3. Bündelausschreibung Erdgas RLP 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 211443
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gtservice-bw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gtservice-bw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
3. Bündelausschreibung Erdgas RLP 2023-2025
Lieferung von Erdgas an Kommunen, deren rechtlich unselbständige und selbständige Einrichtungen und Zweckverbände sowie deren Einrichtungen.
SLP-Abnahmestellen H-Gas Kreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach und Cochem-Zell
ca. 142 Abnahmestellen mit ca. 10.120 MWh/Jahr
SLP-Abnahmestellen H-Gas Kreise Mayen-Koblenz, Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn
ca. 171 Abnahmestellen mit 12.510 MWh/Jahr
SLP-Abnahmestellen H-Gas Westerwaldkreis
ca. 154 Abnahmestellen mit ca. 14.392 MWh/Jahr
SLP-Abnahmestellen H-Gas RB Trier
ca. 38 Abnahmestellen mit ca. 4.949 MWh/Jahr
SLP-Abnahmestellen H-Gas Kreise Donnersbergkreis, Kusel und Südliche Weinstraße
ca. 97 Abnahmestellen mit ca. 7.425 MWh/Jahr
SLP-Abnahmestellen H-Gas Kreise Rhein-Pfalz und Mainz-Bingen
ca. 112 Abnahmestellen mit ca. 10.359 MWh/Jahr
SLP-Abnahmestellen L-Gas
ca. 130 Abnahmestellen mit ca. 9.972 MWh/Jahr
RLM-Abnahmestellen H-Gas
ca. 15 Abnahmestellen mit ca. 15.678 MWh/Jahr
SLP- und RLM-Abnahmestellen H-Gas Kreis Neuwied
ca. 193 Abnahmestellen mit ca. 19.895 MWh/Jahr
SLP- und RLM-Abnahmestellen L-Gas Kreis Neuwied
ca. 22 Abnahmestellen mit ca. 6.085 MWh/Jahr
10 % Bioerdgas SLP-Abnahmestellen H-Gas Kreis Neuwied
ca. 64 Abnahmestellen mit ca. 5.594 MWh/Jahr
10 % Bioerdgas SLP-Abnahmestellen H-Gas Kreise Ahrweiler, Altenkirchen und Bad Kreuznach
ca. 138 Abnahmestellen mit ca. 10.944 MWh/Jahr
10 % Bioerdgas SLP-Abnahmestellen H-Gas Kreise Cochem-Zell und Mayen-Koblenz
ca. 108 Abnahmestellen mit ca. 9.660 MWh/Jahr
10 % Bioerdgas SLP-Abnahmestellen H-Gas Kreise Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn und Westerwaldkreis
ca. 195 Abnahmestellen mit ca. 14.116 MWh/Jahr
10 % Bioerdgas SLP-Abnahmestellen H-Gas RB Trier
ca. 97 Abnahmestellen mit ca. 13.760 MWh/Jahr
10 % Bioerdgas SLP-Abnahmestellen H-Gas RB Rheinhessen-Pfalz
ca. 189 Abnahmestellen mit ca. 12.590 MWh/Jahr
10 % Bioerdgas RLM-Abnahmestellen H-Gas
ca. 8 Abnahmestellen mit ca. 8.506 MWh/Jahr
10 % Bioerdgas SLP- und RLM-Abnahmestellen L-Gas
ca. 161 Abnahmestellen mit ca. 15.764 MWh/Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
— Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU – Bekanntmachung,
— Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers,
— Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen
— Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Erdgassparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) und Anteil Erdgasumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag
— Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Abgabe der Kennzahlen durch den Bewerber. Im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss der öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Bitte teilen Sie uns zur Beurteilung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit daher bitte innerhalb der kommenden sechs Kalendertage folgende Kennzahlen mit:
Krisensignalwert
Zeichen einer Unternehmenskrise mit eingeschränkter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind i. d. R. ein sinkender Cash Flow (Zahlungsmittelüberschuss als Ausdruck der absoluten Innenfinanzierungskraft) und steigende Verbindlichkeiten. Beiden Kennzahlen im Verhältnis ergeben den Krisensignalwert.
Krisensignalwert = Cash Flow / Summe der Verbindlichkeiten
Auf ein Geschäftsjahr bezogen wird mit dem Wert die Entschuldungsfähigkeit dargestellt. Das Verhältnis aus Cash Flow und Verbindlichkeiten verstärkt die Signalwirkung im Vergleich zur alleinigen Betrachtung vom Cash Flow und von Kennzahlen zur Vermögensstruktur. Deshalb ist der Krisensignalwert, auch dynamischer Verschuldungsgrad bezeichnet, ein geeigneter Indikator für Liquiditätsprobleme und insolvenzgefährdete Unternehmen.
EBITDA-Marge/operative Marge
Die EBITDA-Marge ist eine Kennzahl, die von vielen Marktteilnehmern zur Beurteilung der Ertragskraft eingesetzt wird. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis von operativem Ergebnis (EBIT) zum Umsatz.
BITDA-Marge = EBIT (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization) / Umsatz
Aufgrund hoher Bestandschwankungen im Umlaufvermögen empfiehlt es sich, die Gesamtleistung als Basisgröße zu verwenden, da diese Umsatzerlöse um Bestandsveränderungen korrigiert. Sie kann auch ohne abgeschlossenen Jahresabschluss unterjährig aus der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ermittelt werden. Die EBITDA-Marge kann als geeigneter (Teil-) Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit betrachtet werden.
Deckungsfaktor
Durch den Deckungsbeitrag wird in absoluter Größe ausgedrückt, in welchem Maße die Gemeinkosten (Fixkosten) durch Aufträge "gedeckt" werden. Umso höher die Ertragskraft eines Bieters, umso höher ist die Deckung der leistungsunabhängigen Kosten (Fixkosten) und umso höher fällt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus. Setzt man den absoluten Deckungsbeitrag ins Verhältnis zu den Fixkosten, so erhält man den Faktor, mit dem Bieter die Fixkosten decken können.
Deckungsfaktor = Deckungsbeitrag / Fixkosten
Deckungsbeitrag (vereinfacht über Gewinn- und Verlustrechnung) = Umsatzerlöse
Materialaufwand
Personalaufwand
sonstige betriebliche Aufwendungen
Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/jeder Unterauftragnehmer muss eigene Kennzahlen (in einem Dokument möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Nachweis über die Erdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können,
— bei Anträgen (Angeboten) zur Bioerdgaslieferung für die Lose 7 bis 11: Nachweis über die Bioerdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzen Bioerdgas). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können,
— Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen,
— Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre,
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
— Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt,
— Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt,
— Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom AEntG erfasst werden,
— Mustererklärung gemäß LTTG Rheinland-Pfalz,
— Eigenerklärung des BMWK (Anlage 1.3) für Liefer- und Dienstleistungen nach § 5 der Sanktions-VO RUS.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.