2022-0144 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt Grüner Ring Nord
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0144 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt Grüner Ring Nord
Die Metropole Ruhr hat erfolgreich die Internationale Gartenausstellung (IGA) unter der Leitfrage: "Wie wollen wir morgen leben?" für das Jahr 2027 in die Region geholt. Einzigartig für eine Gartenschau in einer Metropolregion ist das dezentrale Konzept, welches 2027 in der Tradition der IBA Emscher Park oder der Ruhr.2010 die ganze Region miteinbeziehen wird. Für die eintrittspflichtigen Zukunftsgärten in Duisburg, Gelsenkirchen und Dortmund und den nicht eintrittspflichtigen Zukunftsgarten in Bergkamen/Lünen wurden in den Jahren 2020 und 2021 vier internationale Planungswettbewerbe durchgeführt.
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist die Freiraumplanung für den Zukunftsgarten am Standort Duisburg "RheinPark und Anbindung".
Gegenstand des vom Auftragnehmer zu planenden Vorhabens ist das in dem als Anlage 5001 beigefügten Lageplan im Norden dargestellte Planungsgebiet.
Das Teilvorhaben der Stadt Duisburg setzt sich aus mehreren freiraumplanerischen Einzelprojekten zusammen), die sich in weitere Maßnahmen untergliedern (siehe Grafik in Anlage 5001). Es handelt sich um baulich-investive Maßnahmen, die über das Ausstellungsjahr der IGA 2027 hinaus bestehen bleiben und zu einer nachhaltigen Aufwertung des Standortes sowie der angrenzenden Quartiere führen sollen.
Stadt Duisburg - Umweltamt - 31-02 IGA2027 Friedrich-Wilhelm-Str. 96 47051 Duisburg
LPH 2 VORPLANUNG (PROJEKT- UND PLANUNGSVORBEREITUNG)
50%, da bereits ein zu aktualisierender Vorentwurf von 31-2 Umweltamt der Stadt Duisburg zum
Förderantrag vorliegt
Grundleistungen
a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung
Beteiligten
b) Abstimmen der Zielvorstellungen
d) Erarbeiten eines Planungskonzeptes einschließlich Untersuchen und Bewerten von Varianten nach
gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel (50% = 2,0)
- der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen,
- der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der
vegetationstechnischen Bedingungen,
- der gestalterischen und funktionalen Anforderungen,
- Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen,
- Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich
Beteiligter
e) Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf
f) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen Anlage B01-1
zur Leistungsbeschreibung Freiraumplanung Zukunftsgarten Duisburg
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse
LPH 3 ENTWURFSPLANUNG (SYSTEM- UND INTEGRATIONSPLANUNG)
Grundleistungen
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der
gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und
artenschutzrechtlichen Anforderungen.
Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich
Beteiligter
b) Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden
c) Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben
insbesondere
- zur Bepflanzung,
- zu Materialien und Ausstattungen,
- zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,
- zum terminlichen Ablauf
d) Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
e) Kostenberechnung nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung
f) Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse
LPH 4 GENEHMIGUNGSPLANUNG
Grundleistungen
AUF ABRUF
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche
Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen
sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der
Planung fachlich Beteiligter
b) Einreichen der Vorlagen
c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
Besondere Leistungen
- Erstellen eines Überflutungsnachweises für das Einzelprojekt "Kultushafen" (betrifft nur die Auftraggeberin Stadt Duisburg)
LPH 5 AUSFÜHRUNGSPLANUNG
Grundleistungen
a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
b) Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab
1:200 bis 1:50
c) Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich
Beteiligter
d) Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder
Konstruktionszeichnungen, insbesondere
- zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,
- zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,
- zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,
- zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen
e) Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf
f) Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung Anlage B01-1 zur
Leistungsbeschreibung Freiraumplanung Zukunftsgarten Duisburg
LPH 6 VORBEREITUNG DER VERGABE
Grundleistungen
a) Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
b) Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung
c) Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich
Beteiligten
d) Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und
witterungsbedingter Erfordernisse
e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der
Kostenberechnung
g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
LPH 7 MITWIRKUNG BEI DER VERGABE
Grundleistungen
b)Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter
Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise (0,75)
d) Erstellen der Vergabevorschläge (0,25)
f) Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten
Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung (0,5)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- Erschaffung oder Erwerb eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung als Ziel der Auftragsvergabe
Alle drei Teile des Grünen Rings umfassen ein gemeinsames künstlerisches Leitthema. Die Nachteile, die entstehen würden,
wenn ein anderer Planer mit der Planung des Grünen Rings Nord beauftragt würde, als für den Grünen Ring Süd und Mitte werden in einem gesonderten Vermerk erläutert.
Aus diesem Grund soll dieses Verhandlungsverfahren gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2a VgV ausschließlich mit nur einem Archtikturbüro geführt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe wbp Landschaftsarchitekten GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse: http://www.wbp-landschaftsarchitekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYDA1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.