Randstraße 38, 47804 Krefeld -Errichtung einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise -DIN 18421 -Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-32-Kr-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Randstraße 38, 47804 Krefeld -Errichtung einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise -DIN 18421 -Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen
Neubau einer zweigeschossigen, nicht-unterkellerten Kindertageseinrichtung
Neubau KITA Randstraße Randstraße 38 47804 Krefeld
ca. 16 m Schwitzwasserisolierung aus Mineralfaser für schalldämmendes Abwasserrohr DN 50...DN 125
ca. 8 m Schwitzwasserdämmung aus Elastomerschaum für Kondensatleitung DN 32
ca. 65 m Dämmung wie vor beschrieben, jedoch für Regenwasserleitung aus PE-Rohr DN 70...DN 100
ca. 415 m alukaschierte Mineralwolldämmung für Trinkwasserleitung aus Edelstahl DN 12...DN 40
ca. 14 m Blechummantelung der vorg. Dämmung für Trinkwasserleitung DN 40
ca. 339 m alukaschierte Mineralwolldämmung für Heizungsrohrleitung aus Edelstahl DN 15...DN 50
ca. 28 qm Schwitzwasserdämmung aus Elastomerschaum für Edelstahlrohr DN 15...DN 50
ca. 15 m Blechummantelung der vorg. Dämmung für Edelstahlrohr DN 15...DN 50
29 Stück Kältedämmung von Einbauteilen DN 50
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Randstraße 38 Städtische Kindertageseinrichtung Randstraße 38 Errichtung einer 6-gruppigen KiTa in Holzrahmenbauweise - DIN 18421 - Dämm- und Brandschutzarbelten an technischen Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DMSS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de