Brücke - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 66 1-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Ziegelhäuser Brücke - Planungsleistungen
Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsplanung und Tragwerksplanung für den Ersatzneubau Ziegelhäuser Brücke.
Heidelberg
Die Stadt Heidelberg plant den Ersatzneubau der Ziegelhäuser Brücke. Die Ziegelhäuser Brücke wurde 1954 auf den Resten einer älteren Straßenbrücke von 1914, die 1945 zerstört wurde, errichtet. Die Brücke besteht aus zwei Teilen: der dreifeldrigen Strombrücke im Süden und der zweifeldrigen Flutbrücke im Norden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen zur Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsplanung und Tragwerksplanung gemäß HOAI für den Rück- und Ersatzneubau.
In der zweiten Stufe des Verfahrens (Angebotsphase) werden die qualifizierten Bewerber zur Abgabe einer "Projektskizze" aufgefordert. Die Erstellung der Projektskizze wird bei Vorlage eines wertbaren Angebots in Höhe von 3.000 € vergütet.
Detaillierte Übersicht siehe Dokument B Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen.
IIA1: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Nur Beschäftigte und Führungskräfte im Bereich der Objekt- und Tragwerksplanung von Brückenbauwerken;
Mindestpktz. ab 6 Beschäftigten, Höchstpktz. ab 10 Beschäftigte (Wichtung 10 %)
IIA2: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) , (Wichtung 5%)
IIB1: Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz im
Bereich der Objekt- und Tragwerksplanung von Brückenbauwerken;
Mindestpktz. ab 1.200.000 €, Höchstpktz. ab 3.600.000 € (Wichtung 10%)
IIC: Referenzlisten gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Wichtung 75 %):
1) Objektplanung Verkehrsanlagen Straße (Wichtung 10 %)
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 2
Mindestanforderungen:
- Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten >= 2 Mio. € netto Mindesthonorarzone III oder höher
- Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 ff. HOAI , LPH 2 bis 7 vollständig erbracht
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 6 Jahre (seit 01.01.2016)
- Vergleichbares Referenzobjekt zu ausgeschriebenen Planungsleistung (Anlagen des Straßenverkehrs)
Weitere Anforderungen:
- Erfahrungen mit den Regelungen des EkrG
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
2) Objekt- und Tragwerksplanung Brücken (Wichtung 60%)
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3
Mindestanforderungen:
- Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers
- Brücke für Verkehrsanlagen
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten >= 5 Mio. € netto
- Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI
- Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43ff HOAI, LPH 1 bis 7 und Tragwerksplanung § 51 ff. HOAI LPH 2-3 und 6 vollständig erbracht
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 8 Jahre (ab 01.01.2014)
- Zwei der Referenzen müssen ausschließlich Planungsleistungen von Brückenbauwerke erfüllen. Mindestens einer der Referenzen muss Planungstätigkeiten mit einer Bundeswasserstraße beinhalten
Weitere Anforderungen:
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
- Höhe der anrechenbaren Herstellkosten
- Ersatzneubau: Zus. Planung Abbruch Bestandsbrücke
- Brücke quert mind. 2 unterschiedliche Verkehrswege
- LPH 8 inkl. Örtliche Bauüberwachung erbracht
3) Anwendung der BIM Methode bei der Objektplanung von Ingenieurbauwerken oder Verkehrsanlagen mit mindestens einer abgeschlossenen Leistungsphase (Wichtung 5%)
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 1
Mindestanforderungen:
- Angabe der anrechenbaren Herstellkosten
- Angabe der Kontaktdaten des Auftraggebers
- Angabe der vollständig erbrachten Leistungsphase
- Angabe des Ingenieurbauwerks oder Verkehrsanlage
Die Zuschlagskriterien in Stufe 2 werden neben dem Honorar, die Bieterpräsentation sein. Die Bieter sollen dafür u.a. eine Ideenskizze vorlegen. Diese wird nach den vordefinierten Kriterien in der Bieterpräsentation bewertet und werden angemessen vergütet (VgV §77 (2)).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.
- Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
- Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des (beratenden) Ingenieurs vorliegt
- Nachweis Haftpflichtversicherung
- Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz
Alle Bieter müssen einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit mindestens den folgenden Deckungssummen pro Schadensfall erbringen:
— Für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Für sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR
Eigenerklärung, dass der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz im Bereich der Objekt- und Tragwerksplanung von Brückenbauwerken in den letzten drei Jahren mindestens 1.200.000 € betrug.
Eigenerklärung, dass die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren - nur Beschäftigte und Führungskräfte im Bereich der Objekt- und Tragwerksplanung von Brückenbauwerken - mindestens 6 betrug.
mindestens 6
Vertrags-/Abwicklungs- und Verhandlungssprache im Rahmen der Projektdurchführung ist Deutsch. Alle Projektdokumente und die Projektdokumentation sind grundsätzlich in Deutsch zu erstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften/ Eignungsleihe/ Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften sind zugelassen. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem´Vertreter. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den
Bewerbungen die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer
vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
— Vorgesehener Nachunternehmerleistungen sind gemäß den Formblättern des Teilnahmeantrags anzugeben.
Bewerbungsformular und Bieterplattform:
— Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf dem Bieterserver heruntergeladen werden kann
(Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
— Fragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind ausschließlich über den unter I.3) Kommunikation benannten Bieterserver bis spätestens 6 Kalendertage vor Abgabe der
Teilnahmeanträge einzureichen. Die Antworten werden rechtzeitig durch die Vergabeabteilung, allen am Verfahren Beteiligten, ebenfalls ausschließlich über den Bieterserver zur Verfügung
gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de