Offenes Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags für die Lieferung von aktiven Netzwerkkomponenten und zugehörigen Services für die Stadt Ulm nach VgV und GWB Referenznummer der Bekanntmachung: ZSD-T_RV-Netzwerkkomponenten_2022/089
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags für die Lieferung von aktiven Netzwerkkomponenten und zugehörigen Services für die Stadt Ulm nach VgV und GWB
Rahmenvertrag für die Lieferung von aktiven Netzwerkkomponenten und zugehörigen Services für die Stadt Ulm
Alle Standorte der Stadt Ulm in Ulm und Umgebung
Rahmenvertrag für die Lieferung von aktiven Netzwerkkomponenten und zugehörigen Services für die Stadt Ulm
1) Zweimalige Option für die Auftraggeberin, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern.
2) Im Preisblatt sind verschiedene "Bedarfspositionen" enthalten. Diese umfassen mit dem Rahmenvertrag zusammenhängende Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/ref15/Seiten/default.aspx
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland