Universitätsklinikum Münster - 3800_13_423 Interdiziplinärer Erweiterungsbau Zentralklinikum - G222 Bauendreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 423-G222
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 251830
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - 3800_13_423 Interdiziplinärer Erweiterungsbau Zentralklinikum - G222 Bauendreinigung
Bauendreinigung
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
Der Interdisziplinäre Erweiterungsbau ist ein Neubau der im westlichen Bereich des Zentralklinikums errichtet wurde. In dem Gebäude befinden sich drei Intensivstationen und Ambulanzen.
Titel 1 - Bauteil Nord und Magistrale
Bodenflächen pro Etage:
Ebene 07 - Neubau: ca. 2000 m2.
Ebene 07 - Bauteil A: ca. 1185 m2.
Ebene 06 - gesamt: ca. 865 m2.
Ebene 05 - Magistrale: ca. 1780 m2.
Ebene 04 - inkl. Magistrale: ca. 1315 m2.
Ebene 03 - Magistrale: ca. 1930 m2.
Ebene 02 - gesamt: ca. 530 m2.
Ebene 01 - gesamt: ca. 2120 m2.
Zu reinigende Gesamtfläche: ca. 11725 m2.
Die Anteile der Bodenbeläge in den Flächen setzen sich wie folgt zusammen:
- Purline Bioboden PU-Bahnenbelag: ca. 2795 m2.
- Kautschuk-Bahnenbelag: ca. 2130 m2.
- Betonwerkstein: ca. 320 m2.
- Bodenfliesen: ca. 140 m2.
- Ortsterrazzo: ca. 2260 m2.
- Beton / Anstrich: ca. 3530 m2.
- Beton / Anstrich: ca. 550 m2 (nur Grobreinigung).
Die Anteile der Deckenflächen setzen sich wie folgt zusammen:
- Gipskartondecken, glatt : ca. 3020 m2.
- Gipskartondecken, gelocht: ca. 170 m2.
- Metall-Akustik-Baffeldecke: ca. 138 m2.
- Metallpaneel-Akustikdecken (E 07): ca. 134 m2.
- Lichtdecken: ca. 66 m2.
Die Anteile der Wandflächen setzen sich wie folgt zusammen:
- Wandfliesen ca. 369 m2.
- Akustik-Wandverkleidung, CPL-Oberfläche: ca. 546 m2.
- Wand-/Stützenverkleidung, HPL-Oberfläche: ca. 883 m2.
- Blechverkleidungen, Alu, pulverbeschichtet: ca. 85 m2.
Die Anteile an Türen setzen sich wie folgt zusammen:
- Holztüren, Stahlzargen, 1-flg. bis 1,35 x 2,26 m: ca. 191 St.
- Holztüren, Stahlzargen, 2-flg.bis
1,60 x 2,35 m: ca. 15 St.
- Stahltüren, 1-flg. bis B 1,25 m: ca. 33 St.
- Stahltüren, 2-flg. bis B 1,76 m: ca. 8 St.
- Rohrrahmentüren 1-flg. bis 1,45 x 3,00 m: ca. 6 St.
- Rohrrahmentüren 2-flg. bis 2,85 x 3,00 m: ca. 41 St.
- Glastrennwand Magistrale, rahmenlos: ca. 36 m2.
Angabe als einfache Ansichtsfläche. Reinigung erfolgt beidseitig.
Titel 2 - Bauteil Süd
Bodenflächen pro Etage:
Ebene 07 - Neubau: ca. 1045 m2.
Ebene 07 - Bauteil D: ca. 1445 m2.
Ebene 06: ca. 1245 m2.
Ebene 05: ca. 1170 m2.
Ebene 04: ca. 1295 m2.
Ebene 03: ca. 1220 m2.
Zu reinigende Gesamtfläche: ca. 7420 m2.
Die Anteile der Bodenbeläge in den Flächen setzen sich wie folgt zusammen:
- Purline Bioboden PU-Bahnenbelag: ca. 3230 m2.
- Kautschuk-Bahnenbelag: ca. 1300 m2.
- Betonwerkstein: ca. 130 m2.
- Bodenfliesen: ca. 250 m2.
- Beton / Anstrich: ca. 2510 m2.
Die Anteile der Deckenflächen setzen sich wie folgt zusammen:
- Gipskartondecken, glatt ca. 2015 m2.
- Gipskartondecken, gelocht ca. 75 m2.
- Metall-Akustik-Baffeldecke: ca. 15,5 m2.
- Metallpaneel-Akustikdecken (E 07): ca. 184 m2.
- Lichtdecken: ca. 71 m2.
Die Anteile der Wandflächen setzen sich wie folgt zusammen:
- Wandfliesen ca. 369 m2.
- Akustik-Wandverkleidung, CPL-Oberfläche: ca. 546 m2.
- Wand-/Stützenverkleidung, HPL-Oberfläche: ca. 883 m2.
- Blechverkleidungen, Alu, pulverbeschichtet: ca. 85 m2.
Die Anteile der Türen setzen sich wie folgt zusammen:
- Holztüren, Stahlzargen, 1-flg. bis 1,35 x 2,26 m: ca. 168 St.
- Holztüren, Stahlzargen, 2-flg.bis
1,60 x 2,35 m: ca. 23 St.
- Stahltüren, 1-flg. bis B 1,25 m: ca. 26 St.
- Stahltüren, 2-flg. bis B 1,76 m: ca. 3 St.
- Rohrrahmentüren 1-flg. bis 1,45 x 3,00 m: ca. 7 St.
- Rohrrahmentüren 2-flg. bis 2,85 x 3,00 m: ca. 23 St.
- Durchblickfenster bis 2,00 x 1,20 m: ca. 2 St.
Zwei Treppenhäuser über alle Ebenen, ein Treppenhaus über zwei Ebenen mit Betonwerkstein belegt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Savova Dienstleistungen GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am main
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65933
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYY8C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.