Randstraße 38, 47804 Krefeld -Errichtung einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise -DIN 18379- Raumlufttechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-32-Kr-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Randstraße 38, 47804 Krefeld -Errichtung einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise -DIN 18379- Raumlufttechnische Anlagen
Neubau einer zweigeschossigen, nicht-unterkellerten Kindertageseinrichtung
Neubau KITA Randstraße Randstraße 38 47804 Krefeld
1 Stück Split-Klimagerät mit 11/10 kW Kühl-/Heizleistung, Außeneinheit zur Montage auf dem Flachdach
ca. 50 m Kältemittelleitung aus Kupfer 10...16x1 mm
ca. 175 m Wickelfalzrohr DN 100...DN 160
ca. 60 m flexibles Aluminiumrohr DN 100...DN 160
19 Stück flexibler Rohrschalldämpfer DN 100...DN 125
21 Stück Volumenstrom-Begrenzer DN 100
21 Stück Kaltrauch-Absperr-Klappe DN 100...DN 125
4 Stück Rückluftsperrklappe DN 125...DN 160
4 Stück Rohrventilator DN 125...DN 160 mit Drehzahlpotentiometer und Differenzdruckschalter
5 Stück Flachhaube DN 100...DN 160, nur liefern
21 Stück Kunststoff-Tellerventil DN 100...DN 125
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Randstraße 38, Städtische Kindertageseinrichtung Randstraße, Errichtung einer 6-gruppigen KITA In Holzrahmenbauweise - DlN 18379 - Raumlufttechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DMSJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de