Anmietung einer teilstationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit Vollservice
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung einer teilstationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit Vollservice
Anmietung einer teilstationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit Vollservice
Karlsruhe
Die Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, überwacht im Stadtgebiet mittels stationären und mobilen Überwachungsanlagen die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit. Aufgrund einer Vielzahl von Beschwerden außerhalb der Dienstzeiten der Gemeindevollzugsbediensteten soll eine teilstationäre Überwachung hinzugezogen werden. Die Anmietung eines Gerätes zur semistationären Überwachung für einen Zeitraum von einem Jahr zzgl. einer Verlängerungsoption um maximal ein Jahr muss inklusive Vollservice erfolgen.
Einweisung der Mitarbeitenden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anmietung einer teilstationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mit Vollservice
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74078
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).