PT1-Planprüfung Betriebsstabilisierung Strecke 9402 Referenznummer der Bekanntmachung: 154-22-E17
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/staedtische-gesellschaften/mkb-gmbh
Abschnitt II: Gegenstand
PT1-Planprüfung Betriebsstabilisierung Strecke 9402
Gegenstand der zu vergebenden Leistungen ist die fachtechnische Prüfung der signaltechnischen PT1-Planunterlagen für die Stellwerksbereiche Neuostheim (inkl neuer Bereich Fernmeldeturm) und Seckenheim gemäß § 2 ESBO.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die vorhandene Zugsicherungsanlage lediglich erweitert wird und angepasst wird. Die neu geplanten Elemente müssen sich daher in den Bestand einfügen unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.
Die Ergebnisse der PT1-Planprüfung sollen in einem Prüfbericht dokumentiert werden. Darüber hinaus sind die fachtechnisch geprüften Unterlagen gestempelt und gekennzeichnet an die rnv zu übergeben.
Die Prüfung der Anpassung der Bahnübergänge ist nicht Leistungsbestandteil dieser Angebotsanfrage und werden gesondert ausgeschrieben.
Gegenstand der zu vergebenden Leistungen ist die fachtechnische Prüfung der signaltechnischen PT1-Planunterlagen für die Stellwerksbereiche Neuostheim (inkl neuer Bereich Fernmeldeturm) und Seckenheim gemäß § 2 ESBO.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die vorhandene Zugsicherungsanlage lediglich erweitert wird und angepasst wird. Die neu geplanten Elemente müssen sich daher in den Bestand einfügen unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.
Die Ergebnisse der PT1-Planprüfung sollen in einem Prüfbericht dokumentiert werden. Darüber hinaus sind die fachtechnisch geprüften Unterlagen gestempelt und gekennzeichnet an die rnv zu übergeben.
Die Prüfung der Anpassung der Bahnübergänge ist nicht Leistungsbestandteil dieser Angebotsanfrage und werden gesondert ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der
Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und
finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Dazu muss der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung abgeben, dass er über die erforderlichen
finanziellen und wirtschaftlichen Kapazitäten verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch)
aus diesem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot Referenzprojekte anzugeben, die erkennen lassen, dass der Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art und Umfang in der Lage ist.
Anzugeben sind Referenzen über Leistungen, die in den letzten 3 Jahren erbracht worden sind. Der Bieter hat je Referenz die folgenden Angaben zu machen: Rolle des Bieters im Referenzprojekt, Auftraggeber mit Ansprechpartner, Projektbezeichnung, Kurzbeschreibung der Leistung, Zeitraum der Leistungserbringung, Angaben zu den Kriterien anhand derer die Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Auftrag bewertet wird.
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Des Weiteren sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen
Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, §
98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle der Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene
Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen.
Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig.
c) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/
Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen
Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch
nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in
dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe
in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens
anzugeben sind. Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Für die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ist das jeweils entsprechende Formblatt zu
verwenden, wenn und soweit ein solches Formblatt den zu diesem Vergabeverfahren bereitgestellten
Auftragsunterlagen beiliegt.
d) unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).
e) unterschriebene Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
f) Eigenerklärung zum Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz "Erste Informationen zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022".
Verfahrenssprache ist Deutsch. Angebote und sämtliche geforderten Nachweise/ Erklärungen sind in deutscher
Sprache einzureichen. Im Falle nicht deutschsprachiger Unterlagen hat der Bieter zusammen mit dem Original
eine beglaubigte Übersetzung des jeweiligen Dokuments einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind vom
Bieter zu tragen. Der Bieter trägt außerdem die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten
Nachweise und Erklärungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de