Arbeitsmarktpolitische Maßnahme "Aktivierung von Frauen mit Migrationshintergrund" Referenznummer der Bekanntmachung: 292 2022 KML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktpolitische Maßnahme "Aktivierung von Frauen mit Migrationshintergrund"
Titel komplett: Arbeitsmarktpolitische Maßnahme "Aktivierung von Frauen mit Migrationshintergrund" - Standorte Minden, Bad Oeynhausen/Lübbecke
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einer Bedarfsgemeinschaft nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III.
Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Lebenssituation und der Eingliederungsaussichten der o.g. Zielgruppe durch den Abbau von Vermittlungshemmnissen, die durch unterschiedliche kulturelle, soziologische, religiöse Gegebenheiten geprägt wurden. Mit den Teilnehmerinnen soll die Bereitschaft zur Veränderung erreicht und der Ver-änderungsprozess begleitet und unterstützt werden. Individuell und zielorientiert wird an den Arbeitsmarkt heran-geführt.
Die Maßnahme wird mit einer 12-monatigen Vertragslaufzeit und zwei weiteren Vertragsoptions-Zeiten (je 12 Monate) für die Standorte Minden und Bad Oeynhausen/Lübbecke im Wechsel ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gültige Zulassung als Träger für Maßnahmen der Arbeitsförderung gem § 176 Abs. 1 Satz 1 SGB III (Grundsatz).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.