Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lacosamid
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gwq-serviceplus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Lacosamid
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In-Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.07.2022.
Lacosamid
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.07.2022 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell).
Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen.
Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.06.2022 kann eine erstmalige Meldung zum 01.07.2022 realisiert werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung;
- einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIce-Datenbank;
- unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3).
- Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 4).
- Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Anlage 5)
Die GWQ ServicePlus AG behält sich das Recht vor, den Vertrag zweimal für einen Zeitraum von jeweils maximal 12 Monaten zu verlängern. Die Verlängerung wird gegenüber dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem regulären Vertragsende erklärt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Krankenkassen
Audi BKK
BAHN-BKK
Bertelsmann BKK
Betriebskrankenkasse firmus
BIG direkt gesund
BKK Akzo Nobel Bayern
BKK BPW Bergische Achsen KG
BKK Deutsche Bank AG
BKK Diakonie
BKK_DürkoppAdler
BKK Faber-Castell & Partner
BKK Freudenberg
BKK Groz-Beckert
bkk melitta hmr
BKK MTU
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg
BKK Voralb Heller*Index*Leuze
BMW BKK
Daimler BKK
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Heimat KK
hkk
IKK Brandenburg und Berlin
IKK gesund plus
IKK - Die Innovationskasse
IKK Südwest
Koenig & Bauer BKK
Krones BKK
Merck BKK
Salus BKK
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
SECURVITA BKK
SKD BKK
Südzucker BKK
vivida bkk
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
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