Mehrkanal-Potentiostat Referenznummer der Bekanntmachung: HyGenLab_17
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mehrkanal-Potentiostat
2 (identische) Geräte zur elektrochemischen Charakterisierung von Elektroden für die alkalische Wasserelektrolyse
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Aufstellung zweier baugleicher Potentiostate. Die zu beschaffenden Geräte sollten die grundlegenden Aufgaben im höchstem Maße erfüllen:(1) Potentiostat mit mind. 8 Kanäle(2) regelbar bis mind. 5 A und 6 V(3) Compliance Voltage: mind. 6 V(4) Elektrochemische Impendanz Spektroskopie (EIS) bis mind. 100 kHz(5) Datenerfassung und Steuerung mit LabView Treiber (6) idealerweise Temperaturerfassung (Pt1000)(7) möglichst robust gegenüber Atmosphäre in der Umgebung alkalischer Elektrolyse(8) Gewährleistung von 24 Monaten
Aktenzeichen: EVI_2357377
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Haar
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85540
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.