Dynamisches Beschaffungssystem für die Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 6 Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.15 - 9931/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE22 Niederbayern
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]035
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dynamisches Beschaffungssystem für die Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 6
Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS) für Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 6 - NACE-Code 94.99.1
Die Erfüllungsorte ergeben sich aus den Einzelvergaben. Die zu
begutachtenden Organisationen sind deutschlandweit verteilt.
Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um den Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (nachfolgend DBS) im Wege eines nicht offenen Verfahrens.
Gegenstand des DBS sind Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung, die der Leistungskategorie 6 - NACE-Code 94.99.1 zuzuordnen sind.
Das DBS erfolgt in zwei Phasen, die nachstehend beschrieben werden:
1. Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools
Das DBS wird für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber bildet einen Bieterpool. Jeder Interessent kann zu jedem Zeitpunkt des DBS die Teilnahme am Verfahren aktivieren.
Nach der Aktivierung der Teilnahme am gegenständlichen DBS kann auf der eVergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) der Teilnahmeantrag per Nachricht (Funktion "Vergabestelle kontaktieren") eingereicht werden. Der Eingang wird Ihnen unverzüglich, spätestens nach fünf Arbeitstagen durch die Vergabestelle bestätigt.
In den Bieterpool wird jeder Interessent aufgenommen, der die in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien erfüllt und nicht gemäß §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Er wird damit zu einem potenziellen Bieter und kann bei den sich anschließenden Einzelvergaben nach Aufforderung ein Angebot einreichen.
Der Bieterpool ist nicht in der Größe beschränkt. Jeder geeignete Bewerber wird in den Bieterpool aufgenommen.
2. Angebotsphase
Die einzelnen Auftragsvergaben im Rahmen des DBS erfolgen je nach Bedarf der jeweiligen Bedarfsträgerinnen. Über den Zeitpunkt oder die Anzahl der einzelnen Auftragsvergaben entscheidet der öffentliche Auftraggeber.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Durchführung von einzelnen Auftragsvergaben seitens des öffentlichen Auftraggebers besteht.
Anlässlich der einzelnen Auftragsvergabe fordert der öffentliche Auftraggeber alle für das DBS zugelassenen Bieter des Bieterpools zur Abgabe eines Angebotes auf und teilt diesen die konkreten Bedingungen des Auftrags mit (z. B. Bedarfsträgerin, Liegenschaften, Ausführungszeitraum).
Bewerber haben während des Verfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI tritt in eine erneute Eignungsprüfung. Auch ein nachträglicher Ausschluss des Bewerbers vom Bieterpool ist möglich.
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote zunächst formal gem. §§ 56 ff. VgV geprüft. Im Anschluss erfolgt die Prüfung, ob ein Bieter die für die Durchführung des Einzelauftrags notwendige Eignung (Zulassung als Umweltgutachter/in oder Umweltgutachterorganisation für den/die in der Einzelvergabe angegebenen NACE Code(s) sowie Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten) besitzt und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Schlussendlich erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor bekannt gegebenen Zuschlagskriterien herangezogen.
Die im Bieterpool des DBS zugelassenen Bewerber sind nicht verpflichtet, ein Angebot im Rahmen der einzelnen Auftragsvergaben abzugeben.
Ergänzend zur Ziffer I. 3) wird darauf hingewiesen, dass nach der Aktivierung der Teilnahme am gegenständlichen DBS auf der eVergabe-Plattform der Teilnahmeantrag per Nachricht (Funktion "Vergabestelle kontaktieren") eingereicht werden muss. Der Eingang wird Ihnen unverzüglich, spätestens nach
fünf Arbeitstagen durch die Vergabestelle bestätigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zulassung als Umweltgutachter/in oder Umweltgutachterorganisation gemäß Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 für den Zulassungsbereich 94.99.1, bspw. gemäß § 9 Umweltauditgesetz oder § 10 Umweltauditgesetz
§ 19 Umweltauditgesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Auftraggeber, die das DBS nutzen können:
- Friedrich Ebert Stiftung e.V.
- Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.