Relaunch Internetauftritt des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) Referenznummer der Bekanntmachung: 36;1000936924;ÖT_EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lanuv.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Relaunch Internetauftritt des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW)
Der Internetauftritt des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat seit 2013 keine grundlegende Überarbeitung von Inhalten, Struktur und technischer Basis er-fahren. Die vorliegenden Defizite in verschiedenen Bereichen sollen behoben werden, auf folgende Leistungsmerkmale wird Wert gelegt:
- An den Inhalten und an der Nutzererwartung orientierte Gliederung und Strukturierung
- Einfache und klare Nutzerführung
- Zeitgemäße und ansprechende Gestaltung
- Barrierefreiheit gemäß den Vorgaben des BITV NRW
- Responsiver Zugang von allen gebräuchlichen Endgeräten
- Nutzerfreundliche und treffsichere integrierte Suche
- Zeitgemäßes und zukunftssicheres CMS mit bedarfsgerechter Konfiguration
- Umfassende Implementierung des Usertracking-Systems matomo
- Zeitgemäße Systeme für Cookieverwaltung und Shop
Der Webauftritt des LANUV verfügt über etwa 1.400 Seiten.
Gesucht wird ein Dienstleister, der umfassende Erfahrungen im Bereich der Konzeptionierung, Umsetzung und Veröffentlichung von umfangreichen Internetauftritten besitzt. Der Dienstleister soll in folgenden Bereichen Aufgaben übernehmen: Konzeption, IT Systemarchitektur, Frontendgestaltung, UserInterface, Webentwicklung und Projektmanagement.
Im Vorfeld dieser Ausschreibung wurde ein Grobkonzept erarbeitet, um die Rahmenbedingungen hierfür festzulegen. Mit diesem Konzept wurden bereits interne Abstimmungs- und Freigabeprozesse gestartet und vollzogen. Dieses Konzept ist daher Teil dieser Ausschreibung und muss bei der Angebotserstellung berücksichtigt werden.
Für weitere Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung und Anlagen (Grobkonzept und EVB IT Erstellungsvertrag) verwiesen.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Wallneyer Str. 6 45133 Essen
Der Internetauftritt des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hat seit 2013 keine grundlegende Überarbeitung von Inhalten, Struktur und technischer Basis er-fahren. Die vorliegenden Defizite in verschiedenen Bereichen sollen behoben werden, auf folgende Leistungsmerkmale wird Wert gelegt:
- An den Inhalten und an der Nutzererwartung orientierte Gliederung und Strukturierung
- Einfache und klare Nutzerführung
- Zeitgemäße und ansprechende Gestaltung
- Barrierefreiheit gemäß den Vorgaben des BITV NRW
- Responsiver Zugang von allen gebräuchlichen Endgeräten
- Nutzerfreundliche und treffsichere integrierte Suche
- Zeitgemäßes und zukunftssicheres CMS mit bedarfsgerechter Konfiguration
- Umfassende Implementierung des Usertracking-Systems matomo
- Zeitgemäße Systeme für Cookieverwaltung und Shop
Der Webauftritt des LANUV verfügt über etwa 1.400 Seiten.
Gesucht wird ein Dienstleister, der umfassende Erfahrungen im Bereich der Konzeptionierung, Umsetzung und Veröffentlichung von umfangreichen Internetauftritten besitzt. Der Dienstleister soll in folgenden Bereichen Aufgaben übernehmen: Konzeption, Systemarchitektur, Frontendgestaltung, UserInterface, Webentwicklung und Projektmanagement.
Im Vorfeld dieser Ausschreibung wurde ein Grobkonzept erarbeitet, um die Rahmenbedingungen hierfür festzulegen. Mit diesem Konzept wurden bereits interne Abstimmungs- und Freigabeprozesse gestartet und vollzogen. Dieses Konzept ist daher Teil dieser Ausschreibung und muss bei der Angebotserstellung berücksichtigt werden.
Gemäß dem Grobkonzept unterteilt sich das Projekt in drei wesentliche Phasen bzw. Zeiträume:
1 Vorbereitung: Erarbeitung von Fachkonzepten um die Umsetzung zu beschleunigen - Bearbeitungszeitraum 6 Monate
2 Umsetzung: Finalisierung der Konzeption, Umsetzung, Inhalte - Bearbeitungszeitraum 6 Monate
3 Launch: Freischalten, Fehlerbereinigung, Anpassung nach Feedback, Pflege,
Begleitung der ersten sechs Monate nach Launch - Bearbeitungszeitraum 6 Monate
Hierzu wird ein Vertrag (EVB IT Erstellungsvertrag) mit einem Wirtschaftsteilnehmer europaweit ausgeschrieben. Diese Verfahren wird als Nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. §119 Abs. 2 GWB i.V.m. § 16 VgV durchgeführt.
Für weitere Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung und Anlagen (Grobkonzept und EVB IT Erstellungsvertrag) verwiesen. In der Leistungsbeschreibung sind u.a die Mindestkriterien aufgeführt.
Erfüllt der Bewerber die unter Nr. 4.2 a-f genannten Voraussetzungen ist er geeignet. Aus dem Kreis aller geeigneten Bewerber werden höchstens 5 Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Gehen bei dem Auftraggeber genau fünf oder weniger Teilnahmeanträge ein, werden alle geeigneten Bewerber aufgefordert. Bei mehr als fünf eingegangenen Teilnahmeanträgen werden die höchstens 5 Bewerber anhand der nach-folgenden Kriterien ausgewählt. Dabei wird folgende Gewichtung herangezogen:
Die Kriterien und Gewichtung sind in dem Formular Formblatt Referenzen zu 5 aufgeführt. Hier hat der Bewerber auch seine Eintragungen zu machen bzw. diese auf einem Extrablatt auszuführen.
Die fünf Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden zur Angebotsabgabe aufge-fordert. Bei Punktegleichheit entscheidet die bessere Punktzahl bei T12 bis T15.
Kriterien siehe unter Bedingungen Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
b) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen,
c) soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU),
d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532__EU / Formular 533_EU)
e) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523_EU)
Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs zur Eintragung in Berufshaftpflichtversicherung.
a) der vollständig ausgefüllte Firmen-Fragenkatalog, ggf. auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft
b) "Formblatt "Referenzen": mind. zwei Referenzen bei einem zu benennenden Auf-traggeber (inkl. Kontaktdaten und Ansprechpartner, Leistungsumfang, Vertragszeit-raum) mit dem jeweiligen Fertigstellungsdatum innerhalb der letzten 3 Jahre, die mit dem Leistungsgegenstand nach Umfang, Art und Weise vergleichbar sind ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen.
-zusätzlich ergänzende Ausführungen zu den zwei Referenzprojekten (siehe T12-T15)
c) Formblatt Referenzen zu 5 Die Rückmeldungen des Unternehmens zu den Fragen T1 bis T12 aus Ziffer "5. Auswahl der Bewerber für das Nicht offene Verfahren" dieses Dokuments.
Erreicht das Unternehmen mit seinen Antworten bei einer der Fragen T1, T5, T6, T7, T8, T9, T10 und T11 sogenannte Ausschlusskriterien (A Kriterien) 0 Punkte, wird es als nicht geeignet eingeordnet und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Erreicht es bei zwei oder mehr Fragen der Fragen T12, T13, T14 und T15 0 Punkte, wird es ebenso als nicht geeignet vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. --siehe auch folgend Mindeststandards zu den Ausschlusskriterien----
d) Ausfallregelung
Es ist nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, die durch-zuführenden Arbeiten auch bei Ausfällen im Projektteam zu gewährleisten. Kommt der AG zu dem Entschluss, dass die Ausführungen des Unternehmens in keiner Weise so dargelegt sind, dass sich eine Vertretungsregelung vermuten lässt, so scheidet das Unter-nehmen vom weiteren Verfahren aus.
e) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen
f) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen
Aus dem Grobkonzept, den Ausschreibungsbestimmungen (siehe 4.2 und 5) und den Darstellungen dieser Leistungsbeschreibung ergeben sich folgende Mindestanforderungen an den späteren Dienstleister.
- Unternehmensgröße von mindestens 5 festangestellten Mitarbeitenden, Mitarbeitende von Unterauftragnehmer(n) und Bietergemeinschaften ggf. inkludiert. (siehe T1 -T4)
- Das Unternehmen verfügt für das Projekt über jeweils mindestens einen spezialisierten Mitarbeitenden in den Bereichen (T5):
o Konzeption und Beratung
o Projektmanagement
o IT-Systemarchitektur
o Frontendgestaltung
o UserInterface UI/UX
o Webentwicklung
- Das Unternehmen verfügt über Erfahrung aus jeweils mindestens einem in den vergangenen fünf Jahren durchgeführten Projekt mit Leistungen in den Bereichen (T6-T11):
o Konzeption
o IT-Systemarchitektur
o Frontendgestaltung
o Barrierefreiheit gemäß BITV NRW
o Mobile Endgeräte/Responsive Design
o UI/UX
- Das Unternehmen führt zwei Referenzen (siehe T12-T15) an, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Für mindestens zwei dieser Kriterien muss die Vergleichbarkeit vorliegen in:
o Umfang und Komplexität
o Zielsetzung
o Anmutung des Layouts
o Nutzerfreundlichkeit
Leistungsbeginn mit Zuschlagserteilung, voraussichtlich spätestens 18.10.2022. Projektdauer geschätzt 18 Monate.
Der Webauftritt des LANUV verfügt über etwa 1.400 Seiten.
3.2 Technische Analyse aus dem Grobkonzept:
Im Betrieb ist ein eine TYPO3 9.5.8 Version, eine Aktualisierung auf die 9.5.25 (Stand 16.03.2021) wird empfohlen. Der Support von TYPO3 9.5.x LTS endet zum 1. September 2021. Kostenpflichtiger Support (ELTS) ist geplant bis zum 1. September 2024. Da die IT.NRW den Support einstellt ist dies bei der Übernahme der Website entsprechend zu berücksichtigen.
Die derzeitige Installation ist bewusst schlank gehalten, das zeigt sich in der reduzierten Auswahl an Seitentemplates und Gestaltungsmöglichkeiten.
Es gibt 2 Seitentemplates:
- Startseite: 3 Spaltenlayout
- Standard: 2 Spaltenlayout
In Abhängigkeit von der Platzierung innerhalb der hierarchischen Seitenstruktur werden teilweise Standardelemente wie Navigation oder Farben ausgetauscht. Dies geschieht auf Admin- / Entwicklerebene in jeweiligen TYPO3 Typoscript-Templates.
Deaktivierte Standardextensions:
- TYPO3 Admin Panel, auf Produktivsystemen korrekt deaktiviert
- Advanced file metadata, zusätzliche Verschlagwortung von Dateien wird hier nicht genutzt
- Indexed Search Engine, wurde durch Faceted Search ersetzt
- Redirects, kann für Umleitungen vielfältig genutzt werden
- RSA authentication for TYPO3, ist weitestgehend obsolet
- SEO, zusätzliche Felder für die Pflege von SEO Zusatzinformationen
- User>Task Center Actions, für Workflows nutzbare Erweiterung
Eigene Extensions:
- LANUV Basiskonfiguration als Best Practice enthält die Standardkonfiguration der Website
- IT-NRW Monitoring stellt eine Tokenbasierte Webabfrage des Betriebszustands für ein Monitoring bereit
Zusätzliche Extensions:
- TYPO3_DB compatibility layer for TYPO3 v9.x, stellt Funktionen für Extensi-ons aus der vor TYPO3 v9.x Zeit her
- Faceted Search, neue Suche, hier in einer Version im Einsatz, die Sicher-heitslöcher aufweist und dringend aktualisiert werden sollte
- Address List, für die Möglichkeit Ansprechpartner als Elemente anzulegen
- News System, das Nachrichtensystem von TYPO3 ist inzwischen Bestandteil des Kernsystems und sollte auf dieses umgestellt werden.
- Cart & Cart - Products, das Shopsystem
- Javascript Accordion based on TinyAccordion bietet auf- und zuklappbare Funktionen für Contentelemente und Nachrichten
- Slug, die einzige vorhandene SEO Optimierung zur Definition von sprechen-den URLs, ersetzt hier die TYPO3 eigenen Funktionen.
Zahlen und Fakten:
- 46 CMS Benutzergruppen, zur Verwaltung von Zugriffen auf Teile des Systems
- 84 CMS Benutzer (8 haben sich nie angemeldet)
- 7 Website Benutzergruppen für geschlossene Bereiche
- 20 Website Benutzer (3 haben sich nie angemeldet)
- Hierarchisch gewachsene Struktur mit ca. 4.500 Seiten und 16.500 Seitenelementen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Fristen für die Angebotsaufforderung handelt es sich um die voraussichtlichen Fristen als Orientierungshilfe. Anpassungen sind möglich. Die endgültigen Fristen werden nach Auswertung der Teilnahmeanträge bekanntgegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7Y6DT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.