Offene Rahmenvereinbarung über Rabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell für Blutzuckerteststreifen für Rheinland-Pfalz und Saarland
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 012-025989)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offene Rahmenvereinbarung über Rabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell für Blutzuckerteststreifen für Rheinland-Pfalz und Saarland
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGBV) (Rabattverträge) für die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
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Der Abschluss von Vereinbarungen kann ab sofort nur erfolgen, wenn der Bewerber erklärt, dass im Auftragsfall keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5 k) Abs. 1 VO 2022/576 aufweisen, unmittelbar als Auftragnehmer auftreten oder als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises
an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind und mehr als 10 % des Auftragswertes auf das betroffene Unternehmen entfallen.
Hierfür ist zusätzlich zu den bereits geforderten Unterlagen die Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland mit den Beitrittsunterlagen einzureichen.