Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen in der Flüchtlingsunterkunft Marmagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brk.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen in der Flüchtlingsunterkunft Marmagen
Los 1: Betreuungsdienstleistungen in der Flüchtlingsunterkunft Marmagen
Los 2: Sicherheitsdienstleistungen in der Flüchtlingsunterkunft Marmagen
Betreuungsdienstleistungen
Eifelhöhen-Klinik AG Dr. Konrad-Adenauer-Straße 1 53947 Nettersheim
Der Auftragnehmer koordiniert und organisiert den störungsfreien und ordnungsgemäßen Betrieb der Unterbringungseinrichtung. Dabei achtet der Auftragnehmer auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Absprache mit den örtlichen Behörden (bspw. Infektionshygiene nach IfSG mit dem örtlichen Gesundheitsamt etc.).
Es können keine verbindlichen Prognosen für den Zeitraum der Auftragsvergabe bezüglich des Aufenthalts bestimmter oder einzelner Personengruppen in den konkreten Aufnahmeeinrichtungen gemacht werden. Grundsätzlich können in allen Landeseinrichtungen alle Personengruppen untergebracht werden. Dies betrifft ausdrücklich auch Personengruppen mit ungeklärter oder schlechter Bleibeperspektive sowie Personengruppen, die sich im beschleunigten Asylverfahren befinden, und/oder Personengruppen mit längerfristiger Aufenthaltsdauer in den Einrichtungen.
In den Aufnahmeeinrichtungen des Landes sind auch Personen untergebracht, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Diese Personen können von der zuständigen ZAB aus der Einrichtung -ggfs. unter Anwendung von Zwang- entweder in ihren Herkunftsstaat rückgeführt oder in einen anderen EU-Mitgliedsstaat überstellt werden.
Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften, die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind zwingend einzuhalten. Hierfür ist ausschließlich der Auftragnehmer verantwortlich. Dies gilt auch für die Vorschriften zur Verhütung von Bränden und geltende feuerpolizeiliche Vorschriften. Der Auftragnehmer hat die allgemeinen brandschutzrechtlichen Anforderungen zu beachten, die sich z.B. aus dem Bauordnungsrecht ergeben.
Beim Einsatz von Gefahrstoffen verpflichtet sich der Auftragnehmer:
- sein Personal gemäß den gesetzlichen Vorschriften vor dem Arbeitseinsatz zu unterweisen und dies zu dokumentieren
- sein Personal anhand von Betriebsanweisungen über auftretende Gefahren hinzuweisen und auf geeignete Schutzmaßnahmen hinzuweisen
- Behältnisse entsprechend der Gefahrgutverordnung deutlich durch Symbole zu kennzeichnen
- die Auflagen der Berufsgenossenschaft bezüglich Handhabung und Unfallverhütung einzuhalten
- sein Personal mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten
- den Auftraggeber über den Einsatz und Umfang dieser Stoffe vorab und bei jeder Änderung unaufgefordert schriftlich zu informieren
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass von den von ihm angeschafften bzw. in die Einrichtung eingebrachten Mobiliar, Geräten, Gebrauchsmaterialien, Spielgeräten, Verbrauchsmaterial etc. keine Gefahren ausgehen und diese den einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften entsprechend verwendet werden. Bei der Ausstattung achtet der Auftragnehmer auch auf den präventiven Brandschutz.
Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehört nicht die Wahrnehmung hoheitlicher Tätigkeiten, insbesondere in Bezug auf das Asylverfahren, das die untergebrachten Personen zu durchlaufen haben. Gleichwohl ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber bei der Durchführung seiner hoheitlichen Aufgaben zu unterstützen. Diese Unterstützung erfolgt insbesondere durch das Verteilen von Formularen, die Entgegennahme von ausgefüllten Vordrucken sowie durch die Gewährung von Hilfestellung für die untergebrachten Personen beim Ausfüllen von Anträgen (fiskalische Hilfstätigkeiten). Diese Hilfstätigkeiten stellen selbst keine hoheitlichen Maßnahmen dar.
Sicherheitsdienstleistungen
Eifelhöhen-Klinik AG Dr. Konrad-Adenauer-Straße 1 53947 Nettersheim
Es können keine verbindlichen Prognosen für den Zeitraum der Auftragsvergabe bezüglich des Aufenthalts bestimmter oder einzelner Personengruppen in den konkreten Unterbringungseinrichtungen gemacht werden. Grundsätzlich können in allen Landeseinrichtungen alle Personengruppen untergebracht werden.
Der Auftragnehmer gewährleistet die Sicherheit der jeweiligen Unterbringungseinrichtungen, deren ungestörten Betrieb sowie die Sicherheit der dort untergebrachten Personen und der dort Beschäftigten entsprechend dem von ihm erstellten, mit dem Angebot vorzulegenden und während der Vertragsausführung fortzuschreibenden Sicherheitskonzept. Im Sicherheitskonzept wird ausgeführt, wie die in dieser Leistungsbeschreibung näher beschriebenen allgemeinen Sicherheitsdienstleistungen und Pfortendienste konkret umgesetzt werden und ggf. welche zusätzlichen Leistungen erbracht werden. Der Auftragnehmer wird seine Leistungen in gleichbleibend hoher Qualität erbringen.
Der Auftragnehmer erhält Zugang zu allen notwendigen Gebäudeeinrichtungen und Räumlichkeiten, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.
Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus. Die eingesetzten Beschäftigten dürfen während des Dienstes keine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen. Das Tragen von sonstigen gefährlichen Gegenständen (z. B. Sandhandschuhe) ist ebenfalls untersagt. Von Gewaltanwendung ist grundsätzlich abzusehen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal wirkt bei Konflikten deeskalierend auf die jeweiligen Betroffenen ein.
Bei der Leistungserbringung berücksichtigt der Auftragnehmer ethnische, religiöse und kulturelle Belange, Geschlecht, familiäre Bindungen und Konfliktpotentiale sowie die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Personen .
Der Auftragnehmer beachtet die Leitlinien und Vorgaben des Gewaltschutzkonzepts für Flüchtlingseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesgewaltschutzkonzept NRW - LGSK NRW) und setzt diese entsprechend um.
Erarbeitet der Auftraggeber weitere Schutz- oder Präventionskonzepte, so setzt der Auftragnehmer diese ebenfalls um bzw. unterstützt diese.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Situation in den zentralen Unterbringungseinrichtungen im Regierungsbezirk der Bezirksregierung Köln hat sich aufgrund des russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine dramatisch verschärft, da es zu einem Flüchtlingszustrom aus der Ukraine kam, welcher auch im Regierungsbezirk der Bezirksregierung Köln angekommen ist.
Die Bezirksregierung Köln steht vor der Aufgabe in kürzester Zeit zusätzliche Maßnahmen zur Bewältigung dieser im Vorfeld für die Bezirksregierung Köln nicht absehbaren Krise zu ergreifen. Es besteht das Erfordernis den aus der Ukraine Geflüchteten eine adäquate Versorgung zu gewährleisten.
Dieses Erfordernis und der damit einhergehende Mehrbedarf an Unterbringungsplätzen kann mit den bestehenden Unterbringungseinrichtungen nicht bewältigt werden. Aufgrund dessen soll eine neue Flüchtlingsunterkunft in der Eifelhöhen Klinik in Marmagen entstehen. Für diese neue Unterbringungseinrichtung ist es unerlässlich, dass wie in den anderen Unterbringungseinrichtungen im Regierungsbezirk der Bezirksregierung Köln ein Sicherheits- sowie auch ein Betreuungsdienstleister tätig wird, um ein geordnetes und sicheres Zusammenleben der Geflüchteten zu gewährleisten.
Da die Flüchtlinge aus der Ukraine bereits im Regierungsbezirk der Bezirksregierung angekommen sind, muss schnell gehandelt werden. Ein schnelles Handeln kann durch ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 4, 17 VGV gewährleistet werden.
Dieses Verfahren kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VGV angewandt werden, wenn
1. ein unvorhergesehenes Ereignis vorliegt,
2. äußerst dringliche zwingende Gründe bestehen, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen,
3. ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit besteht, die Fristen anderer Vergabeverfahren einzuhalten.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die damit einhergehenden kurzfristen Beschaffungsbedarfe waren und sind für die Beschaffungsstellen insgesamt und im Einzelnen unvorhersehbar. Zudem besteht aufgrund der sich bereits im Land befindlichen Flüchtlinge, welche adäquat versorgt werden müssen, ein äußerst dringlicher und zwingender Grund, welcher in einem kausalen Zusammenhang dazu steht, dass die Fristen der anderen Vergabeverfahren nicht einzuhalten sind, da die Beschaffung eines Sicherheits- und Betreuungsdienstleisters der Unterstützung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen dient.
Im beschleunigtem offenem Verfahren kann die Frist für die Einreichung der Angebote auf 15 Tage verkürzt werden. Diese 15-tägige Frist ist aber im Hinblick, dass der Sicherheits- und Betreuungsdienstleister bereits ab dem 24.05.2022 in der Flüchtlingsunterkunft in Marmagen tätig werden soll, nicht einzuhalten. Aufgrund dessen ist es geboten, dass die Möglichkeit, welche sich aufgrund der Neuregelung des § 17 Abs. 6 VGV ergibt, genutzt wird und bei Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eine kürzere Angebotsfrist, hier von sieben Tagen, gewählt wird.
Folge des oben Gesagtem ist, dass wegen dem äußerst dringendem Erfordernis eine neue Flüchtlingsunterkunft im Regierungsbezirk der Bezirksregierung Köln zu eröffnen, ein solches Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb für die Beschaffung des Sicherheits- und Betreuungsdienstleisters für Marmagen gewählt wurde, damit weitere Unterbringungsplätze für die sich bereits in Deutschland befindlichen Flüchtlinge geschaffen werden können, welches durch die Einhaltung der Fristen anderer Vergabeverfahren in dieser Schnelle nicht möglich gewesen wäre.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BOS112 Risc-Management GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leichlingen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42799
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BOS112 Risc-Management GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leichlingen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42799
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDCYY0P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.brk.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.