Druckdienstleistungen für Abschlussprüfungen an den Schulen in Baden-Württemberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/3116
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Druckdienstleistungen für Abschlussprüfungen an den Schulen in Baden-Württemberg
Vergabe von Druckdienstleitungen für Abschlussprüfungen an den Schulen in Baden-Württemberg.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Druck, die Weiterverarbeitung (heften, sortieren, falzen, perforieren), die Zusammenstellung, die Verpackung und der Versand von Aufgaben- und Lösungssätzen für die Abschlussprüfungen an den Schulen des Landes Baden-Württemberg.
Sämtliche Leistungsbestandteile haben nach den spezifischen Vorgaben des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) zu erfolgen. Die Zusammenstellung, Verpackung und der Versand der Aufgaben- und Lösungssätze haben schulbezogen zu erfolgen. Das Leistungsbild umfasst auch die Erstellung, Vervielfältigung und Zustellung von Daten-CD's mit digitalen Prüfungen.
Der Umfang der je Schuljahr zu fertigenden Sätze richtet sich nach den voraussichtlich im Schuljahr 2022/2023 eingerichteten Bildungsgängen und der Zahl der in diesen Bildungsgängen zu prüfenden Schülerinnen und Schülern.
Die Druckdienstleistungen werden in Losen nach bestimmten Schularten/Zusammenfassungen von Schularten vergeben.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Allgemeinbildende Gymnasien
Druckdienstleistungen gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung für allgemeinbildende Gymnasien in Baden-Württemberg.
- je Schuljahr Druck von ca. 75.000 Sätzen mit insg. ca. 1.150.000 Seiten
- Auslieferung an ca. 510 Standorte (Schulen)
Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen).
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen gemäß Ziff. II.2.7)
Hauptschul-, Werkrealschul- und Realschulabschlussprüfungen an Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen
Druckdienstleistungen gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung für Haupt-, Real- und Werksrealschulen in Baden-Württemberg.
- je Schuljahr Druck von ca. 385.000 Sätzen mit insg. ca. 5.110.000 Seiten
- Auslieferung an ca. 30 Standorte (davon 21 staatliche Schulämter)
Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen).
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen gemäß Ziff. II.2.7)
Berufsvorbereitende Schulen (Vollzeitschulen AVdual/AV/VAB und BEJ)
Druckdienstleistungen gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung für Berufsvorbereitende Schulen (Vollzeitschulen AVdual/AV/VAB und BEJ) in Baden-Württemberg.
- je Schuljahr Druck von ca. 40.000 Sätzen mit insg. ca. 520.000 Seiten
- Auslieferung an ca. 251 Standorte (Schulen)
Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen).
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen gemäß Ziff. II.2.7)
Berufsfachschulen/Berufsoberschulen
Druckdienstleistungen gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung für Berufsfachschulen/Fachschulen und Berufsoberschulen in Baden-Württemberg.
- je Schuljahr Druck von ca. 85.000 Sätzen mit insg. ca. 860.000 Seiten
- Auslieferung an ca. 427 Standorte (Schulen)
Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen).
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen gemäß Ziff. II.2.7)
Berufskollegs
Druckdienstleistungen gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung für Berufskolleg Gymnasien in Baden-Württemberg.
- je Schuljahr Druck von ca. 125.000 Sätzen mit insg. ca. 1.180.000 Seiten
- Auslieferung an ca. 447 Standorte (Schulen)
Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen).
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen gemäß Ziff. II.2.7)
Berufliche Gymnasien
Druckdienstleistungen gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung für berufliche Gymnasien in Baden-Württemberg.
- je Schuljahr Druck von ca. 47.000 Sätzen mit insg. ca. 625.000 Seiten
- Auslieferung an ca. 301 Standorte (Schulen)
Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen).
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen gemäß Ziff. II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im Bereich von Druckdienstleistungen i. Z. m. staatlichen Abschlussprüfungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
(2) Eigenerklärungen über Referenzprojekte:
Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich von Druckdienstleistungen im Bereich von Abschlussprüfungen unter Erfüllung der spezifischen Sicherheits-, Sorgfalts- und Geheimhaltungsanforderungen für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja/nein)
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
Mindestens ein geeignetes Referenzprojekt über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich von Druckdienstleistungen im Bereich von Abschlussprüfungen unter Erfüllung der spezifischen Sicherheits-, Sorgfalts- und Geheimhaltungsanforderungen für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren.
Die geforderte Mindestreferenz muss je Los bei jeder Angebotsabgabe nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft. Soweit sich ein Bieter auf mehrere Lose bewirbt, braucht nicht separat für jedes Los die genannte Mindestreferenz vorgelegt zu werden.
Die Einreichung von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR8TB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.