Durchführung von Hauptuntersuchungen an Triebfahrwerken der Rhein-Neckar-Variobahnen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (HU Triebfahrwerke RNVx)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Hauptuntersuchungen an Triebfahrwerken der Rhein-Neckar-Variobahnen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (HU Triebfahrwerke RNVx)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Durchführung von Hauptuntersuchungen an Triebfahrwerken der Rhein-Neckar-Variobahnen der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (HU Triebfahrwerke RNVx). Alle Fahrwerke werden in regelmäßigen Abständen einer Fahrwerks-Hauptuntersuchung gemäß § 57 BoStrab sowie § 32 ESBO unterzogen. Diese Hauptuntersuchungen sollen an 20 Fahrwerken sowie optional an 6 weiteren Fahrwerke durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden.
Bei allen Fahrwerken dieser Vergabe handelt es sich um Triebfahrwerke des Fahrzeugtyps Rhein-Neckar- Variobahn mit Hohlwellenantrieb.
Der Leistungsumfang gliedert sich in feste Leistungen sowie optionale Leistungen. Die festen Leistungen werden bei jedem Fahrwerk durchgeführt. Die optionalen Leistungen werden abhängig vom individuellen Zustand des Fahrwerks durchgeführt.
Die rnv möchte Arbeiten, die bisher in den eigenen Werkstätten durchgeführt wurden aufgrund von Bedarfsspitzen und Kapazitätsbeschränkungen der eigenen Werkstätten extern durchführen lassen. Als Grundleistung sollen 20 Triebfahrwerke für Straßenbahnen (Typ Variobahn) eine externe Hauptuntersuchung und Aufarbeitung erhalten. Optional sollen die Hauptuntersuchungen noch an bis zu 6 weiteren Triebfahrwerken durchgeführt werden.
Vergabegegenstand sind daher externe Instandhaltungsleistungen an Schienenfahrzeug-Komponenten. Es sollen Triebfahrwerke nach Befundung durch den Auftraggeber aus den Werkstätten der rnv an den externen Dienstleister versendet werden, der diese in seiner Werkstatt gem. Leistungsbeschreibung instandsetzt (Hauptuntersuchung + optionale Leistungspakete, die nach Befundung zusätzlich bei Bedarf beauftragt werden). Die zur Durchführung der Arbeiten benötigten Materialien werden (bis auf kurzfristig verfügbare marktübliche C-Teile) von der rnv beigestellt.
Geplanter Beginn der Auftragsausführung ist am 01.09.2022. Spätester Gesamtfertigstellungstermin aller vertraglichen Instandsetzungsmaßnahmen an allen Triebfahrwerken einschließlich Abholung und Anlieferung ist der 31.03.2024. Bei Ziehung der Option I kann sich der Gesamtfertigstellungstermin bis zum 30.06.2024 verschieben.
Im Falle der Bestellung weiterer Fahrwerke (Option I) verschiebt sich der Gesamtfertigstellungstermin auf den 30.06.2024.
Option I: Weitere Fahrwerke - Zusätzlich zu den fest vereinbarten Sätzen sind an 3 weiteren Sätzen mit je 2 Triebfahrwerken die Leistungen gemäß Abschnitt 3.1 der LB durchzuführen.
Option II: Radreifenwechsel - Durchführen des Radreifenwechsel an allen vier Rädern gemäß der Beschreibung des Herstellers des Treibradsatzes inkl. Tausch der Radstehbolzen.
Option III: Sandstrahlen des Fahrwerksrahmens - Sandstrahlen des Fahrwerkrahmens mit anschließendem Lackieren des Rahmens. Die Verrohrung ist hierzu zu demontieren. Beim Sandstrahlen erfolgt immer eine Erneuerung der Verkabelung, dazu wird immer zusätzlich Option VII beauftrag. Die Montage und Demontage der Verkabelung ist daher kein Bestandteil dieser Option.
Option IV: ZfP-Prüfung der Radsatzwellen - An beiden Radsatzwellen ist eine ZfP-Prüfung nach DIN 27201-7 durchzuführen. Die hierfür erforderliche Prüfanweisung ist durch den Auftragnehmer zu erstellen, diese ist der rnv zur Dokumentation der HU zu übergeben.
Option V:Tausch der Radsatzwellen - Tausch beider Radsatzwellen nach Laufleistung oder nach nicht-bestandener ZfP-Prüfung. Die neuen Radsatz- wellen werden von der rnv bereitgestellt und sind vom AN einzubauen.
Option VI: Tausch der Getriebe - Vollständiger Tausch beider Getriebe, inkl. Trennen der Getriebe von den Radsatzwellen und Montieren der Getriebe. Die Tausch-Getriebe werden von der rnv bereitgestellt. Den Transport der Getriebe hat der Auftrag- nehmer zu übernehmen.
Option VII: Erneuerung der Verkabelung - Komplette Erneuerung der Verkabelung am Triebfahrwerk. Die vorhandene Verkabelung ist zu demontieren. Die Verkabelung ist gemäß den angefügten Unterlagen auszuführen und zu montieren.
Option VIII: Stunden nach Bedarf - zusätzliche Tätigkeiten, die über den in der LB beschriebenen Leistungsumfang sowie Optionen hinausgehen.
Zu den Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung.
Einzelne Vergabeunterlagen (=Anlagen zur Leistungsbeschreibung) enthalten zu schützende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Zulieferers von rnv. Diese Unterlagen befinden sich in einer passwortgeschützten ZIP-Datei, die zusammen mit den anderen Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform eingestellt ist. Das Passwort zu der ZIP-Datei kann interessierten Unternehmen erst nach Abgabe einer unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt werden.
Der Vordruck für die Vertraulichkeitserklärung ist auf der Vergabeplattform zum Download eingestellt. Der Bieter muss die Vertraulichkeitserklärung elektronisch über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform an den Auftraggeber schicken. Nach Zugang der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung wird der Auftraggeber dem Bieter das Passwort ebenfalls elektronisch über die Kommunikationsfunktion zur Verfügung stellen.
Alle übrigen Vergabeunterlagen können unter dem Link https://www.subreport.de/E78659524 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen.
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Ferner muss der Bieter wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Schließlich muss der Bewerber zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall und Schadensart mindestens betragen:
• für Personenschäden: 2 Mio. Euro • für Sach- und Vermögensschäden: 1 Mio. Euro Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssummen betragen.
Hinweise:
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab. Dabei ist zu unterscheiden:
(a) Sofern der Bieter über die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen je Schadensart bereits verfügt, ist dies in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen. Der Bieter hat sich zu vergewissern, dass seine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung tatsächlich die hier geforderten Mindestdeckungssummen vollständig abdeckt. Nur, wenn er dies positiv festgestellt hat, hat er dies in dem Vordruck Eignungsanforderung anzukreuzen. Die Eigenerklärung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen ist ausreichend. Eine Versicherungsbestätigung oder vergleichbare Nachweise sind mit dem Angebot nicht einzureichen. Entsprechende Nachweise sind erst nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber vorzulegen.
(b) Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über die beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung noch nicht verfügt oder aber sofern die bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht die genannten Deckungssummen aufweist, hat der Bieter zu prüfen, ob ihm im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung gewährt werden wird. Sofern das bejaht werden kann, hat er in dem Vordruck Eignungsanforderungen sodann anzukreuzen, dass er in der Lage ist, spätestens im Auftragsfall eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für den Zeitraum von Auftragsbeginn bis zum Vertragsende mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen und entsprechende Nachweise dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung vorlegen wird. Diese Erklärung ist unwiderruflich.
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit verlangt der Auftraggeber die Angabe von mindestens 2 Unternehmensreferenzen für bereits durchgeführte Hauptuntersuchungen an Fahrwerken bzw. Drehgestellen nach § 57 BoStrab, die belegen, dass der Bieter in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Referenzen müssen an Triebfahrwerken oder angetriebenen Drehgestellen mit hydraulischer Bremsanlage erbracht worden sein. Die Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2014 abgeschlossen worden sein. Angaben zu den Unternehmensreferenzen sind auf dem Vordruck Eignungsanforderungen in Ziffer 3.1 zu machen.
Des Weiteren verlangt der Auftraggeber zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit von dem Bieter eine Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens mit Angaben u.a. zu Bereich für Montage/Demontage des Fahrwerks, Spülen der Hydraulikleitungen, Verkabelung des Fahrwerks, Sandstrahl- und Lackierkabine . Diese Angaben sind in Ziffer 3.2 des Vordrucks Eignungsanforderungen zu machen.
Darüber hinaus hat der Bieter in Ziffer 3.2 des Vordrucks Eignungsanforderungen eine Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens abzugeben. Es gelten folgende Mindestanforderungen:
o Der Bieter muss über ein nach DIN EN ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagement-System oder ein vergleichbares, mindestens gleichwertiges Qualitätsmanagement-System verfügen. Dies hat der Bieter durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu belegen.
o Es ist ein geeigneter Nachweis über die Qualifizierung zur zerstörungsfreien Prüfung nach DIN 27201-7 vorzulegen. Es ist ausreichend, wenn ein Dritter (d.h. ein Eignungsverleiher bzw. ein Unterauftragnehmer) über einen entsprechenden Nachweis verfügt. Wird der Nachweis für einen Dritten vorgelegt, so muss dieser Dritte die entsprechenden Leistungen erbringen.
o Es ist ein geeigneter Nachweis über die Zertifizierung für Schweißarbeiten an Schienenfahrzeugen (DIN EN 15085-2; Zertifizierungsstufe CL1) vorzulegen.
Die aufgelisteten Nachweise sind zusätzlich zu der Beschreibung auf dem Vordruck Eignungsanforderungen mit dem Angebot vorzulegen.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB u.a. gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert.
Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit seinem Angebot nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit seinem Angebot eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden.
Macht der Bieter Gebrauch von der Eignungsleihe, hat er mit dem Angebot außerdem den ausgefüllten Vordruck Eignungsleihe einzureichen.
Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu ebenfalls den Vordruck Eignungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Angebot gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden.
Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Ausschlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden.
Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Wird der Nachweis über die Qualifizierung zur zerstörungsfreien Prüfung nach DIN 27201-7 für einen Dritten (d.h. für einen Eignungsverleiher bzw. für einen Unterauftragnehmer) vorgelegt, so muss dieser Dritte die entsprechenden Leistungen erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen in Ziffer 3.3 rein informatorisch anzugeben, mit welchen Komponenten (z.B. Getriebe, Kupplung, Räder) er in der Vergangenheit bereits gearbeitet hat.
Entsprechend des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) hat der Bieter zusammen mit dem Angebot die Verpflichtungserklärungen LTMG abzugeben. Die besonderen Vertragsbedingungen LTMG werden mit dem Zuschlag Vertragsbestandteil.
Neben dem Bieter haben auch seine Nachunternehmer und Verleihunternehmen (vgl. Ziff. 3.5 der Ausschreibungsbedingungen) – soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind – die Verpflichtungserklärung LTMG unterschrieben abzugeben. Diese Erklärungen sind ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.