IT-Dienstleistungen Softwaretester Referenznummer der Bekanntmachung: BW 03/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen Softwaretester
Gegenstand der vom Beitragsservice ausgeschriebenen Leistungen ist die Vergabe einer Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung für den Einsatz von Softwaretestern zur Unterstützung des Beitragsservice bei Tests und Abnahmen von IT-Anwendungen. Die Rahmenvereinbarung soll mit maximal 5 Rahmenvereinbarungspartnern abgeschlossen werden.
Der Abschluss der jeweiligen Rahmenvereinbarungen erfolgt durch Zuschlagserteilung auf die Angebote der maximal fünf wirtschaftlichsten Bieter. Die Rahmenvereinbarungen werden mit einer Festlaufzeit von zwei Jahren und der Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr abgeschlossen. Frühester Leistungsbeginn ist der 01.10.2022, der jedoch zwingend die Durchführung eines Einzelwettbewerbs und die Vergabe eines Einzelauftrages auf Grundlage der Rahmenvereinbarung voraussetzt.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln
Die im Rahmen eines Einzelwettbewerbs jeweils abgefragten IT-Dienstleistungen sind durch sogenannte Softwaretester zu erbringen, die bei Tests und Abnahmen von IT-Anwendungen unterstützen sollen. Das Einsatzgebiet Softwaretester umfasst folgende auszuführende Tätigkeiten mit den nachfolgenden Schwerpunkten:
- Erstellung von Testkonzepten
- Erstellung von Testfällen
- Erstellung von Testdaten
- Durchführung von Tests und Abnahmen von Software
- Dokumentation der Test- und Abnahmedurchführung
Zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen hat der zum Einsatz kommende Softwaretester mindestens über folgende Qualifikation und Fähigkeiten zu verfügen:
- Mindestens ISTQB Certified Tester - Foundation Level
- mindestens 2 Jahre Erfahrung im Testen bzw. in der Abnahme von Software
- mindestens 1 Jahr Erfahrung in der Mitarbeit in Projekten im Bereich als Softwaretester (erworben in den letzten 3 Jahren)
- mindestens 1 Jahr Erfahrung in der Anwendung von SQL
- beherrscht die deutsche Sprache mündlich und schriftlich verhandlungssicher (mindestens Level C1)
Optionsrecht auf zweimalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der Unterauftragnehmer oder der Eignungsverleiher haben/hat zum Nachweis ihrer/seiner Eignung sämtliche geforderten Eignungsunterlagen mit ihrem/seinem Angebot einzureichen.
Die geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen müssen aktuell sein und den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen insbesondere an den mit dem Angebot eingereichten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bieter/die Bietergemeinschaft verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft zu berücksichtigen.
Bietergemeinschaften steht es frei, die in den Anlagen zum Angebot geforderten Eigenerklärungen zum Nachweis ihrer Eignung jeweils entweder
- von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat oder
- einheitlich für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nur vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter;
- die Leistung oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen
(Unterauftrag) oder
- für den ausgeschriebenen Auftrag im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle
(§ 45 VgV) bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (sog. Eignungsleihe),
so sind die geforderten Eignungsnachweise auch für diese Drittunternehmen einzureichen. Bei Vorliegen eines Unterauftrags können die Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers bis zur Zuschlagserteilung nachgereicht werden. Bei Vorliegen einer Eignungsleihe ist die Eignung des Eignungsverleihers in dem Umfang durch Vorlage der geforderten Eigenerklärungen durch den Eignungsverleiher nachzuweisen, in dem der Bieter selbst nicht geeignet ist. Weitere Einzelheiten sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
Der Beitragsservice behält sich vor, von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch zu machen.
Zum Nachweis meiner/unserer Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird;
f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben;
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen
- nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
- nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
- nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
l) dass wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) oder eines Tariflohns - falls vorgeschrieben - und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen oder verstoßen haben und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist;
m) dass wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass gegen uns als Unternehmen keine Eintragung im Gewerbezentralregister, bzw. bei ausländischen Bewerbern/Bietern in ihrem Mitgliedstaat vergleichbar geführtem Register, vorliegt.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung (Anlage A6).
Zum Nachweis meiner/unserer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher :
Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis mit jeweils mindestens einer zweifachen Maximierung pro Versicherungsjahr verfüge(n) bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden:
- Personen-, Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR pauschal
- Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
Zum Nachweis seiner/ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher:,
a) dass ich/wir im Jahr 2021 IT-Dienstleistungen im Bereich Systemtest und Abnahme in einem Umfang von mindestens 15.000 Stunden erbracht habe(n) (mit eigenen oder freien Mitarbeitern);
b) dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n);
Darüber hinaus hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/ der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich eine Referenzliste mit seinem/ihrem Angebot vorzulegen:
Die Referenzliste ist unter Verwendung der Anlage A9 "Referenzliste" einzureichen, der auch die inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen zu entnehmen sind.
Die Referenzliste muss mindestens zwei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren enthalten (d.h. laufende Vertragsverhältnisse oder Vertragsverhältnisse, die innerhalb der letzten drei Jahre beendet wurden), die dem Inhalt und Umfang nach den ausgeschriebenen Leistungen möglichst ähnlich sind und deren Leistungsgegenstand insbesondere die Durchführung von Testaktivitäten von Softwareprodukten zum Inhalt hatte.
Die Referenzliste muss zum jeweiligen Referenzauftrag nachfolgende Mindestangaben enthalten:
" Angabe des Referenzkunden (Name und Sitz des Referenzunternehmens);
" Leistungsgegenstand: genaue Bezeichnung der im Rahmen des Referenzauftrags zu erbringenden Tätigkeiten, kurze Darstellung der er-brachten Leistung, eingesetzte Testmethode, verwendete Werkzeuge
" Umfang des Referenzauftrages (unter Angabe des insgesamt vereinbarten/erbrachten Stundenvolumens),
" Laufzeit des Referenzauftrages (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ);
" Ansprechpartner beim Referenzunternehmen (inkl. Kontaktdaten:
E-Mail-Adresse und Telefonnummer).
Hinweise:
Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht zum Nachweis zugelassen.
Angebote mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angaben zum Vertragsgegenstand, zur Auftragsdauer und/oder fehlende Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird.
Ein Ausschluss des Angebots ist dann zwingend, soweit der Bieter die Referenzangaben (insbesondere auch die Kontaktdaten des Ansprechpartners des Referenzkunden) auch im Rahmen einer zulässigen Nachforderung nicht vervollständigt bzw. vervollständigen kann.
Die Datenschutzgrundverordnung und die Datenschutzgesetze untersagen die Nennung eines Referenzkunden nicht, sofern und soweit dieser mit der Referenzangabe einverstanden ist (Einwilligung in die Datenweitergabe).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
vgl. Vergabebedingungen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMWYYYK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]