Installation von IT-Netzwerken (LAN-Verkabelung) sowie Elektroinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 0014-LAN-Kabel-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Abschnitt II: Gegenstand
Installation von IT-Netzwerken (LAN-Verkabelung) sowie Elektroinstallationsarbeiten
Durchführung sämtlicher mit der Erstellung von LAN-Netzwerken verbundenen Installationsdienstleistungen bzw. Elektroinstallationen; Lieferung notwendiger Komponenten; Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten
Region Südwest
LAN-Verkabelung in den Liegenschaften der Region Südwest.
Region Nordost
LAN-Verkabelung in Liegenschaften der Region Nordost.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E1) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Zusicherung, eine solche bei Zuschlagserteilung in folgender Höhe pauschal pro Vertragsjahr abzuschließen: Für Personenschäden mindestens € 2.000.000,00 und für Sach- und Vermögensschäden insgesamt mindestens € 1.000.000,00.
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E5) zu Russland-Bezug im Sinne von
Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E6) zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Einsatz von Unterauftragnehmern
Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E7) zur Zuverlässigkeit
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E2) über das Vorhandensein und die Benennung von mindestens 1 Referenzkunden zur Elektroinstallation und mindestens 1 Referenzkunden zur LAN Verkabelung. Als Referenzen zugelassen sind Verträge des Auftragnehmers für ein Gebiet von mindestens vier Bundesländern mit einem Umfang von mindestens 50 Einzelbeauftragungen pro Jahr.
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E3) darüber, dass der zentrale Ansprechpartner über eine Ausbildung als staatl. geprüfter Elektrotechniker oder vergleichbares (mind. DQR -Niveau 6) sowie über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügt.
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E4) über das Vorhandensein eines Sachkundenachweises Brandschottungen, nicht älter als 3 Jahre
Der zentrale Ansprechpartner verfügt über eine Ausbildung als staatl. geprüfter Elektrotechniker oder Vergleichbares (mind. DQR -Niveau 6) sowie über mindestens drei Jahre Berufserfahrung.
Abschnitt IV: Verfahren
Die BARMER wird in den nächsten Jahren eine Weiterentwicklung ihrer Datennetze vorantreiben. Diese Weiterentwicklung muss kontinuierlich unter dem laufenden Vertrag erfolgen und sowohl die komplexe sich ständig verändernde technische Infrastruktur der BARMER als auch externe Entwicklungen umfassend adaptieren. Zu jedem Zeitpunkt muss bei der BARMER als Unternehmen der KRITIS Kategorie die vollständige technische Funktionsfähigkeit der Organisationseinheiten sichergestellt sein. Der zur Ausschreibung anstehende Leistungsgegenstand ist ein Baustein, um diese Betriebsbereitschaft zu gewährleisten.
Dazu ist es notwendig, dass bei dieser Ausschreibung eine längerfristige Bindung mit dem Auftragnehmer eingegangen wird.
Nur ein Unternehmen welches die BARMER über einen längeren Zeitrahmen als 4 Jahre begleitet, kann die Besonderheiten und Ansprüche der Datenübertragungsnetze im Changeprozess umfassend und in der erforderlichen Tiefe durchdringen und in dem erwarteten Umfang beratend hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Netztopologie tätig werden.
Besondere Herausforderungen bei der BARMER bilden dabei die stetigen Änderungen des Geschäftsstellennetzes, eine sehr hohe Verfügbarkeitsrate der örtlichen LAN- bzw. WLAN-Anbindung an unsere Rechenzentrumskapazitäten (365 Tage / Jahr - Updates der örtlichen aktiven Komponenten laufen zumeist an den Wochenenden) sowie eine ausgeprägte Belastungsfähigkeit und damit verbundenen hohen Performance. Weiterhin ist mit Blick auf immer höhere Datenübertragungsdaten und einem stetig wachsenden Datenvolumen ein zuverlässiges Datennetz zwingend notwendig.
Die digitale Weiterentwicklung der Infrastruktur der BARMER, die daraus erwachsenden Anforderungen und Veränderungen, die sich durch neue Arbeitswelten ergeben, müssen berücksichtigt und risikoarm implementiert werden.
Aus diesem Grund werden für diese Tätigkeit im Leistungsverzeichnis über beide Lose insgesamt 550 Beratungsstunden ausgewiesen.
Ein Sonderfall §21(6) VgV liegt vor.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über ein zuvor zu installierendes Bietercockpit. Hierfür ist eine vorherige Registrierung unter zuvor genanntem Link erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.