855 LVR-Klinik Viersen, Haus 29, Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: Z2420-2022-0032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
855 LVR-Klinik Viersen, Haus 29, Objektplanung Gebäude
In der LVR-Klinik in Viersen ist das Gebäude 29 zu sanieren, umzubauen und zu erweitern. Es soll eine Krankenpflegeschule mit einem innerbetrieblichen Bildungs- und Veranstaltungszentrum entstehen.
Viersen
Nach derzeitigem Stand plant der Landschaftsverband Rheinland auf dem Gelände des LVR-Klinikums in Viersen, Standort Horionstraße 30, 41749 Viersen, die Sanierung, Umbau und Erweiterung eines bestehenden ehemaligen Therapiezentrums (Haus 29:"Paulo-Friere-Haus") zu einer Krankenpflegeschule und einem innerbetrieblichen Fortbildungs- und Veranstaltungszentrums.
In der Krankenpflegeschule sollen insgesamt 168 Schüler*innen ausgebildet werden.
Das ca. 1975 errichtete Gebäude ist 1 geschossig in Massivbauweise errichtet worden und teilunterkellert. Im UG befindet sich der momentan über eine Außentreppe zugängliche Heizungskeller und ein Kriechkeller (siehe Fotoanlage). Der Heizungskeller soll erhalten bleiben. Die Heizung, die auch ein benachbartes Gebäude mit Heizenergie und Warmwasser versorgt, wird in eine mobile Wärmestation als Interimslösung während der Bauzeit ausgelagert.
Das Gebäude ist gemäß derzeitiger Standards energetisch und brandschutztechnisch zu ertüchtigen.
Eine bereits erfolgte Schadstoffuntersuchung der bestehenden Bausubstanz hat
ergeben, dass wegen asbesthaltigen Wandputzes im Vorfeld der Baumaßnahme eine Asbestsanierung erforderlich ist. Die Dämmung der Dachflächen beinhaltet kritische KMF. Diese Baustoffe müssen kontrolliert ausgebaut und gem. den Vorschriften nach TRGS deklariert und entsorgt werden
Die bestehenden Kalksandsteinwände sollen im Innenbereich, wenn die Grundrissplanung es zulässt, erhalten bleiben
Die Tragkonstruktion (Holzbalken) des Warmdaches ist, wenn möglich, zu erhalten. Das Dach wird eine extensive Dachbegrünung und eine PV Anlage erhalten.
Sowohl bei den Gewerken Sanitär und Heizung, als auch bei den elektrischen Gewerken wird von einer kompletten Neuinstallation ausgegangen.
Da das Bestandsgebäude über eine BGF von ca. 1.526 m² verfügt, ist das erforderliche Raumprogramm (siehe Anlage: Raumprogramm) von 1.800m² NUF und 2.200m² NRF nicht ohne zusätzliche Erweiterungsflächen zu realisieren.
Die nach Sanierung und Erweiterung auf 260 m² vergrößerte Aula soll für Versammlungen und Veranstaltungen der Klinik genutzt werden. Es wird mit einer späteren Belegung von rd. 240 Personen in der Spitze ausgegangen. Die Versammlungsstättenverordnung (SBauVO) ist zu berücksichtigen.
Unterlagen wie Pläne, Raumprogramm, Fotos, Luftbild etc. stehen auf der Vergabeplattform zur Verfügung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Wirtschaftliche und finanzielle Leitungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Die Einzelheiten zu den Auswahlkriterien können der Datei "1_3.2 Kriterien Bewertung Erläuterungen" entnommen werden.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, erfolgt die Auswahl durch Losentscheid.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Leistungsphase 1-2, im Sinne von §34 HOAI.
Zweite Stufe: Leistungsphase 3, im Sinne von §34 HOAI.
Dritte Stufe: Leistungsphase 4-9, im Sinne von §34 HOAI.
Mit dem Zuschlag wird zunächst nur die erste Stufe beauftragt. Mit dem Abruf weiterer Stufen durch den AG ist der AN zur Leistungserbringung verpflichtet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen / Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bewerbung zugelassen sind in den Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftsraumes ansässige Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Architekten / Architektinnen, die nach dem geltenden Landesrecht NRW berechtigt sind, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Auf die Anlage "14_LVR-Eigenerklaerung-NRW-Sanktionen-EU" wird hingewiesen. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird mit 20% gewichtet und ist mittels Teilnahmeantrag (Pkt .3) durch die Erklärung über den Umsatz des Bewerbers im Bereich Objektplanung Gebäude in den Geschäftsjahren 2018-2020 gemäß §45 (4) VgV nachzuweisen.
Der durchschnittliche Umsatz der entsprechenden Leistungen in den Geschäftsjahren 2018-2020 muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto zu betragen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gem. § 46 (3) Nr.1 VgV über vom Bewerber / von der Bewerberein seit dem 04 / 2012 bereits bei Referenzobjekten erbrachte vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Die Referenzen werden mit 80% gewichtet (siehe Teilnahmeantrag, Pkt. 3.2).
Die Referenzprojekte müssen mindestens der Honorarzone III (3) im Sinne § 35 HOAI entsprechen. Die erbrachte Leistung muss mindestens die Leistungsphasen Vorplanung (2), Entwurfsplanung (3), Genehmigungsplanung (4) und Ausführungsplanung (5) beinhalten.
Mindestens eine Referenz muss zudem die Leistungsphasen Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (6+7) sowie Objektüberwachung (8) beinhalten.
Mindestens eine Referenz muss einer Größe von mindestens 1.250m² (BGF) entsprechen.
Mindestens bei einer Referenz müssen die anrechenbaren Kosten (netto) mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Mindestens eine Referenz muss ein Umbau eines bestehenden Gebäudes sein.
Mindestens eine Referenz muss von einen öffentliche Auftraggeber beauftragt oder mit Zuwendungsbescheid erfolgt sein.
Mindestens eine Referenz muss ein Schulgebäude sein.
Zur Bewerbung zugelassen sind in den Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftsraume ansässige Ingenieure / Ingenieurinnen bzw. Architekten / Architektinnen, die nach dem geltenden Landesrecht Nordrhein-Westfalenn berechtigt sind, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bunddesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Auf die Anlage "14_LVR-Eigenerklaerung-NRW-Sanktionen-EU" wird hingewiesen. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerberin, dass im Auftragsfall zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus den abzuschließenden Verträgen eine gültige und marktübliche Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen besteht und während des gesamten Auftrags beibehalten wird:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden / [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Ein entsprechender Nachweis ist auf Verlangen des Auftraggebers im Auftragsfall vorzulegen. Auf gesonderte Aufforderung durch den AG ist durch den Bestbieter vor Zuschlagserteilung eine "Erklärung / Vereinbarung zu Tariftreue / Mindestlohn" (§4 TVgGNRW) vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]