21. Bündelausschreibung Strom 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 211441
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gtservice-bw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gtservice-bw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
21. Bündelausschreibung Strom 2023-2025
Lieferung von Strom an Kommunen, deren rechtlich unselbständige und selbständige Einrichtungen und kommunalen Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Baden-Württemberg
Sondervertrags-Abnahmestellen RB Stuttgart
ca. 67 Abnahmestellen mit ca. 8. 383 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 10, 23, 24 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Sondervertrags-Abnahmestellen RB Karlsruhe
Ca.85 Abnahmestellen, ca. 19.731 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 11,25 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Sondervertrags-Abnahmestellen RB Freiburg und Tübingen
Ca. 88 Abnahmestellen mit ca. 15.289 MWh pro Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 12, 13, 26, 27 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen RB Stuttgart
Ca. 1.547 Abnahmestellen mit ca. 10.370 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 14, 15, 28, 29 und 36 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen RB Karlsruhe
Ca. 1.190 Abnahmestellen mit ca. 7.292 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 16, 30 und 36 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen RB Freiburg und Tübingen
Ca. 1.384 Abnahmestellen mit ca. 9.486 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 17, 18, 19, 31, 32 und 36 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Wärmestrom-Abnahmestellen
Ca. 308 Abnahmestellen mit ca. 4.631 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 20, 33 und 37 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen RB Stuttgart und Karlsruhe
Ca. 915 Abnahmestellen mit ca. 9.071 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 21, 34 und 38 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen RB Freiburg und Tübingen
Ca. 551 Abnahmestellen mit ca. 6.230 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 22, 34 und 38 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote RB Stuttgart
Ca. 103 Abnahmestellen mit ca. 16.523 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 1, 23, 24 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote RB Karlsruhe
Ca. 105 Abnahmestellen mit ca. 15.790 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 2, 25 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote RB Freiburg
Ca. 106 Abnahmestellen mit ca. 19.922 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 3, 26 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote RB Tübingen
Ca. 110 Abnahmestellen mit ca. 15.992 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 3, 27 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen und Ludwigsburg
Ca. 1.342 Abnahmestellen mit ca. 8.909 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 4, 28, 29, 36 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Kreise Rems-Murr, Heilbronn, Schwäbisch-Hall und Heidenheim
Ca. 1.124 Abnahmestellen mit ca. 7.666 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 4, 24 und 36 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote RB Karlsruhe
Ca. 1.801 Abnahmestellen mit ca. 11.075 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 5, 30 und 36 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Kreise Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis und Rottweil
Ca. 1.066 Abnahmestellen mit ca. 6.632 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 6, 31 und 36 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote Kreise Schwarzwald-Baar, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach und Waldshut
Ca. 1.434 Abnahmestellen mit ca. 8.542 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 6, 31 und 36 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote RB Tübingen
Ca. 1.842 Abnahmestellen mit ca. 11.412 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 6, 32 und 36 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Ca. 551 Abnahmestellen mit ca. 7.697 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 7, 33 und 37 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote RB Stuttgart und Karlsruhe
Ca. 1.627 Abnahmestellen mit ca. 16.951 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 8, 34 und 38 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Ökostrom ohne Neuanlagenquote RB Freiburg und Tübingen
Ca. 1.601 Abnahmestellen mit ca. 14.000 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 9, 34 und 38 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote Kreise Böblingen und Esslingen
Ca. 100 Abnahmestellen mit ca. 13.918 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 1, 10 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote Kreise Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr, Heilbronn, Hohenlohekreis und Schwäbisch Hall
Ca. 69 Abnahmestellen mit ca. 12.976 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 1, 10 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote RB Karlsruhe
Ca. 55 Abnahmestellen mit ca. 9.781 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 2, 11 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote RB Freiburg
Ca. 77 Abnahmestellen mit ca. 16.981 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 3, 12 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote RB Tübingen
Ca. 64 Abnahmestellen mit ca. 10.519 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 3, 13 und 35 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote Kreise Böblingen und Esslingen
Ca. 1.493 Abnahmestellen mit ca. 9.462 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 4, 14 und 36 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote Kreise Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr, Heilbronn, Hohenlohekreis und Schwäbisch Hall
Ca. 1.168 Abnahmestellen mit ca. 6.964 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 4, 14 15 und 36 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote RB Karlsruhe
Ca. 1.082 Abnahmestellen mit ca. 6.644 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 5, 16 und 36 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote RB Freiburg
Ca. 1.245 Abnahmestellen mit ca. 7.200 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 6, 17 18 und 36 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote RB Tübingen
Ca. 854 Abnahmestellen mit ca. 5.809 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 6, 19 und 36 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Ca. 360 Abnahmestellen mit ca. 6.327 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 7, 20 und 37 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Ökostrom mit Neuanlagenquote
Ca. 1.683 Abnahmestellen mit ca. 19.949 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 8, 9, 21, 22 und
38 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Sondervertrags-Abnahmestellen Ökostrom mit Wertungskriterium Neuanlagenquote
Ca. 106 Abnahmestellen mit ca. 26.939 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 1-3, 10-13 und 23-27 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Tarif-Abnahmestellen Ökostrom mit Wertungskriterium Neuanlagenquote
Ca. 1.487 Abnahmestellen mit ca. 8.684 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 4-7, 14-19 und 28-32 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Wärmestrom-Abnahmestellen Ökostrom mit Wertungskriterium Neuanlagenquote
Ca. 77 Abnahmestellen mit ca. 1.058 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 7, 20 und 33 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen Ökostrom mit Wertungskriterium Neuanlagenquote
Ca. 315 Abnahmestellen mit ca. 2.984 MWh/Jahr. Bei der Anzahl der Abnahmestellen und der angegebenen Mengen handelt es sich ausdrücklich um Schätzungen. Deshalb sind auch größere Mengenverschiebungen zu den Losen 8, 9, 21 22 und 34 im Lauf des Ausschreibungsverfahrens möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anpassungen diesbezüglich ergeben sich sodann aus den Ausschreibungsunterlagen oder ggf. aus entsprechenden Bieterrundschreiben zum Verfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU – Bekanntmachung,
— Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers,
— Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen,
— Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
—Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Abgabe der Kennzahlen durch den Bewerber. Im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss der öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Bitte teilen Sie uns zur Beurteilung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit daher bitte innerhalb der kommenden sechs Kalendertage folgende Kennzahlen mit:
Krisensignalwert
Zeichen einer Unternehmenskrise mit eingeschränkter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind i. d. R. ein sinkender Cash Flow (Zahlungsmittelüberschuss als Ausdruck der absoluten Innenfinanzierungskraft) und steigende Verbindlichkeiten. Beiden Kennzahlen im Verhältnis ergeben den Krisensignalwert.
Krisensignalwert = Cash Flow / Summe der Verbindlichkeiten
Auf ein Geschäftsjahr bezogen wird mit dem Wert die Entschuldungsfähigkeit dargestellt. Das Verhältnis aus Cash Flow und Verbindlichkeiten verstärkt die Signalwirkung im Vergleich zur alleinigen Betrachtung vom Cash Flow und von Kennzahlen zur Vermögensstruktur. Deshalb ist der Krisensignalwert, auch dynamischer Verschuldungsgrad bezeichnet, ein geeigneter Indikator für Liquiditätsprobleme und insolvenzgefährdete Unternehmen.
EBITDA-Marge/operative Marge
Die EBITDA-Marge ist eine Kennzahl, die von vielen Marktteilnehmern zur Beurteilung der Ertragskraft eingesetzt wird. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis von operativem Ergebnis (EBIT) zum Umsatz.
BITDA-Marge = EBIT (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization) / Umsatz
Aufgrund hoher Bestandschwankungen im Umlaufvermögen empfiehlt es sich, die Gesamtleistung als Basisgröße zu verwenden, da diese Umsatzerlöse um Bestandsveränderungen korrigiert. Sie kann auch ohne abgeschlossenen Jahresabschluss unterjährig aus der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ermittelt werden. Die EBITDA-Marge kann als geeigneter (Teil-) Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit betrachtet werden.
Deckungsfaktor
Durch den Deckungsbeitrag wird in absoluter Größe ausgedrückt, in welchem Maße die Gemeinkosten (Fixkosten) durch Aufträge "gedeckt" werden. Umso höher die Ertragskraft eines Bieters, umso höher ist die Deckung der leistungsunabhängigen Kosten (Fixkosten) und umso höher fällt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus. Setzt man den absoluten Deckungsbeitrag ins Verhältnis zu den Fixkosten, so erhält man den Faktor, mit dem Bieter die Fixkosten decken können.
Deckungsfaktor = Deckungsbeitrag / Fixkosten
Deckungsbeitrag (vereinfacht über Gewinn- und Verlustrechnung) = Umsatzerlöse
Materialaufwand
Personalaufwand
sonstige betriebliche Aufwendungen
Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/jeder Unterauftragnehmer muss eigene Kennzahlen (in einem Dokument möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
— Nachweis über die Stromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden,
— bei Anträgen (Angeboten) zur Ökostromlieferung für Ökostromlose: Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden,
— Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen,
— Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre,
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
— Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt,
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt,
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG gemäß Formblatt MiLoG,
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Formblatt LTMG,
— Eigenerklärung Einhaltung Bestimmungen gegen Schwarzarbeit gemäß Formblatt Schwarzarbeit
— Eigenerklärung des BMWK (Anlage 1.3) für Liefer- und Dienstleistungen nach § 5 der Sanktions-VO RUS.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.