9. Bündelausschreibung Betrieb und Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen von Kommunen in Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022002317
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gtservice-bw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gtservice-bw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
9. Bündelausschreibung Betrieb und Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen von Kommunen in Baden-Württemberg
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen von 54 Kommunen im Zeitraum 2023-2026 mit einmaliger Verlängerungsoption. Ca. 62.000 Leuchtstellen mit Netz und Tragsystem ohne die Leuchten, ca. 30.000 Leuchtstellen mit Netz und Tragsystem mit den Leuchten. Die Leistung wird in Lose aufgeteilt.
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage, Gemeinden in den Landkreisen Esslingen, Göppingen, Reutlingen und Rems-Murr-Kreis, Loskategorie 1
16 Kommunen in den genannten Landkreisen
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen inklusive Störungsbeseitigung , bestehend aus Netz und Tragystem. Insgesamt ca. 32.939 Leuchtstellen.
Der Straßenbeleuchtungsvertrag verlängert sich um vier weitere Jahre, sofern er nicht von der Auftraggeberin spätestens 13 Monate oder von der Auftragnehmerin spätestens 14 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Der Straßenbeleuchtungsvertrag endet spätestens am 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage, Gemeinden in den Landkreisen Esslingen, Göppingen, Reutlingen und Rems-Murr-Kreis, Loskategorie 2
13 Gemeinden in den genannten Landkreisen
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen inklusive Störungsbeseitigung, bestehend aus Netz,Tragystem und Leuchte. Insgesamt ca. 17.292 Leuchtstellen.
Der Straßenbeleuchtungsvertrag verlängert sich um vier weitere Jahre, sofern er nicht von der Auftraggeberin spätestens 13 Monate oder von der Auftragnehmerin spätestens 14 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Der Straßenbeleuchtungsvertrag endet spätestens am 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage, Gemeinden in den Landkreisen Karlsruhe, Heilbronn, Ludwigsburg, Böblingen und Enzkreis, Loskategorie 1
15 Gemeinden in den genannten Landkreisen
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen inklusive Störungsbeseitigung , bestehend aus Netz und Tragystem. Insgesamt ca. 31.128 Leuchtstellen.
Der Straßenbeleuchtungsvertrag verlängert sich um vier weitere Jahre, sofern er nicht von der Auftraggeberin spätestens 13 Monate oder von der Auftragnehmerin spätestens 14 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Der Straßenbeleuchtungsvertrag endet spätestens am 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage, Gemeinden in den Landkreisen Karlsruhe, Heilbronn, Ludwigsburg, Böblingen und Enzkreis, Loskategorie 2
10 Gemeinden in den genannten Landkreisen
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen inklusive Störungsbeseitigung, bestehend aus Netz,Tragystem und Leuchte. Insgesamt ca. 12.838 Leuchtstellen.
Der Straßenbeleuchtungsvertrag verlängert sich um vier weitere Jahre, sofern er nicht von der Auftraggeberin spätestens 13 Monate oder von der Auftragnehmerin spätestens 14 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Der Straßenbeleuchtungsvertrag endet spätestens am 31.12.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht alter als 12 Monate ab EU - Bekanntmachung, Angaben zur Berufsgenossenschaft
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers; Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung; Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Betrieb und Instandhaltung gesamt; Umsatz gesamt (gem. Jahresab¬schluss) und Anteil Straßenbeleuchtungsumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
Nachweis über Leistungen zu Betrieb und Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung. Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderwei¬tige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisheri¬gen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfül¬len können; Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Be¬werber/Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eig¬nung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfü¬gen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre, Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB; Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG; Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt LMTG; Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden; Eigenerklärung Einhaltung Bestimmungen gegen Schwarzarbeit; Eigenerklärung des BMWK (Ziff. IV 2.2) für Liefer- und Dienstleistungen nach § 5 Sanktions-VO RUS, bei Bewerber-/Bietergemeinschaften Eigenerklärung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.