Schulterstücke BPOL (Land + See) Referenznummer der Bekanntmachung: B 23.14 - 0894/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]314
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulterstücke BPOL (Land + See)
Schulterstücke BPOL (Land + See)
Bundespolizei Versandlager Hundstadt
- Zentraler Versand für Bekleidung -
61279 Gräfenwiesbach
Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
- 85.000 Stück Schulterstücke BPOL Land
- 600 Stück Schulterstücke BPOL See
Weitere Bestellungen und/oder Abrufe aus Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers:
- 300.000 Stück Schulterstücke BPOL Land
- 3.000 Stück Schulterstücke BPOL See
Geschätzte Höchstmenge:
- 385.000 Stück Schulterstücke BPOL Land
- 3.600 Stück Schulterstücke BPOL See
Die Rahmenvereinbarungslaufzeit beträgt 4 Jahre. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Festbestellmenge hinaus.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragsbezogene Nachweise:
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise einzureichen:
• Nachweise zu den verwendeten Materialien in Form von Material Datenblättern, technischen Datenblättern oder Werksprüfzertifikaten des jeweiligen Herstellers
• ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine
Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag
kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindern-
den Eintragungen besitzt.
• ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe
Für den Fall einer Bietergemeinschaft bzw. Eignungsleihe ist
Ziffer 3.1 bzw. 3.2 der Anlage "Allgemeine Bewerbungsbe-
dingungen elektronisch" zu beachten.
Mit dem Angebot sind folgende Angebotsmuster anzufertigen und fristgerecht auf dem Postweg einzureichen:
Je 1 Paar Schulterstücke BPOL Land:
• Artikelgröße 1042: PHM/-in m.B.d.A., 1 silberner Balken, 4 blaue Sterne, blauer Druckknopf
• Artikelgröße 2063: EPHK/-in m. Z., m. B. d. A., 1 goldener Balken, 6 silberne Sterne, silberner Druckknopf
• Artikelgröße 4040: Leitende/-r Medizinaldirektor/-in, goldener Äskulapstab klein, 4 goldene Sterne, goldener Druckknopf
• Artikelgröße 1006: Verwaltungsbeamter/-beamtin mD, 1 blauer Merkurstab, blauer Druckknopf
• Artikelgröße 5005: Dekan/-in, goldenes Eichenlaub, goldenes Kreuz, goldener Druckknopf
• Artikelgröße 6005: Leiter/-in Orchester (TB), goldenes Eichenlaub, goldene Lyra klein, goldener Druckknopf
Je 1 Paar Schulterstücke BPOL See:
• Artikelgröße 7054: PHM/-in m. Z. m. B. d. A., 5 schmale goldene Tressen, darüber 1 breite kurze goldene Tresse
• Artikelgröße 8234: EPHK/-in m. B. d. A., 3 schmale goldene Tressen umfasst von 2 breiten goldenen Tressen, darüber 1 breite kurze goldene Tresse
• Artikelgröße 9100: LtdPD/-in, 1 sehr breite goldene Tresse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.