Sanierung der Straße Hinter den Höfen - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/082
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geilenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Straße Hinter den Höfen - Planungsleistungen
Die Stadt Geilenkirchen beabsichtigt, den Endausbau der Straße "Hinter den Höfen" in Geilenkirchen-Grotenrath sowie einen Teil der Entwässerungsanlagen zu erneuern bzw. zu ergänzen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1-3 und 5-9 und Besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke gem. § 44 HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 48 HOAI
Die Ausführung der Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. 1. BA: Ab dem Verbindungweg zur Corneliusstraße bis Ulweg 2. BA: Ulweg bis ca. Hausnummer 17
Stadtteil Grotenrath Hinter den Höfen 52511 Geilenkirchen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1-3 und 5-9 und Besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke gem. § 44 HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 48 HOAI
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Stufenaufteilung gestaltet sich wie folgt:
Stufe 1: Leistungsphasen 1-3
Stufe 2: Leistungsphasen 5-9
Stufe 2 soll spätestens ein Jahr nach Beendigung der Stufe 1 abgerufen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Stufe 2 nicht abzurufen, sofern Gründe bestehen, die einer Fortführung des Projektes entgegenstehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Achten und Jansen GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52068
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YR1YYJ6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Siehe § 135 Abs. 2 GWB:
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union