Randstraße 38, 47804 Krefeld -Errichtung einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise -KG456- Gefahrenmelde- und Alarmanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-22-gör-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Randstraße 38, 47804 Krefeld -Errichtung einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise -KG456- Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
Das Bauvorhaben besteht aus dem Neubau einer sechsgruppigen
Kindertageseinrichtung (Kita). Die Kita besteht aus einem
zweigeschossigen Gebäude in Holzbauweise. Die Kita befindet sich in der Randstraße in Krefeld.
Die Kita Randstraße wird nach Fertigstellung von der Stadt Krefeld
betrieben.
Der Neubau wird mit einer Brandmeldeanlage, IT-Infrastruktur und
einer Elektroinstallation ausgestattet.
Neubau KITA Randstraße Randstraße 38 47804 Krefeld
1 Stck. Hausalarmanlagen
150 Stck. autom. Melder
60 Stck. Sounder / Sirenen
30 Stck. Handfeuermelder
Ca. 600m Installation von Brandmeldeleitungen - Funktionserhalt
Ca. 1000 m Installation von Brandmeldekabel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
lNV - 20E22107; Kita Randstr. -Gefahrmelde- und Alarmanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DMSG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de