Lizenzen, Erweiterungen und Wartungsleistungen für den WDR-TK-Anlagenverbund Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2021-160-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lizenzen, Erweiterungen und Wartungsleistungen für den WDR-TK-Anlagenverbund
Der WDR benötigt ab Juni 2022 einen Vertragspartner, der die Serviceleistung für die In-standhaltung der in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Telekommunikationsanla-gen übernimmt. Die Instandhaltung umfasst gemäß DIN 31051 die Wartung, Inspektion und Instandsetzung. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate zuzüglich einer zweimaligen Verlän-gerungsoption von jeweils 12 Monaten. Der Auftragnehmer muss Alcatel Premium Partner sein, sowie über einschlägige Erfahrungen in der Kopplung der bestehenden Telekommuni-kationsanlagen mit MicrosoftTeams verfügen. Er muss in der Lage sein, alle Applikationen (siehe Anlage Preisblatt, Ziffer 1, Tabelle 1) in allen unter Ziffer 7.5 aufgeführten WDR Leis-tungsorten zu installieren und die Instandhaltung zu gewährleisten.
Zudem beabsichtigt der WDR, Lizenzen, Hardware und die notwendigen Implementierungs- sowie Beratungsleistungen beim Auftragnehmer über einen separaten Rahmenvertrag abzu-rufen. Auch dieser Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten zzgl. einer zwei-maligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten. Die Beratungsleistungen werden sich voraussichtlich auf ca. 15PT/ Jahr belaufen. Diese beziehen sich z.B. auf Änderungen im TK-Anlagenverbund, Einführung von neuen Techniken und Schnittstellen sowie Beratung zur Konsolidierung der TK-Anlagen/ Infrastruktur.
Der WDR benötigt ab Juni 2022 einen Vertragspartner, der die Serviceleistung für die In-standhaltung der in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Telekommunikationsanla-gen übernimmt. Die Instandhaltung umfasst gemäß DIN 31051 die Wartung, Inspektion und Instandsetzung. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate zuzüglich einer zweimaligen Verlän-gerungsoption von jeweils 12 Monaten. Der Auftragnehmer muss Alcatel Premium Partner sein, sowie über einschlägige Erfahrungen in der Kopplung der bestehenden Telekommuni-kationsanlagen mit MicrosoftTeams verfügen. Er muss in der Lage sein, alle Applikationen (siehe Anlage Preisblatt, Ziffer 1, Tabelle 1) in allen unter Ziffer 7.5 aufgeführten WDR Leis-tungsorten zu installieren und die Instandhaltung zu gewährleisten.
Zudem beabsichtigt der WDR, Lizenzen, Hardware und die notwendigen Implementierungs- sowie Beratungsleistungen beim Auftragnehmer über einen separaten Rahmenvertrag abzu-rufen. Auch dieser Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten zzgl. einer zwei-maligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten. Die Beratungsleistungen werden sich voraussichtlich auf ca. 15PT/ Jahr belaufen. Diese beziehen sich z.B. auf Änderungen im TK-Anlagenverbund, Einführung von neuen Techniken und Schnittstellen sowie Beratung zur Konsolidierung der TK-Anlagen/ Infrastruktur.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Übergang in ein Verhandlungsverfahren nach Aufhebung des ursprünglich offenen Verfahrens wegen fehlender Wirtschaftlichkeit.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Isernhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGRPZ3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland