Pfortendienst Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-061
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brk.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pfortendienst
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Wach-, Empfangs- und Pförtnerdiensten an der Hauptpforte und der Autopforte im Dienstgebäude der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln.
Bezirksregierung Köln Zeughausstr. 2-10 50667 Köln
Art der Dienstleistung - Aufgaben des Sicherheitspersonals:
- Öffnung und Verschluss der Zugänge zu den Dienstgebäuden
- Zutrittskontrolle zu den Dienstgebäuden (ein- und ausgehender Personen- und Fahrzeugverkehr)
- Bedienung und Überwachung der in der Pforte installierten Sicherheitseinrichtungen (Videoüberwachung etc.)
- Besucherkontrolle (Benachrichtigung der zuständigen Mitarbeiter des Bedarfsträgers, ggf. Identitätskontrolle)
- Betreuung der Besucherinnen und Besucher - insbesondere durch Auskunftserteilung beim Betreten und Verlassen des Gebäudes
- Verwaltung und Aufbewahrung der Raumschlüssel und Führung der Schlüsseltagebücher
- Führung eines Wachbuches je Pforte, in das neben allgemeinen Hinweisen (Namen der zur Bewachung eingesetzten Personen, Ablösezeiten etc.) auch besondere Vorkommnisse und veranlasste Maßnahmen einzutragen sind
- Einleitung von Maßnahmen in Notfällen und Sicherheitslagen (Kontaktaufnahme mit Hausverwaltung oder Rettungsdienst bei defekten Aufzügen, Bränden, etc.)
- Vermittlung von Telefongesprächen
- Ggf. Post- und Paketannahme
- Parkraumüberwachung
- Organisation personeller Sicherheitsmaßnahmen, sofern das Objekt technisch nicht gesichert werden kann (z.B. bis die technische Störung bzw. bis der Defekt beseitigt ist). Ggf. Bewachung über Nacht erforderlich.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende zweimal jeweils um 1 Jahr, längstens bis zum 31.08.2026 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft in das Berufsregister (z. B. Handelsregister) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister)
b) Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO (Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes bei-zufügen)
c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123,124 GWB
d) Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
e) Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Zusatzangabe zum Preisblatt:
Eine Aufschlüsselung der Stundenverrechnungssätze ist dem Angebot jeweils noch gesondert beizufügen
c) Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, auf ihre Kosten eine Versicherung abzuschließen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses bestehen zu lassen, welche die folgenden Schadensersatzforderungen jeweils pro Schadensfall sichert.
- Personenschäden (für die einzelne Person): [Betrag gelöscht] EUR
- Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR
- Schlüsselverlustschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Die Versicherung muss pro Vertragsjahr eine Deckungszusage für Personenschäden und Sachschäden in Höhe von mindestens dem doppelten der hier genannten Beträge enthalten.
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
a) Benennung von Referenzen aus den letzten 5 Jahren über die Erbringung von vergleichbaren Pforten- und Sicherheitsdienstes in einem Gebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr (mindestens während der üblichen Geschäftszeiten):
- Bezeichnung und Inhalt des Referenzauftrags;
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen (z. B. Besetzung Pforte, Personenkontrolle, Objektrundgänge, etc.);
- Ausführungszeitraum;
- Anzahl der vom Bieter/Mitglied einer Bietergemeinschaft pro Schicht eingesetzten Mitarbeiter;
- ungefähre Größe und Verwendungszweck des Objekts;
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);
- Auftraggeber mit Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.
c) Angabe der zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots im Unternehmen beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter, die über die Sachkunde gemäß § 34a GewO verfügen und für die eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die zuständige Behörde durchgeführt wurde.
d) Vorlage eines gültigen Zertifikats über ein von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig). Das Zertifikat ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzu-legen. Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers geplant ist, muss auch der Unterauftragnehmer ein entsprechendes Zertifikat vorlegen.
a) Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über mindestens zwei Referenzen aus den letzten 5 Jahren über die Erbringung von vergleichbaren Pforten- und Sicherheitsdienstes in einem Gebäude mit regelmäßigem Publikumsverkehr (mindestens während der üblichen Geschäftszeiten) verfügen.
b) Die Vergleichbarkeit der erbrachten Sicherheitsdienstleistungen setzt voraus, dass der Bieter dort hauptverantwortlich die Sicherheitsdienstleistungen seit / für mindestens 6 Monaten (zum Zeitpunkt Ablauf der Bewerbungsfrist) mit eigenem Personal organisiert(e) und erbringt / erbrachte (kein Nachunternehmer eines anderen Sicherheitsdienstleisters) und die Leistung im 24/7-Betrieb erbracht wird/wurde.
Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO (Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes bei-zufügen)
Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes im Sinne des § 34a GewO (Bieter mit Sitz außerhalb Deutschlands haben eine gleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes bei-zufügen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2024 geschlossen. Die Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen beginnt am 01.09.2022.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende zweimal jeweils um 1 Jahr, längstens bis zum 31.08.2026 zu verlängern.
Vor Ausführungsbeginn wird das von der Auftragnehmerin für den Einsatz vorgesehene Personal (einschließlich Vertretungspersonal) durch den Auftraggeber im Rahmen eines sechsstündigen Termins in die Abläufe eingewiesen. Die Auftragnehmerin hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für den Auftrag vorgesehenen Beschäftigten an dem Termin teilnehmen. Eine gesonderte Vergütung des Einweisungstermins erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCYY0U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brk.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.