LKW kombinierter Hochdruckspül- und Saugwagenaufbau Referenznummer der Bekanntmachung: 33 ZV 041/22 V
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
LKW kombinierter Hochdruckspül- und Saugwagenaufbau
LKW kombinierter Hochdruckspül- und Saugwagenaufbau mit optimaler Einsatzmöglichkeit als Sinkkastenreiniger mit Kippentleerung
Kommunale Dienste der Stadt Ratingen Sandstraße 25-27 40878 Ratingen
Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung fabrikneu und mängelfrei sein und dem aktuellen technischen Entwicklungsstand entsprechen. Insbesondere sind folgende Vorschriften zu beachten:
- die Bestimmungen der StVZO und StVO,
- alle gültigen Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der UVV,
- Umwelt- und Lärmschutzgesetze und -richtlinien,
- alle für Kanalwagen relevante technische Normen und Prüfgrundsätze,
- Maschinenrichtlinie und Geräte- und Produktionssicherungsgesetz,
- CE-Richtlinien inkl. Konformitätserklärung,
- allgemein anerkannte Regeln der Technik,
Die nachstehend beschriebenen Anforderungen in diesem Leistungsverzeichnis sind Mindestanforderungen. Alle Angebote, die diese Mindestanforderungen erfüllen, werden gewertet. Bei der Angebotsabgabe sind vollständige Beschreibungen und Datenblätter des Fahrzeugs mit allen notwendigen Angaben beizufügen, anhand derer überprüft werden kann, ob die Mindestanforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt sind.
Die in diesem Leistungsverzeichnis verwandten Bezeichnungen dienen ausschließlich zur genauen Beschreibung. Es können alle Produkte angeboten werden, die die Kriterien des Leistungsverzeichnisses erfüllen. Bei technischen Angaben, Maßen und Gewichten wird das Leistungsverzeichnis als erfüllt angesehen, sofern die Abweichungen nicht mehr als 3 % betragen. Änderungen im Leistungsverzeichnis sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss. Insbesondere dürfen dem Angebot keine Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Anbieters beigefügt sein.
Die Wartung des Fahrzeugs wird grundsätzlich nach den Vorgaben des Herstellers in der betriebseigenen Kfz-Werkstatt (anerkannter Meisterbetrieb) des Auftraggebers durchgeführt und dokumentiert. Es wird ausgeschlossen, dass dies zu Einschränkungen bei den Gewährleistungsansprüchen führt, es sei denn, der Mangel oder die Betriebsstörung kann nach-weisbar auf einen Wartungsmangel oder Wartungsfehler zurück geführt werden.
Bei Inanspruchnahme des Kundendienstes wird eine Reaktionszeit von 24 Stunden erwartet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LKW kombinierter Hochdruckspül- und Saugwagenaufbau
Ort: Altenmünster
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5DMJU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.