Thermowaage STA (Simultane Thermogravimetrische Analyse) Referenznummer der Bekanntmachung: HyGenLab_15
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zsw-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Thermowaage STA (Simultane Thermogravimetrische Analyse)
Lieferung und Aufstellung einer simultanen Thermo-Analysen-Apparatur zur Ermittlung von Massenänderungen einer Probe in Abhängigkeit von Temperatur, Gasatmosphäre und Zeit.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Aufstellung einer simultanen Thermo-Analysen-Apparatur. Das zu beschaffende Gerät sollte die grundlegenden Aufgaben in höchstem Maße erfüllen:(1) Wägung mit Auflösung bis zu 0,1 µg(2) Probengewicht bis zu 30 g(3) Hochgeschwindigkeitsofen und Wasserdampfofen(4) Verschiedene Probenträgersysteme (Thermogravimetrie TG, Dynamische Differenzkalorimetrie DSC, Differenz-Thermoanalyse DTA)(5) Feuchtegenerator zur Befeuchtung eines Trägergasstromes inkl. beheizte Zuleitung(6) Massenspektrometer (MS) inkl. beheizte Zuleitung(7) Probeninjektor zur Kalibrierung des Massenspektrometers(8) Temperaturregeleinheit(9) Eine gemeinsame Mess- und Steuerungssoftware für alle Anlagenkomponenten(10) Betriebsdruck: atmosphärisch(11) Gasatmosphäre über 4 Massendurchflussmesser (MFC) einstellbar(12) Gewährleistung von 24 Monaten
Aktenzeichen: EVI_2357377
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Selb
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95100
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.