2022-0288 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Grüner Ring Süd - Bodenuntersuchung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0288
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0288 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Grüner Ring Süd - Bodenuntersuchung
Die mit dieser Ausschreibung angefragten fachgutachterlichen Leistungen einschließlich aller erfor-derlichen Feldarbeiten und Laborarbeiten sollen eine Grundlage für die Planungsaufgabe bilden. Gleichzeitig sind im weiteren Prozess die notwendigen Maßnahmen im Umgang mit dem vorhandenen Boden im Rahmen der erforderlichen Arbeiten festzulegen.
Stadt Duisburg - Umweltamt - 31-02 IGA2027 Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47051 Duisburg
Untersuchung des Oberbodens/ des Bodens:
- im Bereich von neu anzulegenden Wegen
- im Bereich der Wälle
- im Bereich der neu anzulegenden Nutzgärten, Annahme: Die Pflanzen werden nicht in Hochbeete gesetzt
- im Bereich von geplanten Sport- und Spielflächen
- im Bereich von Vegetationsflächen
Untersuchung des abzubrechenden/ abzutragenden Materials:
- der Bestandswege
- der Wälle
Bodenmechanik:
- Untersuchung der Altlastenverdachtsflächen (im Bereich der neu anzulegenden Wege/ be-festigten Flächen, Spielflächen, Nutzgärten, abzutragende Wälle)
- Erstellung von Sieblinien/ kf-Wert bestimmen/ Lagerungsdichte bestimmen (im Bereich aller befestigter Wege/ Flächen und der angrenzenden Flächen zur Beurteilung der Versickerung in die Grünflächen)
- Einstufung der Proben in Homogenbereiche/ Angabe der Bodenklasse
- Einstufung der Proben in Bodengruppen
- Bestimmung der Frostempfindlichkeit (im Bereich aller Wege/ befestigter Flächen)
- Bestimmung der Tragfähigkeit (im Bereich aller Wege/ befestigter Flächen)
- Beurteilung der Wiedereinbaubarkeit von vorhandenen Tragschichten (RCL-Analyse)
Bodenchemie:
- Untersuchung und Auswertung nach LAGA Boden
- Untersuchung und Auswertung nach LAGA Bauschutt
- Deponieklassenbestimmung in Anlehnung an die Deponieklassenverordnung (2009) bei Überschreitung von Z 2 inkl. Auswertung
- Bestimmung der Prüfwerte für Böden/ Oberböden für Vegetationsflächen nach BBodSchV
- Bestimmung der Prüfwerte für Böden/ Oberböden für Spielplatzflächen nach BBodSchV
- Bestimmung der Prüfwerte für Böden/ Oberböden für Nutzgärten nach BBodSchV
- Beurteilung der Wiedereinbaubarkeit (Böden/ Oberböden und vorhandene Tragschichten (RCL-Analyse))
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die er-laubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV).
? Nachweis/Angabe: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Verlangen der Vergabestelle durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nach-weis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.
a) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)"
b) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)"
c) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
a) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" (Ausschlusskriteri-um)
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäfts-jahre insgesamt einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in Höhe von 180.000,00 Euro (netto) erzielt hat. (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
? Nachweis/Angabe: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2
b) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)" (Ausschlusskriterium)
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, durchschnittlich folgende Mindestjahres-umsätze (gemittelt über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
Dienstleistungen für Bodenuntersuchungen i.H.v. von: 100.000,00 Euro (netto).
? Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3
c) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4
Nr. 2 VgV ) (Ausschlusskriterium)
Der Bieter hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 2,00 Mio Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 1,25 Mio Eu-ro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bieter mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
? Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern.
Im Falle eine Bietergemeinschaft gilt die Nachweispflicht separat für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Im Falle einer finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe gilt die Nachweispflicht separat für jeden Eignungsverleiher.
a) Referenzen von vergleichbaren Leistungen
b) Nachweis / Referenz über die persönliche Sachkunde des Fachgutachters
c) Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen
a) Referenzen von vergleichbaren Leistungen (Ausschlusskriterium)
Der Bieter hat geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftragsvolumens, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung für wesentliche Leistungen zur Überprüfung der Vergleichbarkeit und Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Mindestanforderung ist hierbei, dass je Leistungsbereich:
- Untersuchung von Altlasten und altlastenverdächtige Flächen (z.B. ehem. Tankstellen, Kfz-Betrieb, Schrotthandel, Schlosserei) sowie
- Bodenuntersuchung und Baugrunduntersuchung
mindestens 2 Referenzen aus den letzen 5 Jahre vorgelegt werden, deren Untersuchungen abgeschlossen und mit denen der zu vergebenden Leistungen nach Art und Umfang vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 1). Sofern eine Referenz beide Leistungsbereiche umfasst, kann sie jeweils (einmal) zum Nachweis des jeweiligen Leistungsbereiches verwendet werden.
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5"
b) Nachweis / Referenz über die persönliche Sachkunde des Fachgutachters: (Aus-schlusskriterium)
Der Bieter hat einen Fachgutachter zu benennen und erklärt, dass die namentlich aufgeführte Person für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung steht und eingesetzt werden soll. Des weiteren hat der Bieter geeignete Nachweise / Referenzen über die persönliche Sachkunde des benannten Fachgutachters einzureichen.
Mindestasnforderung ist, dass der benannte Fachgutachter die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. / Dipl.- Geol. (od. gleichwertiger Berufsabschluss) trägt und mind. eine 5 jährige Berufserfahrung im Bereich Umwelttechnik/ Schadstoffmanagement und Geotechnik nachweist.
Die Nachweise der persönlichen Qualifikationen sind in geeigneter Form für Ausbildungs- und Berufserfahrung einzureichen.
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6
c) Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen (Ausschlusskriterium)
Die Bieterin/Bietergemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV).
? Nachweis: Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen"
Vor Zuschlagserteilung kann die AG von den Bietern/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, gem. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
? Nachweis: Formblatt 3007, "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer"
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7, 8
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem ein-schlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Be-scheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Nie-derlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV).
Nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftragge-ber*innen mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfah-ren über die Vergabe eines öffent-lichen Auftrags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister zu dem / der Bieter*in / BG durchzuführen, der / die den Auf-trag erhalten soll.
Bis zum 31.05.2023 wird der / die AG bei Netto-Auftragswerten ab 30.000 Euro, parallel zur Abfrage beim Wettbewerbsregister, einen Gewerbezentralregisterauszug nach § 150a Gewerbeordnung beim BfJ (Bundesamt für Justiz) zu dem / der Bieter*in /BG einholen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Auch hierbei gilt, dass ein Unternehmen zu dem im Gewerbezentralregister Eintragungen vorliegen, aus denen sich ein Ausschlussgrund nach §§ 123 und 124 GWB ergibt, vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat die Bieterin auf Verlangen Aus-künfte darüber zu geben, ob und auf welche Art die Bieterin wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)
? Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Verlangen der Vergabestelle durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversiche-rungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).
c) Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeit-nehmerentsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Frei-heitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist
? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7
d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022
? Nachweis: Formblatt 3007 "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU"
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das nachfolgende unternehmen hat an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens mitgewirkt:
geo-id GmbH
Ingenieurdienstleistungen
Umwelt-, Bau- und
Geotechnik
Werksstraße 15
45527 Hattingen
Gemäß § 7 Abs. 1 VgV ergreift der öffentliche Auftraggeber angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme dieses Unternehmens nicht verzerrt wird.
Aufgrundessen werden alle Informationen, welche dem v.g. Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden, auch allen anderen Bietern zur Verfügung gestellt.
Ausnahme bildet hierbei der aktuelle Planstand. Bereits überholte/veralte Planstände stehen in den Vergabeunterlagen nicht zur Verfügung. Bei Bedarf werden diese aber ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDA2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.