Mittägliche Speisenbelieferung für 10 Schulstandorte im Stadtgebiet Erkelenz Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-VgV-2022/28

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erkelenz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mittägliche Speisenbelieferung für 10 Schulstandorte im Stadtgebiet Erkelenz

Referenznummer der Bekanntmachung: ZV-VgV-2022/28
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55520000 Verpflegungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Erkelenz hat die mittägliche Speisenbelieferung für 10 Schulstandorte ausgeschrieben.

Die mittägliche Versorgung für die Kinder findet im Rahmen des regulären Schulbetriebs in der Regel montags bis freitags statt. Zudem wird an 2 Standorten eine Ferienbetreuung mit Mittagessen vorgesehen.

Für die Grundschulstandorte sowie eine weiterführende Schule (Hauptschule) besteht ein einheitliches Angebotskonzept. Für die übrigen weiterführenden Schulen ist ein erweitertes Angebotskonzept gewünscht.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 240 995.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
55510000 Dienstleistungen von Kantinen
55511000 Dienstleistungen von Kantinen und anderen nicht öffentlichen Cafeterias
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Hauptort der Ausführung:

Stadt Erkelenz 41812 Erkelenz Die Europaschule Erkelenz, das Cornelius-Burgh-Gymnasium Erkelenz und das Cusanus-Gymnasium Erkelenz bilden einen Standort, da es eine Gemeinschaftsmensa für alle drei Schulen gibt.

Ebenso bilden die Franziskusschule Erkelenz und die Astrid-Lindgren-Schule Erkelenz aufgrund des Bestehens einer Gemeinschaftsmensa einen Standort., Nysterbach-Schule Lövenich Dingbuchenweg 9 41812 Erkelenz, Astrid-Lindgren-Schule Erkelenz Zehnthofweg 17 41812 Erkelenz, GGS Kückhoven Bellinghovener Weg 15 41812 Erkelenz, Franziskusschule Erkelenz Zehnthofweg 17 41812 Erkelenz, Franziskusschule Erkelenz, Teilstandort Houverath Blumenstraße 2 41812 Erkelenz, GGS Gerderath Sankt-James-Str. 1 41812 Erkelenz, GGS Gerderath - Teilstandort EGS Schwanenberg Rheinweg 150 41812 Erkelenz, Luise-Hensel-Schule Erkelenz Salierring 255 41812 Erkelenz, Luise-Hensel-Schule Hetzerath An der Elsmaar 35 41812 Erkelenz, GHS Erkelenz Zehnthofweg 2 41812 Erkelenz, Europaschule Erkelenz Schulri...

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ausschreibung beinhaltet die Speisenproduktion für 6 Standorte im Cook-&-Hold-Verfahren und für 4 Standorte im Cook-&-Chill-Verfahren. Jeweils mit Anlieferung an die Einzelstandorte "an Rampe" im Großgebinde, d. h. an eine zentrale, fahrtechnisch gut erreichbare Übergabestelle an der jeweiligen Schule.

Die Bestellkoordination liegt im Aufgabenbereich des Anbieters, hierzu wird ein zentrales einheitliches Bestellsystem von Seiten der Stadt Erkelenz zur Verfügung gestellt. Die schülerseitige Zugangsbetreuung zum Bestellsystem liegt bei der Stadt Erkelenz. Die Regeneration der Cook-&-Chill-Essen und die generelle Speisenausgabe an allen Schulen liegen im Verantwortungsbereich der Stadt Erkelenz.

Das Mittagessen soll kind- bzw. jugendgerecht, ausgewogen, frisch und schmackhaft sein, den Grundsätzen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entsprechen und die D-A-CH-Referenzwerte erfüllen.

Die Mittagsausgabe an den Schulen läuft im Zeitraum 11.30 bis 13.30 Uhr.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Gleiche Punktzahl bei Angebotsauswertung:

Im Falle nach einer Wertung gleichauf liegender Angebote wird der bezuschlagte Bieter durch Losentscheid ermittelt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 056-146904
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: ZV-VgV-2022/28
Bezeichnung des Auftrags:

Mittägliche Speisenlieferung für 11 Schulstandorte

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 240 995.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Abrufen der Vergabeunterlagen war über den anonymisierten Zugang möglich. Dem Bieter wurde allerdings empfohlen, sich einmalig registrieren zu lassen, um so unmittelbar zusätzliche, nachträgliche Informationen erhalten zu können.

Skonto:

Preisnachlässe mit Bedingungen (Skonto) wurden bei der Auswertung der Angebote nur berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage betrug. Sollten kürzere Zahlungsfristen im Angebot ausgewiesen worden sein, wurden diese nicht bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, blieben allerdings Inhalt des Angebotes und wurden im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil.

Nebenangebote:

Nebenangebote waren nicht zugelassen.

Vertrags-/Geschäfts- bzw. Zahlungsbedingungen:

Vertrags-/Geschäftsbedingungen sowie Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers (sollten diese irrtümlicherweise bei einer Angebotsabgabe beigefügt worden sein) wurden nicht Vertragsbestandteil. Es haben die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers gegolten.

Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6YJG9

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB). Gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 4 GWB muss ein Antrag auf Nachprüfung aufgrund einer Rüge, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, binnen 15 Tagen bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50660
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/06/2022

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