Fachstelle für transkulturelle Diversitätsentwicklung Referenznummer der Bekanntmachung: 109/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mkw.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachstelle für transkulturelle Diversitätsentwicklung
Gemäß dem vom MKW aufgestellten Kulturförderplan 2019-2023 sollen die kulturelle Teilhabe gestärkt und Fördermaßnahmen neu justiert bzw. weiterentwickelt werden. Dazu wurde in einem beteiligungsorientierten Prozess von Referat 425 des MKW ein Gesamtkonzept entwickelt, das dem Ziel folgt, Benachteiligungen auf Grund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen. Dem zu Grunde liegt die Haltung, dass Diversität als "Normalzustand" und damit als Querschnittsthema in allen Bereichen der Kulturförderung und des Kulturbetriebs verstanden und gestaltet werden muss.
Das Gesamtkonzept wurde am 24.06.2021 mit Vorstellung im Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags NRW veröffentlicht. Es sieht drei Handlungsebenen vor, denen konkrete Maßnahmen und Umsetzungsschritte zugeordnet sind.
Die inhaltlich-strategische Ebene zielt vor allem auf einen internen Entwicklungsprozess, der Zugangsbarrieren in der Kulturförderung identifiziert, abbaut und für das Thema Diversität sensibilisiert. Der begonnene Dialogprozess soll verstetigt und ein Selbstverständnis für Diversität des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft formuliert werden.
Auf der Beratungs- und Qualifizierungsebene sollen Angebote für Projektträger, Kulturverbände, Kultureinrichtungen und kommunale Kulturverwaltungen ausgebaut und miteinander verknüpft werden.
Die Projekt(förder)ebene umfasst seit Sommer 2021 die neuen Förderprogramme "Diversitätsfonds NRW", "Neue Normalität" und "Ergänzungsmittel Barrierefreiheit"
Hinzu kommt die Förderung von landesweiten Pilotprojekten sowie Programmen Dritter.
Auf Handlungsebene 2 ist die Installierung einer "Fachstelle für transkulturelle Diversitätsentwicklung" (Arbeitstitel) vorgesehen. Dafür wird ein geeigneter Anbieter gesucht, der folgende Leistungsbausteine im Auftrag des MKW erbringen und damit bei der weiteren Umsetzung des Gesamtkonzepts unterstützen soll:
1. Information, Beratung und Qualifizierung von Kultureinrichtungen, kommunalen Kulturverwaltungen und Landesverbänden
2. Begleitung der neuen Förderprogramme "Neue Normalität" (als Programmbüro) und "Diversitätsfonds NRW"
3. Organisation eines Fachkongresses "Diversität und Teilhabe" in den Jahren 2022 und 2024
40221 Düsseldorf
Der Auftragnehmer nimmt insbesondere folgende Leistungen wahr:
1. Baustein: Information Beratung und Qualifizierung von Kultureinrichtungen, kommunalen Kulturverwaltungen und Landesverbänden
Zeitraum: ab Auftragserteilung bis April 2024
Die Beratung und Qualifizierung im Bereich transkulturelle Diversitätsentwicklung von Kultureinrichtungen, kommunalen Kulturverwaltungen und Landesverbänden aus dem Feld Kultur gehört zu den Kernaufgaben der Fachstelle.
2. Baustein: Begleitung der neuen Förderprogramme "Neue Normalität" und "Diversitätsfonds NRW"
Zeitraum: ab Auftragserteilung bis April 2024
Mit dem Programm "Neue Normalität - Diversitätsentwicklung in Kultureinrichtungen" wird die Entwicklung, Erweiterung und Erprobung von Konzepten zur diversitätssensiblen Öffnung von Kultureinrichtungen gefördert. Ziel ist es, Barrieren und Benachteiligungen für unterrepräsentierte Gruppen im Kulturbetrieb (z.B. Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Menschen mit Behinderung, BIPoC (Black, Indigenous, People of Color), ältere Menschen oder LSBTIQ*) abzubauen und neue Zugänge zu schaffen. In den Einrichtungen sollen strukturelle und nachhaltige Veränderungsprozesse angestoßen werden, die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe ermöglichen.
Leistungsbaustein 2 umfasst die Betreuung des Förderprogramms "Neue Normalität" als Programmbüro. Als solches begleitet der Auftragnehmer die verschiedenen Phasen eines Förderzyklus (Antragsstellung, Auftakt, Durchführung, Evaluation). Das Förderprogramm "Neue Normalität" wird aktuell alle zwei Jahre ausgeschrieben. Die erste Ausschreibung erfolgte im Jahr 2021 für eine Förderung in den Jahren 2022 und 2023. In der ersten Förderrunde wurden 12 Projekte von einer externen Jury zur Förderung ausgewählt.
Die Aufgaben des Programmbüros gliedern sich in zwei Leistungsbausteine, die jeweils für eine Förderrunde des Programms (2022/2023 und voraussichtlich 2024/2025) stehen. Da die erste Förderrunde (2022/2023) des Programms sich zum Zeitpunkt der Vertragsschließung bereits in der Durchführungsphase befindet, steigt der Auftragnehmer erst zu diesem Zeitpunkt in den Förderzyklus ein. In der darauffolgenden Förderrunde (voraussichtlich 2024/2025) soll der Anbieter dann zunächst die Vorbereitungs-/Antragsphase sowie die Organisation eines Auftaktworkshops übernehmen. Bei Verlängerung des Vertrages von Mai 2024 - Dezember 2025 übernimmt der Auftragnehmer auch die Aufgaben der restlichen Phasen des zweiten Förderzyklus (Durchführungsphase, Evaluationsphase) sowie die Vorbereitungs- und Antragsphase eines eventuellen dritten Förderzyklus (voraussichtlich 2026/2027), die ab Frühling 2025 anstünden. Die Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen eines dritten Förderzyklus sind abhängig von der Bereitstellung der benötigten Finanzmittel für das Förderprogramm im Landeshaushalt.
Neben den Aufgaben als Programmbüro des Förderprogramms "Neue Normalität" umfasst dieser Baustein auch Unterstützungsleistungen im Rahmen des Förderprogramms "Diversitätsfonds NRW".
3. Baustein: Organisation eines Fachkongresses "Diversität und Teilhabe" (voraussichtliche Termine: Ende 2022 und 2024)
Zeitraum: ab Auftragserteilung bis April 2024
Das Ziel der beiden Fachkongresse ist einerseits, Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts "Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur" des Landes Nordrhein-Westfalen zu identifizieren und andererseits Impulse zur Stärkung der Themen Diversität und Teilhabe an Akteurinnen/Akteure aus Kunst und Kultur weiterzugeben. Dazu soll der Kongress sowohl fachlichen Austausch und Best-Practice-Transfer ermöglichen, als auch Fachwissen von Expertinnen und Experten präsentieren.
Sofern es die pandemische Situation erlaubt, sollten die Kongresse als analoge Veranstaltung, mit digitalen Elementen stattfinden. Das zentrale Podium sollte auch digital im Internet gestreamt werden und 1-2 Workshops sollten digital stattfinden. Der Fokus der Veranstaltung liegt jedoch auf der analogen Durchführung. Die Kongresse müssen kurzfristig auch in einem digitalen Format umsetzbar sein, sofern die pandemische Situation dies nötig macht.
Die Erbringung folgender Leistungen sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, sondern erfolgen durch Nach-/Unterauftragnehmer und sind dem Auftraggeber separat in Rechnung zu stellen (geschätztes Kostenvolumen: ca. [Betrag gelöscht] EUR):
- Räumlichkeiten Tagungsstätte
- Anmietung der Veranstaltungstechnik
- Bereitstellung des Caterings für Teilnehmende
- Honorare für Keynote-Speakerinnen/Keynote-Speaker Podiumsteilnehmende, Referentinnen/Referenten und Moderatorinnen/ Moderatoren
- Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit
- Technische Betreuung der digitalen Tools
Aufgabe des Auftragnehmers dieser Ausschreibung ist jedoch in vergaberechtlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber (gem. § 10 des Vertragsentwurfs) die Auswahl und Beauftragung der Nach-/Unterauftragnehmer sowie die Überwachung von deren Leistungserbringung.
Der jeweilige Unterauftrag wird vom Auftragnehmer in seinem Namen erteilt, die Rechnungstellung erfolgt an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer überwacht die Leistungserbringung des Nach-/Unterauftragnehmers und übermittelt nach Abschluss des Auftrags sämtliche Vergabeunterlagen im Original dem Auftraggeber.
Nähere Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
Mit dem Angebot ist die Option einer Verlängerung um weitere 20 Monate vom 01.05.2024 bis 31.12.2025 verbunden. Die Verlängerung kann vom Auftraggeber zu grundsätzlich gleichen Konditionen gefordert werden (gleicher Tagessatz mit einer maximalen Vergütung) und ist spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf anzukündigen.
Zudem besteht mit dem Angebot die Möglichkeit einer weiteren Verlängerungsoption um 2 Jahre ab dem 01.01.2026 bis 31.12.2027, die ebenfalls vom Auftraggeber zu grundsätzlich gleichen Konditionen gefordert werden kann (gleicher Tagessatz mit einer maximalen Vergütung) und spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf anzukündigen ist. Die Wahrnehmung dieser zweiten Option ist abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Finanzmittel im Landeshaushalt und steht somit unter Haushaltsvorbehalt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
- Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Unternehmensbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Für die Feststellung der Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber folgende Soll-Kriterien festgelegt:
- Nachweis über die Profile der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Eigenerklärung des Bieters über die Profile der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Nachweis ihrer Eignung bezogen auf die Kenntnisse der Kulturszene Nordrhein-Westfalens und die fachlichen Herausforderungen des Auftrags, insbesondere auch in Bezug auf ihre Diversitätskompetenz sowie Erfahrungen und Qualifikationen in den Bereichen (transkulturelle) Diversitätsentwicklung, Change-Management, Veranstaltungsplanung.
- Erfahrungen im Themenspektrum transkulturelle Diversitätsentwicklung in Kultureinrichtungen, Verbänden oder Verwaltungen.
- Kenntnisse in der Strukturierung/Management von komplexen, interdisziplinären Projekten bzw. Prozessen öffentlicher Auftraggeber; Durchführung von Qualifikations-, Kommunikations- und Partizipationsformaten (Fortbildungen, Workshops, Kongresse).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder im Ausnahmefall per E-Mail darauf hinzuweisen:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
Frau Dr. Jessica Klein
Referat Z.14
40190 Düsseldorf
E-Mail: [gelöscht]
II. Informationen und Kommunikation
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW. Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum:
03.06.2022
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW bis spätestens zum 10.06.2021 zur Kenntnis gegeben.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Nachfragen zu diesen Fragen und Antworten bis spätestens 17.06.2022 über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Alle Nachfragen und Antworten werden wiederum bis zum 24.06.2022 in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Interessierten zur Kenntnis gegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYPYY5R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de