Umbau und Sanierung des Rathauses Nordkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 5417/22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nordkirchen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59394
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordkirchen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRR8V4/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKRR8V4
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umbau und Sanierung des Rathauses Nordkirchen

Referenznummer der Bekanntmachung: 5417/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für das zuletzt vor 35 Jahren umgebaute und an zentraler Stelle im Ortskern liegende Rathaus der Gemeinde Nordkirchen besteht ein erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf sowie ein Bedarf an weiteren Büroräumen. Nachdem zunächst die Auslagerung einzelner Dienststellen in ein angemietetes Gebäude favorisiert wurde, ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Möglichkeit von Grundrissveränderungen und des Ausbaus des bisher nicht genutzten Dachgeschosses des Rathauses geprüft worden. Das mit der Umsetzung einer entsprechenden Lösung beauftragte Büro hat auf dieser Grundlage die Objektplanungsleistungen im Leistungsbild Gebäude bis einschließlich der Leistungsphase 3 erbracht. Vorgesehen ist ein Umbau des Gebäudes mit dem Ziel einer technischen Überarbeitung, einem hohen energetischen Standard, neuen Raumfunktionen, weiteren Büroeinbauten im Dachgeschoss und der Herstellung eines modernen Erscheinungsbildes dieses Dienstleistungszentrums mit zeitgemäßen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Dieser Planungsstand ist vom Rat der Gemeinde Nordkirchen als Grundlage für alle weiteren Detailplanungen beschlossen worden. Die Erbringung der weiteren Planungsleistungen ab Leistungsphase 4 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude ist daher Gegenstand dieser Ausschreibung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71210000 Beratungsdienste von Architekten
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
71223000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten
71246000 Festlegung und Aufstellung der für den Bau benötigten Mengen
71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten
71248000 Projektaufsicht und Dokumentation
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Hauptort der Ausführung:

Rathaus Nordkirchen Bohlenstraße 2 59394 Nordkirchen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für das in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Vorhaben. Es sollen die Leistungsphasen 4 bis 9 vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/08/2022
Ende: 30/06/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 4 und 5 beauftragt.

Die Leistungsphasen 6 und 7 (2. Beauftragungsstufe) bzw. 8 und 9 (3. Beauftragungsstufe) kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter beauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft den Fertigstellungstermin des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschn. III.2.1.). Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines enstprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 01.05.2017) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für den Umbau und/oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes, bei denen mindestens eine der Leistungsphasen 4 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude bearbeitet und abgeschlossen wurde, das Objekt mindestens der Honorarzone III oder höher gem. § 35 HOAI entsprach und sich die Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. 2,0 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen.

2. Angabe der Anzahl fester beschäftigter Mitarbeiter*innen mit der Zulassung als Architekt*in oder der Berufsqualifikation als Ingenieur*in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, gegliedert in die Gruppen Architekten*innen und Bauingenieure*innen, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt bzw. im Bieter-Referenzformular.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 4 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, ansonsten gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Gebäude als abgeschlossen gilt.

Die Anzahl der beschäftigten Architekten*innen darf aktuell und im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen, die Anzahl der Beschäftigten mit entweder der Berufsqualifikation Architekt*in oder der Berufsqualifikation Bauingenieur*in darf aktuell und im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 nicht unter 3,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/07/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/07/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRR8V4

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/06/2022

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