Stadt Emsdetten - Neubau Betriebshof Emsdetten - Erd-, Kanal- und Straßenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRPC3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emsdetten
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48282
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.emsdetten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Emsdetten - Neubau Betriebshof Emsdetten - Erd-, Kanal- und Straßenarbeiten
Die Straßenbauleistungen unterteilen sich überwiegend in die Herstellung des Straßenoberbaus in Asphaltbauweise ca. 11.550 m² sowie der Gehwegbereiche in Pflasterbauweise ca. 1.275 m², sowie der jeweils dazugehörigen Entwässerungseinrichtungen mit ca. 1.500 m Bord und Rinnenanlagen. Im Rahmen der Kanalbauarbeiten werden Rohrleitungen aus PP (ca. 600 m in DN 100 bis 250) sowie Beton (ca. 530 m in DN 300 bis 600) verlegt. Dazu gehören ca. 13 Stück Schachtbauwerke in PP DN 600 - 800 und 18 Schachtbauwerke in Beton DN 1000 - 1500.
Ebenfalls ist ein Pumpbauwerk inkl. Tauchmotorpumpe (Schutzwasserkanal) sowie eine Sedimentationsstrecke (Regewasserkanal) einzubauen, um das Oberflächenwasser von Sinkstoffen zu befreien.
Gustav-Weyss-Straße Emsdetten
Neubau Betriebshof Emsdetten - Erd-, Kanal- und Straßenarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erd-, Kanal- und Straßenarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRPC3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.