BA 135055 Mobiles Massenspektrometer
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Munster
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29633
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.geka-munster.de
Abschnitt II: Gegenstand
BA 135055 Mobiles Massenspektrometer
Die GEKA mbH beschafft ein mobiles bzw. transportables Massenspektrometer. Es muss eine schnelle Identifikationen organischer Stoffe, vor allem chemischer Kampfstoffe und toxischer Industriechemikalien, ermöglichen. Es sollen sowohl feste Proben analysiert werden als auch eine kontinuierliche Überwachung der Umgebungsluft möglich sein.
1.1 Technische Eigenschaften: Massenspektrometer und Zubehör Gewicht: <50 kg Elektrische Energieversorgung: Input 18-32 V DC Dateninterface: z.B. Ethernet 10/100 Base-T transceiver (100 Mbit/s) (IEEE 802.3 Standard Ionenquelle: Elektronenstoßionisierung (EI), 70 eV Trennungsverfahren: Hyperbolic Quadrupole 120 mm, RF-Generator Scangeschwindigkeit: 7200 Da/s Massebereich: 1 – 520 Da Systemtemperatur: 180 °C Detektionsgrenzen: a) für Luftüberwachung Sarin (GB): <5 mg/m3 S-Lost (HD): <2 mg/m3 b) für Punktdetektion VX: <5 mg/m3 S-Lost (HD): <5 mg/m3 • CE-Kennzeichnung • frei Haus - Hauptgerät Mobiles Massenspektrometer
- Befestigungsrahmen
- Transport- und Lagerbehälter
- Stromkabel, 5 m
- Datenkabel, 5 m
- Power Supply, für Innennutzung
- Power Supply, für Außennutzung, IP 65, inkl. Stromkabel IP 65
- Luft-/Boden-Probenahmelanze, mit beheiztem Lanzenkopf
- MS Spektrenbibliothek, inkl. Chemische Kampfstoffe (MS=Massenspektrometrie),(mind. Sarin, Tabun, VX, S-Lost, Phosgen)
- Betriebs- und Auswertesoftware
- Gerätdokumentationen und Bedienungsanleitungen in Deutsch - Form: in Papier
1.3 Inbetriebnahme und Einweisung:
erfolgt durch den Auftragnehmer. Das Bedienpersonal muss eingewiesen werden.
In der Einweisung müssen die grundsätzlichen Funktionen erörtert werden und den Diensthabenden Mitarbeiter eine grobe Bedienung des Gerätes beigebracht wird.
1.4 Schulungen:
Eine Schulung für das Gerät muss angeboten werden. Diese soll vorzugsweise bei der GEKA mbH vor Ort stattfinden. Es ist anzugeben, in welcher Form die Schulungen erfolgen. (Anzahl Personen: bis zu 6) Die Schulung muss detaillierte und umfängliche Inhalte über die Bedienung und Funktionen des gelieferten Gerätes beinhalten, die deutlich über der Einweisung liegen.
2. Optional zusätzlich:
• Ergänzungssatz Gaschromatograph (12 – 15 m capillary length) • Transport- und Lagerbehälter für GC 4. Allgemeine Bedingungen 4.1 Leistungstermin: nach Absprache, jedoch spätestens bis zum 30.11.2022 4.2 Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gebunden.
4.3 Der abgegebene Preis, frei Haus Auftraggeber, lautet: netto 4.4 Eigene AGB’s (des Bieters) werden automatisch mit Unterschrift des Angebotsblattes ausgeschlossen 4.5 Wenn AGB’s dem Angebot beigefügt wurden, sind sie hiermit nicht gültig.
GEKA mbH Humboldtstr. 110 29633 Munster
Es wird ein mobiles bzw. transportables Massenspektrometer benötigt. Es soll eine schnelle Identifikationen organischer Stoffe, vor allem chemischer Kampfstoffe und toxischer Industriechemikalien, ermöglichen. Es müssen sowohl feste Proben analysiert werden als auch eine kontinuierliche Überwachung der Umgebungsluft möglich sein.
- Lieferung eines Massenspektrometers inklusive Zubehör gem. Leistungsbeschreibung
- Inbetriebnahme und Ersteinweisung des bzw. an dem Massenspektrometer
- Schulung von bis zu 6 Personen
Optional:
- Lieferung eines Ergänzungssatz Gaschromatograph
- Transport- und Lagerbehälter Gaschromatograph
• Ergänzungssatz Gaschromatograph (12 – 15 m capillary length) • Transport- und Lagerbehälter für GC Der Auftraggeber kann die Option nur mit dem Auftrag der Hauptleistung zusammen beauftragen. Eine nachträgliche Beauftragung nach der Ausschreibung ist über diese Ausschreibung nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Handelsregister oder Gewerberegister Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Die Belege dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Bei Nichterfüllung der Vorlage der Nachweise erfolgt der Ausschluß
mind. 1 Referenz der letzten 3 Jahre über die Lieferung eines vergleichbaren Produktes Der Bieter wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern er die geforderten Erklärungen nicht vorlegt oder die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllt. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und sonstige Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, gemäß § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Nachweis ISO 9001
Abschnitt IV: Verfahren
Humboldtstraße 110, 29633 Munster
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hiermit informieren wir Sie über die Einführung der elektronischen Rechnungsbearbeitung bei der GEKA mbH und die damit verbundenen Verpflichtungen zur elektronischen Rechnungsstellung an uns. Sie sind aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4. April 2017 (BGBI. l, 770 ff.) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß CEN-Norm 16931 ab dem 27. November 2020 nur noch digital an die GEKA mbH zu versenden.
1. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht Ihnen die Nutzung der OZG-konforme- Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter xrechnung-bdr.de zur Verfügung. Hier können Sie eine Rechnung auf der Plattform erstellen oder eine vorhandene Rechnung hochladen.
2. Ausgenommen von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ab dem 27. November 2020 sind Rechnungen bis 1.000 € netto. (§ 3 Absatz 3 der E-Rechnungs- Verordnung (E-RechV) ) Unter 1.000€ können Sie die Rechnungen elektronisch als PDF an [gelöscht] (Voraussetzungen siehe unten) senden.
3. Unsere Leitweg- ID lautet: 992-19518-12
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. den Normen des GWB (1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.