5. Bündelausschreibung Strom RLP 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 211464
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gtservice-bw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gtservice-bw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
5. Bündelausschreibung Strom RLP 2023-2025
Lieferung von Strom an Kommunen, deren rechtlich unselbstständige und selbstständige Einrichtungen und kommunalen Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Rheinland-Pfalz
Sondervertrags-Abnahmestellen Kreise Bad Kreuznach, Birkenfeld und Mayen-Koblenz
ca. 40 Abnahmestellen mit ca. 10.755 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 17, 27 und 34 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Sondervertrags-Abnahmestellen Kreise Rhein-Hunsrück und Westerwaldkreis
ca. 63 Abnahmestellen mit ca. 11.661 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 17, 27 und 34 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Sondervertrags-Abnahmestellen RB Trier
ca. 98 Abnahmestellen mit ca. 10.874 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 18, 28 und 34 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Sondervertrags-Abnahmestellen RB Rheinhessen-Pfalz
ca. 22 Abnahmestellen mit ca. 5.578 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 18, 28 und 34 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Sondervertrags-Abnahmestellen Kreis Neuwied
ca. 50 Abnahmestellen mit ca. 14.275 MWh/Jahr
Tarif-Abnahmestellen Kreise Ahrweiler, Bad Kreuznach, Birkenfeld und Mayen-Koblenz
ca. 1.184 Abnahmestellen mit ca. 6.280 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 20, 29 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen Kreise Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn und Westerwaldkreis
ca. 834 Abnahmestellen mit ca. 4.612 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 20, 29 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen Kreise Bernkastel-Wittlich und Bitburg-Prüm
ca. 1.418 Abnahmestellen mit ca. 7.708 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 21, 30 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen Kreise Vulkaneifel und Trier-Saarburg
ca. 970 Abnahmestellen mit ca. 5.198 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 21, 30 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen RB Rheinhessen-Pfalz
ca. 615 Abnahmestellen mit ca. 3.796 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 21, 30 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen Kreis Neuwied
ca. 481 Abnahmestellen mit ca. 3.284 MWh/Jahr
Wärmestrom-Abnahmestellen
ca. 147 Abnahmestellen mit ca. 1.737 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 23, 31und 36 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Wärmestrom-Abnahmestellen Kreis Neuwied
ca. 12 Abnahmestellen mit ca. 65 MWh/Jahr
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen RB Koblenz
ca. 879 Abnahmestellen mit ca. 8.094 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 25, 32 und 37im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen RB Trier und Rheinhessen-Pfalz
ca. 586 Abnahmestellen mit ca. 5.529 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 25, 32 und 37 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Straßenbeleuchtung-Abnahmestellen Kreis Neuwied
ca. 226 Abnahmestellen mit ca. 1.693 MWh/Jahr
Ökostrom ohne Neuanlagenquote Sondervertrags-Abnahmestellen RB Koblenz
ca. 73 Abnahmestellen mit ca. 9.302 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 1 und 2 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Ökostrom ohne Neuanlagenquote Sondervertrags-Abnahmestellen RB Trier und Rheinhessen-Pfalz
ca. 83 Abnahmestellen mit ca. 9.898 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 3 und 4 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Ökostrom ohne Neuanlagenquote Sondervertrags-Abnahmestellen Kreis Neuwied
ca. 14 Abnahmestellen mit ca. 2.556 MWh/Jahr
Ökostrom ohne Neuanlagenquote Tarif-Abnahmestellen RB Koblenz
ca. 1.799 Abnahmestellen mit ca. 8.310 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 6 und 7 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Ökostrom ohne Neuanlagenquote Tarif-Abnahmestellen RB Trier und Rheinhessen-Pfalz
ca. 1.610 Abnahmestellen mit ca. 7.639 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 8, 9 und 10 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Ökostrom ohne Neuanlagenquote Tarif-Abnahmestellen Kreis Neuwied
ca. 390 Abnahmestellen mit ca. 2.356 MWh/Jahr
Ökostrom ohne Neuanlagenquote Wärmestrom-Abnahmestellen
ca. 63 Abnahmestellen mit ca. 423 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu Los 12 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Ökostrom ohne Neuanlagenquote Wärmestrom-Abnahmestellen Kreis Neuwied
ca. 15 Abnahmestellen mit ca. 670 MWh/Jahr
Ökostrom ohne Neuanlagenquote Straßenbeleuchtngs-Abnahmestellen
ca. 1.202 Abnahmestellen mit ca. 7.952 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 14 und 15 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Ökostrom ohne Neuanlagenquote Straßenbeleuchtung-Abnahmestellen Kreis Neuwied
ca. 273 Abnahmestellen mit ca. 3.079 MWh/Jahr
Ökostrom mit Neuanlagenquote Sondervertrags-Abnahmestellen RB Koblenz
ca. 105 Abnahmestellen mit ca. 16.536 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 1 und 2 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Ökostrom mit Neuanlagenquote Sondervertrags-Abnahmestellen RB Trier und Rheinhessen-Pfalz
ca. 30 Abnahmestellen mit ca. 6.281 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 3 und 4 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Ökostrom mit Neuanlagenquote Tarif-Abnahmestellen RB Koblenz
ca. 1.538Abnahmestellen mit ca. 8.234 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 6 und 7 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Ökostrom mit Neuanlagenquote Tarif-Abnahmestellen RB Trier und Rheinhessen-Pfalz
ca. 577 Abnahmestellen mit ca. 2.543 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 8, 9 und 10 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Ökostrom mit Neuanlagenquote Wärmestrom-Abnahmestellen
ca. 91 Abnahmestellen mit ca. 5.339 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu Los 12 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Ökostrom mit Neuanlagenquote Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
ca. 846 Abnahmestellen mit ca. 6.169 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 14 und 15 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Ökostrom mit Neuanlagenquote Kreis Neuwied
ca. 33 Abnahmestellen mit ca. 211 MWh/Jahr
Ökostrom mit Wertungskriterium Neuanlagenquote Sondervertrags-Abnahmestellen
ca. 109 Abnahmestellen mit ca. 10.996 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 1, 2, 3 und 4 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Ökostrom mit Wertungskriterium Neuanlagenquote Tarif-Abnahmestellen
ca. 1.911 Abnahmestellen mit ca. 9.726 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 6, 7, 8, 9 und 10 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Ökostrom mit Wertungskriterium Neuanlagenquote Wärmestrom-Abnahmestellen
ca. 77 Abnahmestellen mit ca. 618 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu Los 12 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Ökostrom mit Wertungskriterium Neuanlagenquote Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
ca. 596 Abnahmestellen mit ca. 4.760 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 14 und 15 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Ökostrom mit Wertungskriterium Neuanlagenquote Kreis Neuwied
ca. 170 Abnahmestellen mit ca. 2.776 MWh/Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU – Bekanntmachung,
— Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers,
— Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen,
— Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
— Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Abgabe der Kennzahlen durch den Bewerber. Im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss der öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Bitte teilen Sie uns zur Beurteilung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit daher bitte innerhalb der kommenden sechs Kalendertage folgende Kennzahlen mit:
Krisensignalwert
Zeichen einer Unternehmenskrise mit eingeschränkter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind i. d. R. ein sinkender Cash Flow (Zahlungsmittelüberschuss als Ausdruck der absoluten Innenfinanzierungskraft) und steigende Verbindlichkeiten. Beiden Kennzahlen im Verhältnis ergeben den Krisensignalwert.
Krisensignalwert = Cash Flow / Summe der Verbindlichkeiten
Auf ein Geschäftsjahr bezogen wird mit dem Wert die Entschuldungsfähigkeit dargestellt. Das Verhältnis aus Cash Flow und Verbindlichkeiten verstärkt die Signalwirkung im Vergleich zur alleinigen Betrachtung vom Cash Flow und von Kennzahlen zur Vermögensstruktur. Deshalb ist der Krisensignalwert, auch dynamischer Verschuldungsgrad bezeichnet, ein geeigneter Indikator für Liquiditätsprobleme und insolvenzgefährdete Unternehmen.
EBITDA-Marge/operative Marge
Die EBITDA-Marge ist eine Kennzahl, die von vielen Marktteilnehmern zur Beurteilung der Ertragskraft eingesetzt wird. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis von operativem Ergebnis (EBIT) zum Umsatz.
BITDA-Marge = EBIT (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization) / Umsatz
Aufgrund hoher Bestandschwankungen im Umlaufvermögen empfiehlt es sich, die Gesamtleistung als Basisgröße zu verwenden, da diese Umsatzerlöse um Bestandsveränderungen korrigiert. Sie kann auch ohne abgeschlossenen Jahresabschluss unterjährig aus der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ermittelt werden. Die EBITDA-Marge kann als geeigneter (Teil-) Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit betrachtet werden.
Deckungsfaktor
Durch den Deckungsbeitrag wird in absoluter Größe ausgedrückt, in welchem Maße die Gemeinkosten (Fixkosten) durch Aufträge "gedeckt" werden. Umso höher die Ertragskraft eines Bieters, umso höher ist die Deckung der leistungsunabhängigen Kosten (Fixkosten) und umso höher fällt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus. Setzt man den absoluten Deckungsbeitrag ins Verhältnis zu den Fixkosten, so erhält man den Faktor, mit dem Bieter die Fixkosten decken können.
Deckungsfaktor = Deckungsbeitrag / Fixkosten
Deckungsbeitrag (vereinfacht über Gewinn- und Verlustrechnung) = Umsatzerlöse
Materialaufwand
Personalaufwand
sonstige betriebliche Aufwendungen
Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/jeder Unterauftragnehmer muss eigene Kennzahlen (in einem Dokument möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Nachweis über die Stromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden,
— bei Anträgen (Angeboten) zur Ökostromlieferung für Ökostromlose: Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden,
— Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen,
— Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre,
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
— Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt,
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt,
— Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom AEntG erfasst werden ,
— Mustererklärung gemäß LTTG Rheinland-Pfalz,
— Eigenerklärung des BMWK (Anlage 1.3) für Liefer- und Dienstleistungen nach § 5 der Sanktions-VO RUS.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.