Agenturdienstleistungen für Treffpunkt Baden-Württemberg (TBW) bei Garten-, Landesgarten- u. Bundesgartenschauen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1349
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Agenturdienstleistungen für Treffpunkt Baden-Württemberg (TBW) bei Garten-, Landesgarten- u. Bundesgartenschauen
Planung, Organisation und Durchführung von Ausstellungen und Veranstaltungen im Treffpunkt Baden-Württemberg (TBW) für Gartenschauen, Landesgartenschauen und Bundesgartenschau
Das Land Baden-Württemberg wird sich auf der Gartenschau Balingen 2023, der Bundesgartenschau Mannheim 2023, der Landesgartenschau Wangen 2024, der Gartenschau Freudenstadt-Baiersbronn 2025 sowie der Landesgartenschau Ellwangen 2026 mit dem "Treffpunkt Baden-Württemberg" (TBW) präsentieren. Eine Besonderheit stellt das Jahr 2023 dar, in welchem parallel eine Bundesgartenschau in Mannheim sowie eine Gartenschau in Balingen durchgeführt werden. Bei beiden Projekten wird jeweils ein TBW verortet sein. Für die geplanten TBW sucht das Land Baden-Württemberg einen Dienstleister zur Planung, Konzeptionierung, Koordination und Durchführung des TBW inklusive der Planung und Koordinierung der Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramme in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ministerien und Behörden.
Den Ministerien des Landes sowie nachgeordneten Dienststellen bietet sich im TBW die Mög-lichkeit, Themen aus ihren Aufgabenbereichen einer breiten Öffentlich-keit vorzu-stellen. Dabei steht, neben der Information der Be-sucherinnen und Besucher über die Ziele der Landes-politik bzw. über Schwerpunktaufgaben der Landesregierung, die Anregung der Besucherinnen und Besucher zu verantwor-tungsbewusstem Ver-halten in deren eigenem Lebensbereich im Vordergrund.
Die typischen Besucherinnen und Besucher einer Landesgartenschau/Gartenschau/ Bundesgartenschau sind:
- Familien mit Kindern,
- Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner,
- ältere Besucherinnen und Besucher,
- junge Erwachsene
Darüber hinaus sind Gartenschauen, Landesgartenschauen, und Bundesgartenschauen u.a. auch für Fachpublikum insbesondere aus den Bereichen Gartenbau, Grüngestaltung, Natur und Umwelt von Interesse, das mit dem Besuch gezielt die Teilnahme an Fachveranstaltungen verbindet.
Das Land Baden-Württemberg fördert die Daueranlagen von Gartenschauen und Landesgartenschauen im Rahmen des Landesprogramms "Natur in Stadt und Land". Allgemeine Informationen zu Gartenschauen / Landesgartenschauen sind über die Internet-Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) abrufbar:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/landesgartenschauen/
Für weitere Einzelheiten wird auf die "Leistungsbeschreibung" verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Scientology-Schutzerklärung (L. Ron Hubbard),
(5) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Agenturdienstleistungen im Veranstaltungsbereich in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
(2) Eigenerklärungen über Referenzprojekte:
(a) Referenzen "Unternehmen"
Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Agenturdienstleistungen des Unternehmens im Veranstaltungsbereich für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren.
(b) Referenzen "Projektleiter"
Nachweis von mindestens einem geeigneten Referenzprojekt als Projektleiter des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters über erbrachte vergleichbare Agenturdienstleistungen im Veranstaltungsbereich für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
Bei der Erklärung über Referenzprojekte des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters ist zusätzlich anzugeben
- Name des Projektleiters, für den die Referenz eingereicht wird
Mindestens 2 Referenzen "Unternehmen" und mindestens 1 Referenz "Projektleiter", die jeweils die obenstehenden Mindestanforderungen erfüllen.
Ein Referenzprojekt kann mehrfach gewertet werden, sofern es Inhalte umfasst, die die Anforderungen an mehrere der vorstehend aufgeführten Kategorien von Mindestreferenzen (1 - Unternehmen) und (2 - Projektleiter) erfüllen.
Die geforderten Mindestreferenzen sind je Angebote nur einmal vorzulegen. Das gilt auch im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft.
Die Einreichung von mehr als drei Unternehmens- und mehr als zwei Projektleiterreferenzen ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRPXQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.