Betreuungsdienstleistungen in ZUEen/EAEen des Landes NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 21-028
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betreuungsdienstleistungen in ZUEen/EAEen des Landes NRW
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Dienstleistungen für die Organisation und die Betreuung in Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUEen) und Erstaufnahmeeinrichtungen (EAEen) des Landes NRW in der Flüchtlinge untergebracht werden.
Die Bezirksregierung Arnsberg leitet für die beteiligten Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf und Köln dieses Verfahren. Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die jeweils zuständige Bezirksregierung.
Der zu vergebende Auftrag umfasst Leistungen insbesondere aus den folgenden Bereichen:
- Organisation der ZUE/EAE,
- Soziale Betreuung,
- Sanitätsstation,
- Freizeitgestaltung,
- Kinderbetreuung,
- Mobiliar und Ausstattung,
- Körperpflegeartikel,
- Wascheinrichtungen,
- Kleiderkammer,
- Verpflegung,
- Reinigung,
- Hausmeister,
- Winterdienst und Grünpflege,
- Auszahlung des Taschengelds
Für jede Unterbringungseinrichtung wird jeweils ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft mit der Durchführung der Dienstleistung beauftragt. Zusätzlich rücken das zweit- und drittplatzierte Unternehmen jeweils in eine Warteposition. Sollte der Vertrag mit dem erstplatzierten Unter-nehmen während der Grundlaufzeit vorzeitig beendet werden (z.B. aufgrund von Insolvenz oder außerordentlicher Kündigung) kann die jeweils zuständige Bezirksregierung alternativ zur Durchführung eines Vergabeverfahrens zunächst das zweit- und anschließend das dritt-platzierte Unternehmen fragen, ob dieses zu den angebotenen Vertragskonditionen die Leistungen übernehmen würde. Nähere Informationen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.
ZUE St. Augustin
Bezirksregierung Köln - ZUE Sankt Augustin Alte Heerstraße 90 53757 Sankt Augustin
Insgesamt werden folgende 10 Lose ausgeschrieben:
ZUE Hamm
ZUE Wickede
ZUE Herford
EAE Essen
ZUE Rees (a. Groiner Kirchweg und b. Depotstr.)
ZUE Wuppertal
ZUE Neuss
ZUE Wegberg
EAE Bonn
ZUE St. Augustin
siehe Vergabeunterlagen
ZUE Neuss
Bezirksregierung Düsseldorf - ZUE Neuss Obertorweg 1 41460 Neuss
Insgesamt werden folgende 10 Lose ausgeschrieben:
ZUE Hamm
ZUE Wickede
ZUE Herford
EAE Essen
ZUE Rees (a. Groiner Kirchweg und b. Depotstr.)
ZUE Wuppertal
ZUE Neuss
ZUE Wegberg
EAE Bonn
ZUE St. Augustin
siehe Vergabeunterlagen
ZUE Wegberg
Bezirksregierung Köln - ZUE Wegberg Harrier Way 2 41844 Wegberg
Insgesamt werden folgende 10 Lose ausgeschrieben:
ZUE Hamm
ZUE Wickede
ZUE Herford
EAE Essen
ZUE Rees (a. Groiner Kirchweg und b. Depotstr.)
ZUE Wuppertal
ZUE Neuss
ZUE Wegberg
EAE Bonn
ZUE St. Augustin
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe ZUE St. Augustin (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe ZUE Neuss (Aufhebung)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe ZUE Wegberg (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYYUT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.