Kabeltrassentiefbau für Betriebsstabilisierung Strecke 9402, Abschnitt Neuostheim - Seckenheim Referenznummer der Bekanntmachung: 085-22-EK7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Abschnitt II: Gegenstand
Kabeltrassentiefbau für Betriebsstabilisierung Strecke 9402, Abschnitt Neuostheim - Seckenheim
Die Strecke 9402 Mannheim – Edingen – Heidelberg bildet im Netz der rnv zwischen den beiden
Metropolen Mannheim und Heidelberg die wichtigste ÖPNV-Achse. Zudem bindet die Linie die
Universitäten von Mannheim, die Duale Hochschule BW in Mannheim-Neuostheim sowie den SRH
Campus in Heidelberg-Wieblingen an. Durch die Erweiterung der Leit- und Sicherungstechnik und dem
Einbau von neuen Gleisverbindungen auf der Strecke 9402 von Mannheim nach Heidelberg auf dem 1.
Teilabschnitt zwischen Mannheim Zentrum und Mannheim-Seckenheim soll der Betrieb auf der
wichtigsten Achse im ÖPNV Netz der RNV nachhaltig stabilisiert werden. Die Strecke wird werktäglich
von der Linie 5 im 10 Minutentakt bedient. Um den dichten Taktverkehr einerseits im Bedarfsfall zu
erhöhen und andererseits im Baustellen- und Störungsfall möglichst vollumfänglich im 10 Minutentakt
aufrecht zu erhalten sind mehrere betriebsstabilisierende Maßnahmen geplant, für die eine Anpassung
/ Erweiterung der bestehenden Kabeltrassen und begleitender Tiefbau notwendig ist.
Die Strecke 9402 Mannheim – Edingen – Heidelberg bildet im Netz der rnv zwischen den beiden Metropolen Mannheim und Heidelberg die wichtigste ÖPNV-Achse. Zudem bindet die Linie die Universitäten von Mannheim, die Duale Hochschule BW in Mannheim-Neuostheim sowie den SRH Campus in Heidelberg-Wieblingen an.
Durch die Erweiterung der Leit- und Sicherungstechnik und dem Einbau von neuen Gleisverbindungen auf der Strecke 9402 von Mannheim nach Heidelberg auf dem 1. Teilabschnitt zwischen Mannheim Zentrum und Mannheim-Seckenheim soll der Betrieb auf der wichtigsten Achse im ÖPNV Netz der RNV nachhaltig stabilisiert werden.
Die Strecke wird werktäglich von der Linie 5 im 10 Minutentakt bedient. Um den dichten Taktverkehr einerseits im Bedarfsfall zu erhöhen und andererseits im Baustellen- und Störungsfall möglichst vollumfänglich im 10 Minutentakt aufrecht zu erhalten sind mehrere betriebsstabilisierende Maßnahmen geplant, für die eine Anpassung / Erweiterung der bestehenden Kabeltrassen und begleitender Tiefbau notwendig ist.
Der Leistungsaufwand umfasst im Wesentlichen:
• Kabeltrassentiefbau mit
- Betontrogverlegungen
- Gleisquerungen einschließlich Anschlussschächten
- Stichverrohrungen
• Begleitender Tiefbau mit
- Signalfundamenteinbau
- Anpassung von Zaunanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kabeltrassentiefbau für Betriebsstabilisierung Strecke 9402,Abschnitt Neuostheim - Seckenheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.