Neubau Feuerwehrgerätehaus in Langenberg; Technische Gebäudeausrüstung Ingenieurleistung Referenznummer der Bekanntmachung: L-I-2022-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrgerätehaus in Langenberg; Technische Gebäudeausrüstung Ingenieurleistung
Technische Gebäudeausrüstung Ingenieurleistungen
Los 1: Heizung-, Lüftung und Sanitärtechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Langenberg beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Langenberg an der Wiedenbrücker Straße 35, Flurstück Nr. 544 und 778 im Ortsteil Langenberg. Die Maßnahme soll in einem Bauabschnitt bis spätestens Dezember 2023 umgesetzt werden. Angesichts der Spezifität des Vorhabens wird eine geeignete Fachplanung für die Ingenieurleistungen Technische Gebäudeausrüstung (TGA) gesucht. Erbracht werden sollen die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 8 nach §§ 53 Abs. 2 Nr. 1-8, 55 HOAI. Vergabe in Losen:Los 1: Heizung-, Lüftung und Sanitärtechnik Los 2: Elektrotechnik Auf Grundlage des Raumprogrammes wurden die Kosten gemäß BKI- Baukostenkennwerten 2021 geschätzt. Die in der Anlage 5 enthaltene Kostenschätzung über die Kostengruppen KG 200 – KG 700 endet bei 4.616.352,00 Mio. EUR netto, bzw. 5.493.458,88 Mio. EUR brutto (einschl. 19% MwSt.) ohne Grunderwerb. Die geschätzten Kosten in der Kostengruppe 400 – Technische Anlagen betragen 779.000,00 EUR netto. Für die beiden Lose ergeben sich folgende anrechenbare Kosten: Los 1 (HLS): 442.000,00 EUR nettoLos 2 (ELT): 337.000,00 EUR netto
Los 2: Elektrotechnik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Langenberg beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Langenberg an der Wiedenbrücker Straße 35, Flurstück Nr. 544 und 778 im Ortsteil Langenberg. Die Maßnahme soll in einem Bauabschnitt bis spätestens Dezember 2023 umgesetzt werden. Angesichts der Spezifität des Vorhabens wird eine geeignete Fachplanung für die Ingenieurleistungen Technische Gebäudeausrüstung (TGA) gesucht. Erbracht werden sollen die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 bis 8 nach §§ 53 Abs. 2 Nr. 1-8, 55 HOAI. Vergabe in Losen:Los 1: Heizung-, Lüftung und Sanitärtechnik Los 2: Elektrotechnik Auf Grundlage des Raumprogrammes wurden die Kosten gemäß BKI- Baukostenkennwerten 2021 geschätzt. Die in der Anlage 5 enthaltene Kostenschätzung über die Kostengruppen KG 200 – KG 700 endet bei 4.616.352,00 Mio. EUR netto, bzw. 5.493.458,88 Mio. EUR brutto (einschl. 19% MwSt.) ohne Grunderwerb. Die geschätzten Kosten in der Kostengruppe 400 – Technische Anlagen betragen 779.000,00 EUR netto. Für die beiden Lose ergeben sich folgende anrechenbare Kosten: Los 1 (HLS): 442.000,00 EUR nettoLos 2 (ELT): 337.000,00 EUR netto
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Heizung-, Lüftung und Sanitärtechnik
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33100
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Elektrotechnik
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.