Beschaffung von Materiallagerungssystemen mit ISO-Norm-Abmessungen; ISO-Norm-Modulsystem Referenznummer der Bekanntmachung: bt-Modulsystem-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikverbund-suedwest.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Materiallagerungssystemen mit ISO-Norm-Abmessungen; ISO-Norm-Modulsystem
Beschaffung von Materiallagerungssystemen mit ISO-Norm-Abmessungen; ISO-Norm-Modulsystem
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Klinikverbund Südwest sind bei diversen Neu- und Umbauvorhaben ISO-Norm-Schränke, -Regale oder mobile Wagen mit einem ISO-Norm-Modulsystem auszustatten. Die Lieferung der aus Holz oder Metall gefertigten Schränke oder Regale ist kein Bestandteil der Ausschreibung.
Zur Beschaffung steht ein Gesamtsystem an, dass im Wesentlichen neben den Trägerelementen, Wabenwänden, Teleskop-Auszugsschienen, die verschiedenen Lagerungskörbe, deren flexible Innenunterteilung und die Lagerortkennzeichnungsbeschilderung umfasst.
Der Auftrag umfasst neben Lieferung und Montage auch die notwendigen Beratungsdienstleistungen zur optimalen, d.h. funktionalen und wirtschaftlichen, Ausstattung der vorgenannten Schränke, Regale und Wagen.
Die Laufzeit des Auftrags kann bei vorliegen der entsprechenden Rahmenbedingungen in gegenseitigem Einvernehmen verlängert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnahmebedingungen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.