Schülerspezialverkehr zur Leineweberschule der Stadt Bielefeld für das Schuljahr 2022/2023 aufgeteilt auf 2 Lose mit jeweils drei Verlängerungsoptionen für weitere drei Schuljahre Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6163
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr zur Leineweberschule der Stadt Bielefeld für das Schuljahr 2022/2023 aufgeteilt auf 2 Lose mit jeweils drei Verlängerungsoptionen für weitere drei Schuljahre
Das Amt für Schule der Stadt Bielefeld hat die Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus dem Stadtgebiet Bielefeld zur und von der Leineweberschule in Bielefeld für die Schuljahre 2022/23 und danach mit Verlängerungsoption für die Schuljahre 2023/24, 2024/25 und 2025/26 zu vergeben.
Die zu vergebenen Leistungen teilen sich in verschiedene Lose - nach Postleitzahlen sortiert - auf, die jeweils die Durchführung mit mindestens einem Fahrzeug beinhalten. Für die Lose werden jeweils Verträge für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 abgeschlossen.
Die Verlängerungsoptionen für die Schuljahre 2023/24, 2024/25 und 2025/26 greifen automatisch, wenn nicht eine der Vertragsparteien bis spätestens zum 31.12.2022 für das Schuljahr 2023/24, bis spätestens zum 31.12.2023 für das Schuljahr 2024/25 und bis spätestens zum 31.12.2024 für das Schuljahr 2025/26 kündigt.
Die Verträge je Los enden spätestens zum 31.07.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
PLZ 33609
Bielefeld
Schülerbeförderung
Mit drei Verlängerungsoptionen für weitere drei Schuljahre
PLZ 33617, 33647
Bielefeld
Schülerbeförderung
Mit drei Verlängerungsoptionen für weitere drei Schuljahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den
Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen
über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
Sofern sich der Firmensitz innerhalb eines Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens befindet, beziehen sich die Erklärungen auf die Rechtsvorschriften des Landes, in dem der
Bewerber ansässig ist.
Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder
Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Erklärung, dass das Unternehmen gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124GWB
in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
Auf besondere Anforderung sind vor Vertragsabschluss zur Verifizierung der mit dem Angebot eingereichten
Erklärungen folgende Nachweise beizubringen:
Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) des betreffenden
Mitgliedsstaates, die nicht älter als drei Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind: z. B.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse oder gleichwertiger Nachweis
über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern durch Bescheinigung der zuständigen
Behörden (Finanzamt und Steueramt der Gemeinde) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter
als drei Monate - Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - sind: z. B. Nachweis in Steuersachen /
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Steueramtes oder gleichwertiges; Nachweis über
den Bestand einer Haftpflichtversicherung.
Nachweis, dass der Kraftfahrzeughaftpflichtdeckungsschutz mindestens 100 Millionen EUR je
Schadensereignis für die hier eingesetzten Fahrzeuge beträgt.
Nachunternehmen dürfen nur mit Zustimmung des Schulträgers eingesetzt werden. Sofern vorübergehend ein
Fahrzeug eines Dritten eingesetzt werden muss, ist der
Schulträger unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich vor Fahrtantritt
davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug und das Fahrpersonal die Anforderungen des Auftrages erfüllen.
Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU einzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Vorlage einer Genehmigung für die geschäftsmäßige Personenbeförderung gem. PBefG oder eine EG-Lizenz
für Gelegenheitsverkehr in Kopie.
Vorlage der Fahrzeugscheine des für die Schülerbeförderung vorgesehenen Fahrzeugparks in Kopie und /
oder Auflistung der für die Leistungserbringung noch anzuschaffenden Fahrzeuge mit Angabe der Anzahl der
Fahrzeuge, der Fahrzeugart, Anzahl der Sitzplätze und dem Nachweis, dass die Fahrzeuge rechtzeitig vor
Vertragsbeginn zur Verfügung stehen (z. B. Lieferzusage Händler, Finanzierungszusage Banken, Erläuterung
Finanzierungskonzept).
Beschreibung des Unternehmens mit Angabe des Hauptfirmensitzes und der Niederlassungen mit Angabe des
Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe sind.
Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten,
deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers
mind. während der Zeit von einer Stunde vor bis eine Stunde nach der täglichen Betriebszeit gewährleistet ist
und dass dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort
mitgeteilt wird. Personalveränderungen werden unverzüglich mitgeteilt.
Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass bei Ausfall eines Fahrzeuges kurzfristig (spätestens am Folgetag)
ein Ersatz gestellt werden kann.
Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass das Fahrpersonal den Anforderungen der BOKraft entsprechend
geeignet ist und im Besitz eine Führerscheins D1 bzw. D, eines Personenbeförderungsscheines und eines
erweiterten Führungszeugnisses ist.
Angabe, dass die eingesetzten Fahrzeuge mindestens die europäische Abgasnorm 4 einhalten und das
Höchstalter der eingesetzten Fahrzeuge 10 Jahre bei Fahrzeugen und Kleinbussen und 15 Jahre bei Bussen nicht
überschreiten.
Das Maximum der zu vergebenden Lose an einen Bieter ist kleiner / gleich der Anzahl der für die
Schülerbeförderung zur Leineweberschule zur Verfügung stehenden Fahrzeuge.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle bei der Gelegenheit der Ausführung der Leistung bekannt
gewordenen personenbezogenen Daten Verschwiegenheit zu wahren. Auf das Bundesdatenschutzgesetz wird
verwiesen.
Die eingesetzten Fahrzeuge und deren Ausrüstung mit allem Zubehör müssen die eingesetzten Bestimmungen,
hier insbesondere der STVZO und der BOKraft und den EG/ECE-Richtlinien, entsprechend und die
Emissionsvorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung (EG-Norm) erfüllen.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen die Fahrzeuge nur mit Reifen gefahren
werden, die die den gesetzlichen Vorgaben (§ 2 Abs. 3a StVO ) entsprechen.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss über ausreichende Kenntnisse der Streckenführung sowie der
Beförderungsbedingungen verfügen.
Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrerinnen und Fahrer
einsetzen. Auf Verlangen des Schulträgers darf das Unternehmen bestimmtes Fahr- und Begleitpersonal nicht
mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung und Zuverlässigkeit sprechen.
In Fahrzeugen und Kleinbussen dürfen in der Schülerbeförderung zu städtischen Schulen nicht mehr Schülerinnen
und Schüler befördert werden, als Sitzplätze in den Fahrzeugen zugelassen sind. In diesen Fahrzeugen dürfen
nach § 21 Abs.1a Straßenverkehrsordnung
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die
Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder
benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Bieterangabenverzeichnis ist zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
verpflichtet.
Das Unternehmen hat sicher zu stellen, dass die telefonische Erreichbarkeit eines kompetenten, autorisierten,
deutschsprachigen Ansprechpartners im Zuständigkeitsbereich der Verkehrsaufsicht des Auftragnehmers
mind. während der Zeit von einer Stunde vor bis eine Stunde nach der täglichen Betriebszeit gewährleistet ist
und dass dessen Name, Anschrift und Telefonnummern (Festnetz und Handy) nach Auftragserteilung sofort
mitgeteilt wird. Personalveränderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Die eingesetzten Fahrzeuge und deren
Ausrüstung mit allem Zubehör müssen die entsprechenden Bestimmungen, hier insbesondere der STVZO
und der BOKraft und den EG/ECE-Richtlinien, entsprechend und die Emissionsvorschriften zum Zeitpunkt der
Erstzulassung (EG-Norm) erfüllen. Die Fahrzeuge müssen mit allen Sitz- und Stehplätzen zugelassen sein.
Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrerinnen und Fahrer
einsetzen.
Während der Vertragsdauer darf das Höchstalter der eingesetzten Fahrzeuge 10 Jahre bei Fahrzeugen und Kleinbussen und 15
Jahre bei Bussen nicht überschreiten und die europäische Abgasnorm Euro 4 ist mindestens einzuhalten. Bei Glatteis,
Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen die Fahrzeuge nur mit Reifen gefahrenwerden,
die den gesetzlichen Vorgaben (§ 2 Abs. 3a StVO) entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über
alle bei der Gelegenheit zur Ausführung der Leistung bekanntgewordenen personenbezogenen Daten
Verschwiegenheit zu wahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Gesamtleistung besteht aus 2 Losen. Es können auch Angebote für einzelne Lose abgegeben werden. Die Vergabe erfolgt losweise, wobei die Anzahl der maximal zu vergebenden Lose an einen Bieter begrenzt ist. Das Maximum der vergebenden Lose an einen Bieter ist kleiner / gleich der Anzahl der für die Schülerbeförderung zur Leineweberschule zur Verfügung stehenden Fahrzeuge (siehe Bieterangabenverzeichnis in den Ausschreibungsunterlagen).
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot - nach Erfüllung aller in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kriterien - bezogen auf den Preis. Dabei erfolgt die Vergabe der Lose so, dass der Gesamtpreis aller Lose der für die Stadt Bielefeld günstigste ist.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ92SP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]