Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2020-8
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 164-398079)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offene Rahmenvereinbarung über Arzneimittelrabatte gemäß § 130a Abs.8 SGB V mit jederzeitiger Beitrittsmöglichkeit, sog. Zulassungsmodell 2020-8
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V. Die Aufforderung zur Teilnahme ist nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren nach § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 3 GWB, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
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Der Abschluss von Vereinbarungen kann ab sofort nur erfolgen, wenn der Bewerber erklärt, dass im Auftragsfall keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5 k) Abs. 1 VO 2022/576 aufweisen, unmittelbar als Auftragnehmer auftreten oder als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises
an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind und mehr als 10 % des Auftragswertes auf das betroffene Unternehmen entfallen.
Hierfür ist zusätzlich zu den bereits geforderten Unterlagen die Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland mit den Beitrittsunterlagen einzureichen.