Lieferung eines Unimog mit Dücker Mähausleger
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Overath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.overath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Unimog mit Dücker Mähausleger
Lieferung eines Unimog mit Dücker Mähausleger;
Der Unimog des Herstellers Mercedes kommt als einziger Geräteträger für den Einsatz der Straßenunterhaltung und den Winterdienst der Stadt Overath in Betracht und kann daher auch nicht Fabrikats neutral ausgeschrieben werden.
Aufgrund seiner variablen Anbaumöglichkeiten, seines Allradantriebes und der kompakten Bauweise ist der Unimog für Winterdienst, Grünpflege und Reinigungsarbeiten äußerst flexibel einzusetzen.
Sämtliche Anbaugeräte wie Schneepflug oder Aufsatzstreuer sind speziell für den Unimog angepasst. Diese Geräte sind auf dem Bauhof bereits vorhanden, da auch das Vorgängerfahrzeug ein Unimog war.
Des Weiteren kommt als einziger Mähausleger einer der Firma Dücker in Frage, damit die bereits vorhandenen Gerätschaften weiterhin genutzt werden können. (Schlegelmulcher, Astschere, etc.)
Lieferung eines Unimog
51491 Overath
Lieferung eines Unimog zur betrieblichen Unterhaltung im Stadtgebiet sowie für Winterdiensteinsätze.
Lieferung eines Dücker Mähauslegers
51491 Overath
Lieferung eines Dücker Mähauslegers passend für Unimog
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Unimog mit Dücker Mähausleger
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rkf-bleses.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.