Prüfung ov-/fester elektrischer Betriebsmittel und Maschinen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) 2022ff Referenznummer der Bekanntmachung: 8256-417
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenstein-Leopoldshafen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kit.edu
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung ov-/fester elektrischer Betriebsmittel und Maschinen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) 2022ff
"Prüfung ortsveränderlicher und fester elektrischer Betriebsmittel - Universitäts- und Großforschungsbereich (UB und GFB) " am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) im Ausführungszeitraum vom 01.08.2022 - 31.07.2024 (+ 1 Option für 2 weitere Jahre=31.07.2026)
Abschluss von max. 2 Rahmenverträgen für die o.g. Dienstleistungen
Auf dem Betriebsgelände des KIT, Campus Nord (CN) und Campus Süd (CS) mit Außenstellen im Stadtgebiet Karlsruhe werden seit Jahren extern sämtliche ortsveränderlichen und festen elektrischen Betriebsmittel und Maschinen in den einzelnen Instituten und Gebäuden im Zuge regelmäßig wiederkehrender Prüfungen vor Ort erfasst, geprüft und mit einem Sticker gekennzeichnet (gelabelt) bzw. eine jeweilige gerichtsfeste Dokumentation, insbesondere in einer elektronischen Datenbank, hierzu erstellt.
Die Leistungen sind in 2 Lose für 2 übergeordnete KIT-Standorte aufgeteilt:
- Los 1 für den Campus Nord (CN) in Eggenstein-Leopoldshafen.
- Los 2 für den Campus Süd (CS), Campus Ost, Campus West sowie
Außenstellen im Stadtgebiet Karlsruhe.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen. Angebote sind möglich für ein oder für beide Lose. Der Auftraggeber (AG) behält sich die getrennte Vergabe offen.
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Einteilung in Lose: ja
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:
- Sichtprüfung, verschiedene Messungen, Funktionsprüfung,
Inventarisierung im Format CSV/XLSX (Excel) inkl. aller
aufgenommenen Parameter bzw. Erstellung und Anbringung
neuer Prüfplaketten inkl. Barcodes
- Erstellung der gerichtsfesten Dokumentation und Bereitstellung im
Online-Portal
- Anfahrt, (Hotel-)kosten und Spesen
Weitere Details sind der Anlage 04 "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Los1 + Los2 zusammen an einen Auftragnehmer oder getrennt an 2 Auftragnehmer
Prüfung ortsveränderlicher und fester elektrischer Betriebsmittel (GFA)
Karlsruher Institut für Technologie Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Abschluss eines Rahmenvertrages für Los 01:
Auf dem Betriebsgelände des KIT Campus Nord (CN) werden seit Jahren extern sämtliche ortsveränderlichen und festen elektrischen Betriebsmittel und Maschinen in den einzelnen Instituten und Gebäuden im Zuge regelmäßig wiederkehrender Prüfungen vor Ort erfasst, geprüft und mit einem Sticker gekennzeichnet (gelabelt) bzw. eine jeweilige gerichtsfeste Dokumentation, insbesondere in einer elektronischen Datenbank, hierzu erstellt.
Die Leistungen sind in 2 Lose für 2 übergeordnete KIT-Standorte aufgeteilt:
- Los 1 für den Campus Nord (CN) in Eggenstein-Leopoldshafen.
- Los 2 für den Campus Süd (CS), Campus Ost, Campus West sowie Außenstellen im Stadtgebiet Karlsruhe.
Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre
Prüfung ortsveränderlicher und fester elektrischer Betriebsmittel (UA)
Karlsruher Institut für Technologie Kaiserstraße 12 76131 Karlsruhe
Abschluss eines Rahmenvertrages für Los 02:
Auf dem Betriebsgelände des KIT Campus Süd (CS) mit Außenstellen im Stadtgebiet Karlsruhe werden seit Jahren extern sämtliche ortsveränderlichen und festen elektrischen Betriebsmittel und Maschinen in den einzelnen Instituten und Gebäuden im Zuge regelmäßig wiederkehrender Prüfungen vor Ort erfasst, geprüft und mit einem Sticker gekennzeichnet (gelabelt) bzw. eine jeweilige gerichtsfeste Dokumentation, insbesondere in einer elektronischen Datenbank, hierzu erstellt.
Die Leistungen sind in 2 Lose für 2 übergeordnete KIT-Standorte aufgeteilt:
- Los 1 für den Campus Nord (CN) in Eggenstein-Leopoldshafen.
- Los 2 für den Campus Süd (CS), Campus Ost, Campus West sowie Außenstellen im Stadtgebiet Karlsruhe.
Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (§ 44 VgV), siehe Seite 1 von Seite 12 der Anlage 02 (Eigenerklärung zur Ausschreibung)
Eignungsnachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §44 VgV), siehe Seite 5 von Seite 12 der Anlage 02 (Eigenerklärung zur Ausschreibung)
Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VGV), siehe Seite 6 von Seite 12 der Anlage 02 (Eigenerklärung zur Ausschreibung)
Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 46 VgV), siehe Seite 7 von Seite 12 der Anlage 02 (Eigenerklärung zur Ausschreibung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y03R8E7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland