Gescher - Ausschreibung des freigestellten Schulverkehrs für die von-Galen-Schule, die Gesamtschule, einschließlich des Teilstandortes Velen und die Pankratiusschule einschließlich des Teilstandortes Hochmoor
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gescher
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48712
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Gescher - Ausschreibung des freigestellten Schulverkehrs für die von-Galen-Schule, die Gesamtschule, einschließlich des Teilstandortes Velen und die Pankratiusschule einschließlich des Teilstandortes Hochmoor
Für die Stadt Gescher wird der freigestellte Schulverkehr für die von-Galen-Schule, die Gesamtschule, einschließlich des Teilstandortes Velen und die Pankratiusschule einschließlich des Teilstandortes Hochmoor ausgeschrieben. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen im freigestellten Schulverkehr in der Stadt Gescher und der Stadt Velen. Es handelt sich dabei um Fahrten zu den Schulen und zurück.
Dies erfolgt in 7 Losen:
Los 1 Linie Nord:
Befördert werden größtenteils Schüler:innen aus den nördlichen Außenbereichen (Estern und Büren), die zur Pankratius-Schule, Von-Galen-Schule und zur Gesamtschule (Hauptstandort) befördert werden müssen.
• Los 2 Linie Süd:
Befördert werden Schüler:innen aus den südlichen Außenbereichen (Tungerloh-Capellen und Tungerloh-Pröbsting), die zur Pankratius-Schule, Von-Galen-Schule und zur Gesamtschule (Hauptstandort) befördert werden müssen.
• Los 3 Linie 3:
Schüler:innen aus dem Außenbereich von Hochmoor werden zum Teilstandort der Pankratius-Schule in Hochmoor bzw. zur Haltestelle Sparkasse zur Weiterfahrt mit der Linie 4 zur Gesamtschule befördert.
• Los Linie 4:
Die Schüler:innen der Gesamtschule (Hauptstandort) werden mit dieser Linie befördert. Die Velener und Coesfelder Schüler:innen steigen morgens an den Haltestellen Gabelpunkt und ehemaliger Bahnhof zu. Des Weiteren werden auch Schüler:innen aus Gescher zum Teilstandort der Pankratius-Schule in Hochmoor befördert.
• Los 5 Sonderfahrten:
Die Schüler:innen werden mit dieser Linie zum Berufsorientierungszentrum nach Ahaus sowie zum Freibad Gescher und dem Hallenbad Stadtlohn befördert. Auch werden Fahrten im Rahmen der OGS-Ferienangebote durchgeführt. Bei den Sonderfahrten handelt es sich regelmäßig um eine Klassenstärke berechtigter SchülerInnen sowie Aufsichtspersonen.
Geplant sind ca. 20 Termine mit einer Gesamtkilometerleistung von ca. 500 km. Gegebenenfalls fallen auch weitere Termine an, die mit einer entsprechenden Kilometerpauschale abgegolten werden. Sonderfahrten für einzelne Schulen werden vom Auftraggeber mit einer Frist von 1 Woche angemeldet. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Durchführung der Schülerbeförderung verpflichtet.
• Los 6 Beförderung der Oberstufenschüler:innen:
Es werden ca. 45 Oberstufenschüler:innen von der Gesamtschule (Hauptstandort) über die verschieden Linien befördert. Dabei können diese Fahrten auch zusammengefasst werden.
• Option: Los 7 Beförderung der Schüler:innen zum und vom Teilstandort Velen Zum Schuljahr 2023/2024 wird voraussichtlich ein Teilstandort der Gesamtschule Gescher in Velen eingerichtet. Bislang steht noch nicht fest, ob Fahrten zwischen Hauptstandort und Teilstandort stattfinden. Allenfalls wird von Fahrgästen einer Klassenstärke pro Woche von der Gesamtschule (Hauptstandort) zum und vom Teilstandort Velen ausgegangen.
Die Stadt Gescher hält sich die Option offen, das Los 7 zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung hinsichtlich des Loses 7 besteht nicht.
Beförderung von Schüler:innen im freigestellten Schulverkehr mit der Linie Nord
Stadt Gescher inklusive Außenbezirke
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen im freigestellten Schulverkehr in der Stadt Gescher und der Stadt Velen. Es handelt sich dabei um Fahrten zu den Schulen und zurück:
• Los 1 Linie Nord:
Befördert werden größtenteils Schüler:innen aus den nördlichen Außenbereichen (Estern und Büren), die zur Pankratius-Schule, Von-Galen-Schule und zur Gesamtschule (Hauptstandort) befördert werden müssen.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Beförderung von Schüler:innen im freigestellten Schulverkehr mit der Linie Süd
Stadt Gescher inklusive Außenbezirke
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen im freigestellten Schulverkehr in der Stadt Gescher und der Stadt Velen. Es handelt sich dabei um Fahrten zu den Schulen und zurück:
• Los 2 Linie Süd:
Befördert werden Schüler:innen aus den südlichen Außenbereichen (Tungerloh-Capellen und Tungerloh-Pröbsting), die zur Pankratius-Schule, Von-Galen-Schule und zur Gesamtschule (Hauptstandort) befördert werden müssen.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Beförderung von Schüler:innen im freigestellten Schulverkehr mit der Linie 3
Stadt Gescher und Außenbezirke
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen im freigestellten Schulverkehr in der Stadt Gescher und der Stadt Velen. Es handelt sich dabei um Fahrten zu den Schulen und zurück:
• Los 3 Linie 3:
Schüler:innen aus dem Außenbereich von Hochmoor werden zum Teilstandort der Pankratius-Schule in Hochmoor bzw. zur Haltestelle Sparkasse zur Weiterfahrt mit der Linie 4 zur Gesamtschule (Hauptstandort) befördert.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Beförderung von Schüler:innen im freigestellten Schulverkehr mit der Linie 4
Stadt Gescher und Außenbezirke
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen im freigestellten Schulverkehr in der Stadt Gescher und der Stadt Velen. Es handelt sich dabei um Fahrten zu den Schulen und zurück:
• Los Linie 4:
Die Schüler:innen der Gesamtschule Gescher werden mit dieser Linie befördert. Die Velener und Coesfelder Schüler:innen steigen morgens an den Haltestellen Gabelpunkt und ehemaliger Bahnhof zu. Des Weiteren werden auch Schüler:innen aus Gescher zum Teilstandort der Pankratius-Schule in Hochmoor befördert.
Es handelt sich um Fahrten Montag bis Freitag (mit Ausnahme von Feiertagen sowie mit Ausnahme der Schulferien) jeweils rechtzeitig zum Schulbeginn sowie Rückfahrten zu unterschiedlichen Zeiten.
Sonderfahrten im freigestellten Schulverkehr der Stadt Gescher
Stadt Gescher, Stadt Velen, Stadt Stadtlohn
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen im freigestellten Schulverkehr in der Stadt Gescher und der Stadt Velen. Es handelt sich dabei um Fahrten zu den Schulen und zurück:
• Los 5 Sonderfahrten:
Die Schüler:innen werden mit dieser Linie zum Berufsorientierungszentrum nach Ahaus sowie zum Freibad Gescher und dem Hallenbad Stadtlohn befördert. Auch werden Fahrten im Rahmen der OGS-Ferienangebote durchgeführt. Bei den Sonderfahrten handelt es sich regelmäßig um eine Klassenstärke berechtigte SchülerInnen sowie Aufsichtspersonen.
Geplant sind ca. 20 Termine mit einer Gesamtkilometerleistung von ca. 500 km. Gegebenenfalls fallen auch weitere Termine an, die mit einer entsprechenden Kilometerpauschale abgegolten werden. Sonderfahrten für einzelne Schulen werden vom Auftraggeber mit einer Frist von 1 Woche angemeldet. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Durchführung der Schülerbeförderung verpflichtet.
Beförderung von Oberstufenschüler:innen im freigestellten Schulverkehr
Stadt Gescher und Außenbezirke
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen im freigestellten Schulverkehr in der Stadt Gescher und der Stadt Velen. Es handelt sich dabei um Fahrten zu den Schulen und zurück:
• Los 6 Beförderung der Oberstufenschüler:innen:
Es handelt sich um Rückfahrten dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags.
Es werden ca. 45 Oberstufenschüler:innnen von der Gesamtschule (Hauptstandort) über die verschieden Linien befördert. Dabei können diese Fahrten auch zusammengefasst werden.
Beförderung der Schüler:innen zum und vom Teilstandort Velen
Stadt Gescher und Stadt Velen
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen im freigestellten Schulverkehr in der Stadt Gescher und der Stadt Velen. Es handelt sich dabei um Fahrten zu den Schulen und zurück:
• Option: Los 7 Beförderung der Fahrgäste zum und vom Teilstandort Velen Zum Schuljahr 2023/2024 wird voraussichtlich ein Teilstandort der Gesamtschule Gescher in Velen eingerichtet. Bislang steht noch nicht fest, ob Fahrten zwischen Hauptstandort und Teilstandort stattfinden. Allenfalls wird von Fahrgästen einer Klassenstärke pro Woche von der Gesamtschule (Hauptstandort) zum und vom Teilstandort Velen ausgegangen.
Die Stadt Gescher hält sich die Option offen, das Los 7 zu beauftragen. Ein Anspruch auf Beauftragung hinsichtlich des Loses 7 besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung des freigestellten Schulverkehrs für die von-Galen-Schule, die Gesamtschule, einschließlich des Teilstandortes Velen und die Pankratiusschule einschließlich des Teilstandortes Hochmoor
Ort: Gescher
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]