externe Unterstützung für die Pflege der Fachverfahren WaAGe und LIS Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2022-0066
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
externe Unterstützung für die Pflege der Fachverfahren WaAGe und LIS
Pflegeleistungen für die Fachverfahren WaAGe (Wasserstraßenüberwachung, Aufgaben und Genehmigungen) und LIS (LiegenschaftsInformationsSystem)
Pflegeleistungen für Fachverfahrens WaAGe
Die beiden Fachverfahren, sind seit 2002 (LIS) und 2009 (WaAGe) produktiv und hängen fachlich und technisch sehr eng zusammen. WaAGe
greift auf Daten in dem Fachverfagreb LIS zurück und in LIS werden Daten aus der Anwendung WaAGe angezeigt. In der vorliegenden Ausschreibung werden für die Fachlose Auftragnehmer für die Erbringung von Pflegeleistungen für die genannten Fachverfahren gesucht (siehe Leistungsbeschreibung).
Der Pflegevertrag für jedes Los wird für die feste Vertragslaufzeit von 12 Monaten ab dem 01. des dem Zuschlag nachfolgenden Monats geschlossen. Der Auftraggeber kann den Pflegevertrag eines jeden Loses dreimalig für je weitere 12 Monate unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Laufzeitende verlängern, sodass eine maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten erreicht werden kann.
Pflegeleistungen für Fachverfahrens LIS
Die beiden Fachverfahren, sind seit 2002 (LIS) und 2009 (WaAGe) produktiv und hängen fachlich und technisch sehr eng zusammen. WaAGe
greift auf Daten in dem Fachverfagreb LIS zurück und in LIS werden Daten aus der Anwendung WaAGe angezeigt. In der vorliegenden Ausschreibung werden für die Fachlose Auftragnehmer für die Erbringung von Pflegeleistungen für die genannten Fachverfahren gesucht (siehe Leistungsbeschreibung).
Der Pflegevertrag für jedes Los wird für die feste Vertragslaufzeit von 12 Monaten ab dem 01. des dem Zuschlag nachfolgenden Monats geschlossen. Der Auftraggeber kann den Pflegevertrag eines jeden Loses dreimalig für je weitere 12 Monate unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Laufzeitende verlängern, sodass eine maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten erreicht werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.